Neue Veröffentlichungspflichten für Stromnetzbetreiber nach §14d EnWG

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veröffentlicht am 28. September 2021

 

Die im Juni 2021 beschlossene Novellierung des EnWG führt zu zusätzlichen Veröffentlichungspflichten für Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen. Künftig müssen bestimmte Netzbetreiber alle zwei Jahre detaillierte Netzausbaupläne veröffentlichen, welche in Abstimmung mit umliegenden Netzbetreibern in sogenannten Planungsregionen entwickelt werden.


Der neugeschaffene §14d EnWG verpflichtet Stromnetzbetreiber alle zwei Jahre umfangreiche Netzausbaupläne aufzustellen. Diese unterscheiden sich in Bezug auf den Prozess jedoch von den Netzentwicklungsplänen der Übertragungsnetze, sodass zur Abgrenzung hier von „Netzausbauplänen” die Rede ist. Die Netzausbaupläne sind zu erstellen, um das Voranschreiten der Energiewende zu fördern und den Netznutzern eine größtmögliche Transparenz über erwartete Netzerweiterungen oder Netzmodernisierungen bereitzustellen. Dabei sollen Informationen über geplante zukünftige Netzanschlüsse der Netznutzer berücksichtigt werden. Weiterhin sind gesonderte Angaben zu Engpassregionen, die Einbindung neuer dezentraler Erzeugungsanlagen, sowie dem Anschluss neuer Ladestationen von Elektrofahrzeugen für die nächsten fünf Jahre aufzunehmen.


Der Gesetzgeber sieht vor, dass Stromnetzbetreiber das Bundesgebiet nach netztechnischen Gegebenheiten in 5-15 Planungsregionen aufteilen, um ihre Netzausbaupläne miteinander zu koordinieren und so Netzgebiet übergreifende Auswirkungen berücksichtigt werden. Diese Regionalszenarien sollen Grundlage zukünftiger Investitionsplanungen werden.


Von der Veröffentlichungspflicht betroffen sind alle Netzbetreiber mit mehr als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden, sowie Netzbetreiber, welche im Vorjahr die mögliche Stromerzeugung von Windenergie an Land oder von direkt ans Netz angeschlossenen Photovoltaik-Anlagen auf eigene Veranlassung um mehr als 5 Prozent gekürzt haben.


Dem Thema „Nachhaltige Investitionsstrategien im Stadtwerk – Herausforderungen und Vorgehensweise” widmen wir uns auch im Rahmen unserer Veranstaltung „Stadtwerke 4.0” am 07. Oktober 2021 in Köln und am 20. Oktober 2021 in Nürnberg.

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