Batteriespeicher: Geschäftsmodelle für Stadtwerke

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​veröffentlicht am 08. März 2023

 

Aufgrund der zunehmenden Fluktuation der Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien und der abnehmenden gesicherten Leistung von konventionellen Kraftwerken, müssen vermehrt Flexibilitäten bereitgestellt werden, um die die Stromerzeugung und den Stromverbrauch im Gleichgewicht zu halten. Während der Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken in Deutschland keine realistische Option ist, müssen andere Speicher, insbesondere Batteriespeicher, verstärkt zum Einsatz kommen, damit die erforderlichen Flexibilitäten zur Verfügung stehen. Aber wie können Stadtwerke und andere Energieversorger für Batteriespeicher wirtschaftliche und nachhaltige Geschäftsmodelle entwickeln?


Grundsätzlich ist zwischen Groß-Batteriespeichern (MW-Klasse) und Klein-Batteriespeicher (kW-Klasse) zu unterscheiden. Klein-Batteriespeicher finden meist im häuslichen Umfeld Anwendung, z.B. in Kombination mit einer Photovoltaikanlage zur Optimierung von Eigenstromlösungen. Möglichkeiten für eigene Geschäftsaktivitäten bestehen hier grundsätzlich in Form von Pachtmodellen.


Groß-Batteriespeicher der MW-Klasse bieten vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. Die Investitionen in Batteriespeicher haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. So hat RWE Ende 2022 die Investition in 220 MW Batteriespeicher an den Standorten Hamm und Neurath beschlossen. Aber auch Start-ups wie Kyon Energy setzen zunehmend Stromspeicherprojekte der MW-Klasse um.


Grundsätzlich ist zwischen den netzdienlichen und vertrieblichen Anwendungen zu differenzieren. Der netzdienliche Einsatz soll bspw. dazu beitragen, dass erneuerbare Stromerzeugung weniger abgeregelt werden muss, stattdessen der erzeugte Strom in den Batteriespeicher eingespeichert wird und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgespeichert wird. Der Netzausbaubedarf wird dadurch reduziert bzw. wird zeitlich gestreckt und mehr erneuerbarer Strom kann eingespeist werden.

 

Batteriespeicher werden auch zunehmend am Regelenergiemarkt eingesetzt. Aufgrund der kurzfristigen Verfügbarkeit im Millisekundenbereich steht hier der Primärregelenergiemarkt im Fokus. Ziel ist dabei, zur Frequenzhaltung beizutragen und kurzfristige Schwankungen der Erzeugung bzw. des Verbrauchs auszugleichen. Während bisher meist konventionelle Kraftwerke am Primärregelmarkt tätig waren, müssen diese zunehmend durch alternative Anlagen (z.B. Batteriespeicher) ersetzt werden.


Andere Einsatzbereiche von Batteriespeichern sind Intradayhandel (Arbitrage), Kappen von Lastspitzen oder auch Engpassmanagement.

 

Besondere Herausforderungen bestehen im sogenannten Multi-Use-Betrieb eines Batteriespeichers. Multi-Use bedeutet dabei die zeitgleiche oder zeitlich versetzte Nutzung des Speichers zur Eigenverbrauchsoptimierung, Peakshaving, Regelenergievermarktung und Arbitrage-Handel. Technisch ist ein Batteriespeicher dazu grundsätzlich in der Lage, betriebswirtschaftlich kann sich durch die parallele Optimierung ebenfalls ein deutlicher Mehrerlös ergeben, jedoch sind regulatorisch und messtechnisch noch einige Fragen offen.


Im Webinar „Batteriespeicher: Netzdienliche und vertriebliche Geschäftsmodelle für Stadtwerke” am 22.03.23 ab 10.00 Uhr erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über Einsatzgebiete, einschließlich der zugehörigen wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen von Batteriespeichern. Weitere Informationen und Anmeldung siehe hier.

Wir freuen uns, Sie als Teilnehmer zu begrüßen und mit Ihnen die Einsatzmöglichkeiten von Batteriespeichern zu diskutieren.

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