Director oder leitender Angestellter einer China-Gesellschaft? Warum man jetzt besser ergänzende vertragliche Regelungen vereinbaren sollte!

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​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 24. April 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Zum 1. Juli 2024 tritt Chinas neues Gesellschaftsgesetz in Kraft. Aus den mehr als 100 geänderten oder angefügten Artikeln ergeben sich wesentliche Neuerungen. U.a. betrifft dies auch die gesellschaftsinternen Strukturen, Rechte und Pflichten von Organen.

Warum empfiehlt es sich, dass zwischen einem Board-Mitglied (Director) / dem leitenden Angestellten und der China-Gesellschaft bestehende Rechtsverhältnis zukünftig rechtssicherer z.B. in einem zusätzlichen Vertrag auszugestalten?

In aller Regel enthalten die Regelungen in der Satzung (Articles of Association) oft nur den alten Gesetzeswortlaut und Geschäftsordnungen (Management By-laws) in der Regelung lediglich die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Gesellschaftsorganen sowie Definitionen von zustimmungspflichtigen Angelegenheiten.

Mitglieder des Board of Directors und leitende Angestellte einer Gesellschaft in China treffen aber ab 1. Juli 2024 umfangreiche Pflichten, die im neuen Gesetz Großteils nur sehr allgemein gehalten sind. Um für beide Seiten die Rechtssicherheit zu erhöhen und das Risiko von Streit zu reduzieren, kann eine detailliertere vertragliche Ausgestaltung, z.B. in einem „Director’s Contract“ oder in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag des leitenden Angestellten vorgenommen werden.

Weiter stehen Board-Mitgliedern nach dem neuen Gesetz bei einer vorzeitigen Abberufung ohne einen „wichtigen Grund“ eine Entschädigung zu. In der Regel beträgt der in der Satzung geregelte Zeitraum der Berufung drei Jahre. Eine gesonderte Vergütung ist dabei normalerweise nicht vorgesehen. Das neue Gesetz enthält weder eine Regelung, was ein wichtiger Grund ist, noch wie gegebenenfalls die Entschädigung bestimmt wird. Auch hier empfiehlt es sich, zum Beispiel in der Satzung, Abberufungsgründe zu definieren. Daneben können in einem „Director’s Contract“ auch die individuellen Besonderheiten oder Bedingungen, unter denen ein Director bestellt und ggf. auch vor Ablauf des Berufungszeitraums ohne eine Entschädigung abberufen werden kann, geregelt werden.

in einem Director’s Contract oder dem Vertrag mit einem leitenden Angestellten kann zum Beispiel Folgendes geregelt werden:


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