Was geht öffentliche Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung an?

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veröffentlicht am 15. September 2022

    
In Zukunft eine ganze Menge. Aber der Reihe nach: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen schon heute eine so genannte CSR-Berichterstattung vornehmen. CSR steht neudeutsch für Corporate Sustainability Reporting. Übersetzen lässt sich das mit „Nachhaltigkeitsberichterstattung”.


Im HGB ist diese Berichterstattung derzeit in den Vorschriften des § 289b und 289c HGB eher unauffällig als „nichtfinanzielle Erklärung” gekennzeichnet, die es in sich hat.

 

Die EU-Kommission hat im Jahr 2021 einen Richtlinienvorschlag zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgelegt, wonach die Berichterstattungspflicht auf alle großen haftungsbeschränkten Gesellschaften ausgedehnt werden soll. Das soll nach dem Vorschlag für Lageberichte gelten, die für Geschäftsjahre ab 2023 erstellt werden. Nach der Pressemitteilung des Rats der EU vom 21.06.2022 soll die Berichterstattungspflicht nunmehr für Lageberichte großer Unternehmen gelten, die für die Geschäftsjahre ab 2025 zu erstellen sind.

 

Nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften haben die öffentlichen Eigengesellschaften in aller Regel im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung zu regeln, dass Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen sind. Für andere öffentliche Unternehmen ergibt sich diese Berichterstattung aus den landesrechtlichen Vorschriften. Folglich wird die Berichterstattungspflicht für öffentliche Unternehmen unabhängig von der Größe kommen.

 

Die Berichterstattung umfasst unter anderem:

  • Umweltbelange, z.B. Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Nutzung von Erneuerbaren Energien, Schutz der biologischen Vielfalt
  • Arbeitnehmerbelange, z.B. Maßnahmen zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen, Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Achtung der Rechte der Gewerkschaften, Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Instrumente zur Bekämpfung der Korruption und Bestechung

 

Die Berichtspflichten werden durch die EU-Taxonomie-Verordnung noch ergänzt, und zwar um eine Berichterstattung über den ökologisch nachhaltigen Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben und der Betriebsausgaben.

 

Eines wird deutlich:

Mit einem Besinnungsaufsatz ist es nicht getan. Für die Berichterstattung müssen die Unternehmen in ihrer Organisation Strukturen schaffen, die es ermöglichen, die zu messenden Sachverhalte (das sind z.B. die fett gedruckten) zu ermitteln. Dies muss in sachgerechter, verlässlicher und nachvollziehbarer Weise geschehen. Da der Lagebericht durch einen Wirtschaftsprüfer zu testieren ist, muss dieser die Angaben des Unternehmens auch prüfen. Das geht nur, wenn ein ordentliches Zahlenwerk, eine ordnungsgemäße Dokumentation und eine zutreffende Berichterstattung hierzu vorliegen.

 

Dass auf die öffentlichen Unternehmen eine „sportliche” Aufgabe zukommt, die mit erheblichem frühzeitigem Organisationsbedarf verbunden ist, liegt auf der Hand, zumal auf jeden Fall zu vermeiden ist, sich dem Vorwurf des so genannten „Greenwashing”, also der Angabe geschönter Zahlen, auszusetzen. Zu beachten ist, dass öffentliche Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Vorbildfunktion haben.

 

Die Frage, wann die Nachhaltigkeitsberichterstattung letztendlich von öffentlichen Unternehmen umgesetzt werden muss, ist müßig und zwar aus folgendem Grund: 

Wer Dinge misst, ermittelt, beschreibt, dokumentiert und darüber berichtet, wird diese Dinge in der Zukunft verbessern. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet Ihrem Unternehmen die große Chance, das Unternehmen innovativ und nachhaltig zu gestalten und damit frühzeitig das zu tun, was früher oder später alle machen werden.

 

Wir unterstützen Sie gern bei der Definition von Kennzahlen, der Einrichtung der organisatorischen Strukturen und bei der Verfassung des Nachhaltigkeitsberichts. 

 

 

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