China: Covid-19 beflügelt digitale Rechnungsstellung

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​​​​​​aktualisiert am 24. Mai 2022 | Lesedauer ca. 4 Minuten

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde der tägliche Betrieb sowie die Finanzprozesse von Unternehmen in einigen chinesischen Städten durch die Null-Covid-Maßnahmen in vielerlei Hinsicht eingeschränkt. Unter anderem sind viele Unternehmen nicht in der Lage, rechtzeitig Rechnungen für relevante Geschäfte auszustellen, da die Tools für die Fakturierung im Büro nicht erreichbar oder blockiert ist und keine Blankorechnungen auf Papier zur Verfügung stehen, was sogar dazu führt, dass Zahlungen von Kunden nicht eingezogen werden können und der Cashflow der Unternehmen stark beeinträchtigt wird. Für viele Unternehmen wäre die elektronische Rechnungsstellung eine optimale Lösung.

Aktuelle Regelungen zu elektronischen Rechnungen

Die staatliche chinesische Steuerverwaltung führte seit 2015 schrittweise die allgemeine elektronische Mwst.-Rechnung („allgemeine E-Rechnung“) ein, die seitdem von vielen Unternehmen genutzt wird. Am 1. September 2020 wurde für spezielle elektronische Mwst.-Rechnung („spezielle E-Rechnung“) zunächst in Ningbo, Shijiazhuang und Hangzhou ein Pilotprojekt gestartet, das Ende 2020 und Anfang 2021in 11 weiteren Regionen, darunter Shanghai, bzw. 25 Regionen, darunter Peking, für neu gegründete Unternehmen, ausgeweitet wurde. Der Anwendungsbereich für den Empfang von speziellen E-Rechnungen gilt landesweit.

Am 30. November 2021 gaben die Steuerbehörden von Shanghai, Guangdong und der Inneren Mongolei nacheinander bekannt, dass zum 1. Dezember 2021 alle digitalen elektronischen Rechnungen („alle E-Rechnung“) als Pilotprojekt auf Grundlage einer landesweit einheitlichen elektronischen Rechnungsdienstplattform eingeführt werden.

Vorteile der elektronischen Rechnung

Im Vergleich zu Papierrechnungen kann die Verwendung elektronischer Rechnungen viel Personal und Material einsparen. Sie können nicht nur direkt ohne Zeitaufwand über das Rechnungsportal zugestellt werden, sondern sind auch nicht mehr auf zusätzliche Geräte oder Papierträger angewiesen. Wichtiger noch, elektronische Rechnungen können den Kunden sicherer und schneller zugestellt und entsprechende Zahlungen rechtzeitig eingezogen werden - eine echte Erleichterung für Unternehmen. In der Zwischenzeit können Unternehmen und Mitarbeiter als Rechnungsempfänger die Rechnungen über das Netzwerk erhalten, was den Unternehmen hilft, die Rechnungen über die Online-Kontrollplattform effektiv zu überprüfen und die Kosten und Ausgaben rechtzeitig zu verbuchen. Darüber hinaus können elektronische Rechnungsdaten mit Hilfe von ERP- und anderen Managementsystemen direkt mit dem Buchhaltungssystem verbunden und Prozesse wie die Buchhaltung können gleichzeitig mit dem Datenimport abgeschlossen werden.

Antrag auf elektronische Rechnungen

Derzeit können die meisten Unternehmen allgemeine E-Rechnungen direkt auf der Online-Steuerplattform beantragen und nach der Genehmigung elektronische Rechnungen direkt auf der Online-Plattform empfangen und in die Rechnungstellungssoftware herunterladen.

Die Beantragung spezieller E-Rechnungen über die Online-Plattform ist derzeit nur für neue Unternehmen möglich, die nach dem 21. Dezember 2020 gegründet werden, sowie für Unternehmen, die von der Steuerbehörde als Pilotunternehmen benannt wurden. Ab dem 23. Mai 2022 wird der Pilotbereich auf einen Teil der Steuerzahler in Shanghai ausgeweitet, die bereits die elektronische Rechnungsdienstplattform zur Ausstellung von Rechnungen nutzen („Rechnungsaussteller“) und die über ein digitales Steuerkonto auf der elektronischen Rechnungsdienstplattform verfügen („Rechnungsnutzer“). Rechnungsnutzer im Pilotbereich können die Mehrwertsteuergutschrift der elektronischen Rechnungen auf der elektronischen Rechnungsdienstplattform geltend machen. Der erweiterte Umfang des Pilotprojekts wird noch von der Steuerbehörde Shanghai festgelegt. Derzeit ist der Geltungsbereich der Pilot-Rechnungsnutzer viel größer als der Geltungsbereich der Pilot-Rechnungsaussteller. Die Steuerbehörde nimmt derzeit keine unaufgeforderten Anträge von Unternehmen an, die nicht in den vorgesehenen Pilotbereich fallen. Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrheit der Unternehmen nicht sofort den Antrag für spezielle elektronische Rechnungen beantragen können.

Aussichten und Empfehlungen

Nach der Einführung von „allen E-Rechnungen“ kann es einerseits den Steuerzahlern erleichtert werden, Rechnungen auszustellen und alle mit Rechnungen zusammenhängenden Angelegenheiten über die digitale Plattform abzuwickeln, wodurch die Betriebskosten gesenkt werden. Andererseits bietet die „alle E-Rechnungen“ den Steuerbehörden einen besseren Zugang zu Daten, um den täglichen Betrieb von Unternehmen zu überwachen, und ermöglicht den Austausch von Steuerinformationen über Steuerzahler zwischen verschiedenen Abteilungen und Regionen, so dass die Steuerbehörden genauere Big-Data-Analysen durchführen können. Gleichzeitig steht die Ausstellung falscher Mwst.-Rechnungen in der nächsten Phase im Mittelpunkt der strengen Überwachung durch die Steuerbehörden. Durch die elektronischen Rechnungen wird es für die Steuerbehörden einfacher, illegale Handlungen aufzudecken und höhere Anforderungen an die tägliche Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerzahler zu stellen.

In der gegenwärtigen Lockdown-Situation liegen die Vorteile der elektronischen Rechnungen zweifellos auf der Hand. Die Unternehmen sollten die Initiative ergreifen und sich mit den zuständigen Steuerbehörden über die Möglichkeit der Beantragung auf spezielle elektronische Mwst.-Rechnungen austauschen und so früh wie möglich mit der Vorbereitung der entsprechenden Unterlagen beginnen. Obwohl es aktuell für Unternehmen mit Gründungsdatum vor dem 21. Dezember 2020 und außerhalb des Pilotprojekts kaum eine Chance gibt, die speziellen E-Rechnungen vor dem Ende des Lockdowns zu beantragen, wird es ihnen helfen, die Fortschritte der lokalen Steuerbehörden bei der Förderung elektronischer Rechnung zu verfolgen und zu den Ersten zu gehören, die alle elektronischen Rechnungen nach der Freigabe durch die Behörden, umzusetzen und zu realisieren. Es wird erwartet, dass die allgemeine Nachfrage nach elektronischen Rechnungen, die sich aus der aktuellen Pandemiesituation ergibt, auch die lokalen Steuerbehörden dazu veranlassen wird, die Einführung aller elektronischen Rechnungen zu beschleunigen, damit mehr Unternehmen in den Genuss der Vorteile elektronischer Rechnungen kommen und die Auswirkungen unerwarteter Ereignisse auf den Geschäftsbetrieb verringern können.
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