Navigieren durch Chinas Steuersystem – Einblicke für deutsche Firmen Teil I: Einführung in die Betriebsstätte für Dienstleistungen in China

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veröffentlicht am 27. August 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten

Die Internationalisierung deutscher Unternehmen in den chinesischen Markt ist zweifellos ein vielversprechender Schritt, der jedoch mit einer Vielzahl komplexer steuerlicher und betrieblicher Herausforderungen einhergeht. Insbesondere für deutsche Unternehmen, die ihre Geschäftsaktivitäten in China ausbauen oder bereits etabliert haben, ergeben sich komplexe Fragestellungen in den Bereichen Betriebsstätte, chinesisches Steuerrecht, Möglichkeiten der Steueroptimierung und durch die Komplexität des Steuerrechts viele steuerliche Fallstricke.

In dieser Artikelserie richten wir unser Augenmerk auf eben diese Herausforderungen und bieten deutschen Unternehmen, die in China tätig sind, umfassende Einblicke, fundierte Informationen und Expertenrat. Unser Ziel besteht darin, Ihnen eine verlässliche Orientierungshilfe zu bieten und Sie dabei zu unterstützen, die komplexen steuerlichen und betrieblichen Aspekte Ihrer Geschäftstätigkeit in China erfolgreich zu bewältigen.

Wir werden die steuerlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen beleuchten, die in diesem dynamischen Markt aktiv sind oder sich engagieren möchten. Praktische Handlungsempfehlungen, das Aufzeigen potenzielle Fallstricke, die vermieden werden sollten und die Minimierung steuerliche Risiken stehen dabei im Fokus unserer Artikelserie.

In unserem ersten Teil widmen wir uns der Betriebsstätte und den steuerlichen Herausforderungen.

Die Bedeutung von Betriebsstätten in China

Viele ausländische Unternehmen, die in China bestimmte Geschäftstätigkeiten ausüben, können auf Herausforderungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Dienstleistungsbetriebsstätte stoßen. Wenn der Empfänger der Dienstleistung seinen Sitz in China hat und die Dienstleistungstätigkeiten in China besteuert werden, übernimmt dieser gemäß den geltenden Steuervorschriften und -praktiken in der Regel die Rolle eines Withholding-Agenten (Einbehalt der Quellensteuer) für die entsprechenden Steuern, wie die Mehrwertsteuer und/oder die Körperschaftsteuer. Dies erfordert von sowohl den Dienstleistungs-erbringern als auch den Dienstleistungsempfängern ein gewisses Maß an Verständnis für die Einhaltung der Vorschriften sowie eine Risikobewertung im Zusammenhang mit Betriebsstätten in China.

Definition von Betriebsstätten in China: Fokus auf Dienstleistungsbetriebsstätten

Die Definition des Begriffs „Betriebsstätte“ in den Steuerabkommen, die zwischen China und anderen Ländern unterzeichnet wurden, umfasst normalerweise verschiedene Arten wie bspw. eine reguläre Betriebsstätte, Dienstleistungsbetriebsstätte, Baubetriebsstätte und Agentenbetriebsstätte. Im Folgenden konzentrieren wir uns ausschließlich auf die in der chinesischen Geschäftswelt übliche Dienstleistungs-betriebsstätte. Gemäß dem deutsch-chinesische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gilt eine Dienstleistungsbetriebsstätte in China gegeben, wenn ein deutsches Unternehmen durch seine Angestellten oder sein Personal Dienstleistungen erbringt, einschließlich Beratungsdienstleistungen, und diese Aktivitäten in China (für dasselbe oder ein verbundenes Projekt) für einen Zeitraum oder Zeiträume von insgesamt mehr als 183 Tagen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums andauern.

Kriterien zur Bewertung von Dienstleistungsbetriebsstätten

Die Bewertung, ob eine Dienstleistungsbetriebsstätte vorliegt, erfolgt gemäß den Erläuterungen des Steuerabkommens anhand folgender Punkte. Die zuständige chinesische Steuerbehörde kann diese Faktoren ebenfalls (jedoch nicht ausschließlich) überprüfen, um die Steuerpflicht der Dienstleistungs-erbringer zu bestimmen:
  • A. Aufenthaltstage in China
  • B. Einzelne oder zusammenhängende Projekt
  • C. Langfristige Projekte über Jahre

Das bedeutet, die Bewertung der Dauer der Projekttage ist umfassend, insbesondere für aufeinanderfolgende und zusammenhängende Projekte und die Gesamtanzahl der Tage eines Projekts über mehrere Jahre hinweg. Eine einfache Berechnung der Aufenthaltstage in China innerhalb eines Kalenderjahres könnte zu einer ungenauen Bewertung führen.

Wenn eine Dienstleistungsbetriebsstätte gegründet wird, kann das Personal, das für die Betriebsstätte arbeitet, der chinesischen persönlichen Einkommensteuer (Individual Income Tax - IIT) unterliegen, was ebenfalls eine sorgfältige Beurteilung erfordert.

Praktische Herausforderungen bei Dienstleistungsbetriebsstätten in China

In der Praxis haben wir festgestellt, dass die Dienstleistungserbringer in solchen Projekten mit Dienstleistungsbetriebsstätte möglicherweise nicht immer über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um zu beurteilen, ob in China eine Betriebsstätte gegründet werden sollte oder nicht. Bei Dienstleistungsbetriebsstätten mit Dritten ist der oben erwähnte Faktor A in der Regel aufgrund der Projektanforderungen festgelegt, während die Faktoren B und C möglicherweise eine weitere Überprüfung erfordern, die die gesamte Projektvereinbarung einschließt. Bei Dienstleistungs-betriebsstätten mit verbundenen Unternehmen kann Faktor A in einigen Fällen flexibler gestaltet werden, jedoch erfordert dies oft eine kombinierte Vereinbarung zwischen verbundenen Unternehmen, die Onshore- und Offshore-Dienstleistungen abdeckt, was die Beurteilung komplex und nicht immer transparent macht.

In China übernimmt, wie bereits erwähnt, in der Regel der Dienstleistungsempfänger die Rolle des Withholding-Agenten für die entsprechenden Quellensteuern. Aber in einigen Fällen weigert sich der Dienstleistungsempfänger, die Steuern im Namen des Dienstleistungserbringers einzubehalten und abzuführen. In einem solchen Fall kann der Dienstleister die entsprechenden Steuern selbst anmelden, was im Vergleich zum Quellensteuerverfahren komplizierter ist. Der Dienstleistungserbringer hat hingegen die Option, die persönliche Einkommensteuer (IIT) für das Personal, das in der Betriebsstätte tätig ist, entweder selbst anzumelden oder einen Dritten damit zu beauftragen.

Steuerliche Implikationen und Empfehlungen für Ihr Unternehmen

Unabhängig davon, ob eine Dienstleistungsbetriebsstätte in China gegründet wird, gestaltet sich die Selbstveranlagung oft als komplex, insbesondere in Fällen, in denen Projekte zusammenhängend betrachtet werden oder sich über mehrere Jahre erstrecken. Um die steuerlichen Vorschriften in China einzuhalten, empfehlen wir sowohl Dienstleistungserbringern als auch -empfängern, klare steuerliche Bestimmungen in ihren Dienstleistungsvereinbarungen festzulegen und nach Möglichkeit Onshore- und Offshore-Dienstleistungen klar voneinander abzugrenzen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Einhaltung der Steuervorschriften mit Blick auf die persönliche Einkommensteuer bei der Gründung einer Dienstleistungsbetriebsstätte geschenkt werden.

In der nächsten Ausgabe des China Newsletters werden wir die steuerliche Praxis im Zusammenhang mit Onshore- und Offshore-Dienstleistungen in China weiter vertiefen.

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Vivian Yao

Certified Tax Adviser (China)

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