Umbasierung erfordert Aktualisierung aller Wärmelieferverträge mit Preisgleitklauseln

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Dieses Jahr erfolgt eine umfangreiche Umbasierung mehrerer zentraler Indizes für Preisgleitklauseln, welche bei Wärmelieferverträgen üblich sind. Zum 31. Januar wurden bereits die neuen Indexzahlen für den Lohn mit Basisjahr 2015 veröffentlicht. Fast alle Wärmeversorger sind nun aufgerufen, ihre Preisgleitklauseln entsprechend anzupassen, um weiterhin die notwendigen wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Preisanpassung erfüllen zu können.

 

​Alle fünf Jahre nimmt das Bundesamt für Statistik eine Revision verschiedener Indexwerte vor. Bei dieser sogenannten Umbasierung werden die den Indizes zugrunde gelegten Warenkörbe analysiert, überarbeitet und anschließend ein neues Basisjahr festgelegt. Die letzte Veröffentlichung entsprechend angepasster Neuindizes erfolgte 2013/14, bei welcher das Jahr 2010 als neues Basisjahr angesetzt wurde. Besonderheiten an dieser Nivellierung waren das Zusammenfassen einiger Indizes und das Einstellen der Ausweisung von Verkettungsfaktoren. Letztere konnten bis dato von Fernwärmeversorgern genutzt werden, um die in der Preisgleitklausel vertraglich festgelegten Indizes über sehr lange Zeiträume an den neuen Basiswert anzupassen. Das Statische Bundesamt möchte damit verhindern, dass grundsätzlich geänderte Indizes angewendet werden ohne das zwischen den Vertragspartnern klarzustellen.

 

Umbasierung der Lohnindizes bereits Anfang 2018

Zum 31. Januar 2018 wurde nun erneut eine Indexrevision veröffentlicht und für Lohnindizes der Fachserie 16 Reihe 4.3 das Basisjahr von 2010 auf 2015 geändert. Neben dem Lohnindex werden im Herbst diesen Jahres weitere Indizes der Fachserie 17 neu basiert.

 

 

Abweichung Umbasierung 

Abb. 1: Abweichung Umbasierung (zum Vergrößern auf Grafik klicken) 

 

Für die betroffenen Wärmeversorger bedeutet dies nun, dass dieses Jahr eine Anpassung der entsprechenden Vertragsklauseln erfolgen muss. Aufgrund der fehlenden Verkettungsfaktoren müssen für die weiterhin rechtliche Gültigkeit der Preisgleitklauseln Altindizes durch den jeweiligen Neuindex mit entsprechend angepasstem Basiswert ersetzt werden.


Hierfür bieten sich zwei Möglichkeiten:

  • 1. In der Preisgleitformel wird der Lohnindex und der zugehörige Basiswert durch den Neuindex mit Basisjahr 2015 und einem zugehörigen, errechneten Basiswert ersetzt. Die Berechnung für den Basiswert des Neuindex erfolgt analog zu der Berechnung des Altbasisindex.
  • 2. Alternativ besteht die Option, direkt die gesamte Preisgleitformel auf ein neues Basisjahr anzupassen. Einhergehend mit den Basiswerten aller Preisgleitelemente, muss auch der in der Formel festgelegte Basispreis (z.B. Arbeitspreis) auf den neuen Zeitpunkt angepasst werden. Die Preisgleitung beginnt somit ausgehend von dem neu festgelegten Basisjahr von vorne.

 

Letztere Variante wird vom statistischen Bundesamt empfohlen. Zu prüfen ist jedoch individuell, ob die bestehenden Verträge eine Umbasierung vorsehen oder ggf. eine Vertragsanpassung notwendig ist.

 

Besonderheiten der Umbasierung 2015

Da die Indizes der Fachserie 17 erst dieses Jahr im Herbst angepasst werden muss je nach vertraglicher Regelung und Rhythmus der Preisanpassung in diesem Jahr auch die dann betroffenen Indizes nachgezogen werden.

 

Rödl & Partner hat bereits bei der Umbasierung 2010 eine entsprechende Studie „Preisfindung in der Wärmewirtschaft” veröffentlicht, welche auf große Zustimmung innerhalb der Branche getroffen ist.

 

Eine wichtige Erkenntnis aus der Studie zur letzten Umbasierung legte dar, dass bei vielen von den untersuchten Versorgern die geforderten Normen nach § 24 AVBFernwärmeV nicht ausreichend eingehalten wurden. Im Laufe der Auswertung des Preisgleitformel-Checks konnten anschließend zahlreiche schwerwiegende betriebswirtschaftliche und rechtliche Fehler identifiziert und behoben werden.

 

Gerne unterstützen wir Sie auch dieses Jahr mit unserem Wissen und stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Preisgleitklausel und Indexrevision zur Seite.

 

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Benjamin Richter

Diplom-Betriebswirt (FH)

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