EnWG-Novelle zu Wasserstoff: Änderungsbedarf für Konzessionsverträge?

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​veröffentlicht am 16. Februar 2021

 

Die Bundesregierung hat am 10.02.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vorgelegt. Herzstück der Novelle sind Vorgaben zur zukünftigen Regulierung von Wasserstoffnetzen.

 

Neben einem sogenannten „Opt-in”-Modell, das es Betreibern von Wasserstoffnetzen freistellt, ob sie sich dem für Gasnetze bestehenden Regulierungsrahmen unterwerfen, enthält der Entwurf auch Regelungen zu Dienstbarkeiten, Gestattungsverträgen und Konzessionsverträgen. So soll eine Auslegungsregelung eingeführt werden mit dem Inhalt, das bestehende Dienstbarkeiten sowie Gestattungs- und Konzessionsverträge, die für Gasleitungen abgeschlossen wurden, auch für Wasserstoffleitungen gelten sollen. Ob dies rechtlich so ohne Weiteres möglich und auch tatsächlich im Gesetz umgesetzt wird, wird das weitere Gesetzgebungsverfahren zeigen. Gasnetzbetreiber, die zukünftig auch Wasserstoffnetze betreiben wollen, sollten die Diskussion genau beobachten, um Überraschungen und Diskussionen mit Kommunen und Grundstückseigentümern bei der Umrüstung von Gas- und Wasserstoffleitungen zu vermeiden.

 

 

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