M&A: Intangible Assets erhöhen den Kaufpreis – Wann sind Bewertungen beim Unternehmenskauf erforderlich?

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Der gute Name zählt nicht nur, er ist bares Geld wert. Die Frage ist nur: Wie hoch ist der monetäre Wert von Marken und anderen immateriellen Vermögenswerten, auch Intellectual Property, kurz IP, genannt? Patente gehören ebenso dazu wie ungeschützte Technologien, Know-how, Software oder eine gut gefüllte Kundenkartei. Auf diese Frage eine gute Antwort zu finden, ist bei Unternehmenstransaktionen von großer Bedeutung.
 
Denn nicht nur das Sachanlagevermögen und die Mitarbeiter eines Unternehmens generieren einen Wertbeitrag, sondern auch die immateriellen Vermögenswerte, die im Unternehmen eingesetzt sind. Studien zufolge können immaterielle Werte zwischen 60 und 70 Prozent des Unternehmenswertes ausmachen. „Gerade bei Transaktionen spielen immaterielle Vermögenswerte eine immer wichtigere Rolle, da diese den Garant für den künftigen Erfolg eines Unternehmens darstellen”, sagt Stefan Herrmann, Experte für die Bewertung immaterieller Vermögenswerte und Leiter des Bereichs Valuation Services bei Rödl & Partner in München.
 
Daher ist es wichtig, diese Vermögensgegenstände in das Transaktionskalkül mit einzubeziehen. Die Bilanz eines Unternehmens liefert jedoch keine hinreichende Informationsgrundlage, um Aufschluss über die wesentlichen und wertrelevanten immateriellen Vermögenswerte zu geben.
 
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte dürfen nur unter starken Restriktionen bilanziert werden. Vom Unternehmen entwickelte Technologien oder Software etwa dürfen nur mit ihren Entwicklungsaufwendungen aktiviert werden. Diese sagen jedoch nichts über deren Ertragswert aus, also über den zukünftigen Gewinn oder den Wertzuwachs, den sie innerhalb des Unternehmens generieren. Überhaupt nicht aktiviert werden dürfen selbst erstellte Marken oder Kundenstämme.
 
Daher müssen die immateriellen Vermögensgegenstände bewertet werden. „Die Ermittlung des Wertes sollte nach den aktuellsten Bewertungsstandards und –methoden, wie zum Beispiel dem IDW Standard S5 „Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte” erfolgen”, sagt Nina Schneider, Wirtschaftsprüferin und Mitglied des Bewertungsteams bei Rödl & Partner in Nürnberg.
 
Bewertungen von Intellectual Property im Umfeld von Transaktionen finden zu unterschiedlichen Anlässen statt. Um den Gesamtunternehmenswert zu ermitteln, ist es nicht explizit erforderlich, die einzelnen immateriellen Vermögenswerte zu bewerten. Der Wert der einzelnen Assets ergibt sich implizit bei der Ermittlung des Gesamtunternehmenswertes. Nur in Einzelfällen kommt es bei der Feststellung des Kaufpreises konkret auf die Bewertung einzelner Assets an. Zum Beispiel kann es beim Kauf einer Vertriebsgesellschaft erforderlich sein, den Wert des Kundenstamms zu ermitteln. Doch für viele andere Zwecke ist die Einzelbewertung der Assets nötig und hilfreich. Sei es zur Vorbereitung der Transaktion auf der Seite des zu veräußernden Unternehmens, um die „Braut”, also das Unternehmen, „aufzuhübschen” und die in ihm schlummernden stillen Reserven aufzuzeigen. Oder im Nachgang zu einer Transaktion, um den gezahlten Kaufpreis im Rahmen der sogenannten Purchase Price Allocation (kurz PPA) auf die erworbenen materiellen Vermögensgegenstände aufzuteilen, wie es in den Bilanzierungsstandards des HGB oder nach IFRS vorgeschrieben ist.
 
Hat das Unternehmen die immateriellen Vermögenswerte erworben, darf es sie in der Eröffnungsbilanz zu ihrem Zeitwert, dem sogenannten Fair Value, aktivieren. Dieser wird bei Vermögenswerten mit bestimmbaren Nutzungsdauern wie Technologien oder Kundenstämmen jedoch durch Abschreibungen im Lauf der Zeit gemindert. Somit stellen die Buchwerte von erworbenen immateriellen Werten lediglich zum Zeitpunkt ihrer Akquisition deren Fair Value dar. Schon im Folgejahr stimmt der Buchwert durch die vorgenommenen Abschreibungen und die Weiterentwicklung des IP nicht mehr mit dem dann aktuellen Fair Value überein.
 
IP-Bewertungen können aber auch noch aus anderen Gründen erforderlich sein. Zum Beispiel kann der Käufer die immateriellen Vermögenswerte zur Transaktionsfinanzierung einsetzen. Dies ist etwa durch eine Sicherungsübertragung oder ein Sale-and-Lease-Back von Marken oder Patenten möglich. In beiden Fällen will der Sicherungsnehmer wissen, wieviel das zur Sicherung eingesetzte Wirtschaftsgut wert ist.
 
Zudem kann die Bewertung immaterieller Vermögenswerte im Rahmen des wertorientierten Managements von Marken und Patenten im Nachgang zu Transaktionen eingesetzt werden. Bewertungsexperte Stefan Herrmann: „Die Basis für ein wertorientiertes und erfolgreiches IP-Management ist stets eine valide Bewertung auf Basis der vermögenswertspezifischen Werttreiber”. So kann im Rahmen einer umfangreichen Markenbewertung beispielsweise untersucht werden, ob Marketingmaßnahmen in der Zielgruppe gut ankommen und den Markenwert positiv beeinflussen. Den Wert der Marken und Patente sowie deren wesentliche Werttreiber zu kennen, hilft dem Management einzuschätzen, wie die häufig begrenzten Ressourcen eingesetzt werden können, um den Wert des IP und damit den Wert des Unternehmens zu steigern. Auch für die Lizenzierung von IP, genauer gesagt, um die Höhe der Lizenzgebühren zu bestimmen, ist es nötig, immaterielle Vermögenswerte monetär zu bewerten. Darüber hinaus sind IP-Bewertungen im Rahmen der unternehmensinternen Lizenzierung relevant, um die Verrechnungspreise für die Nutzung von IP zu bestimmen.
 
„Eine genaue Bewertung ihrer Intangible Assets eröffnet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten”, so Bewertungsspezialistin Nina Schneider. Diesen Aufwand sollten sich die Unternehmen wert sein.
 
zuletzt aktualisiert am 04.12.2013

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