BEPS: Was bringt die Zukunft für internationale Steuermodelle?

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  • Der EU gehen jährlich schätzungsweise 1 Bill. Euro durch aggressive Steuergestaltungen einiger weniger Megakonzerne unter Missbrauch vorhandener Systemlücken verloren. Der Kampf der Bundesregierung gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen wird jedoch nur gelingen, wenn einheitliche international abgestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung ergriffen werden.
  • Die Bundesregierung ist gut beraten, nicht „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen”, denn letztlich würden die Maßnahmen alle international tätigen, aber vor allem exportstarke deutsche Familienunternehmen treffen.
Von Andreas Brunnhübner und Dr. Hans Weggenmann, Rödl & Partner Nürnberg
 
Die fortschreitende Globalisierung führt zu einer immer stärkeren Vernetzung nationaler Wirtschaftssysteme. Aus dem Zusammenspiel der einzelnen, grenzüberschreitend nicht aufeinander abgestimmten, nationalen Steuerrechtsordnungen lassen sich für multinational tätige Unternehmen durch geschickte Steuergestaltungen Gewinnkürzungen und -verlagerungen erreichen und damit die Steuerlasten erheblich senken. Der Schaden ist immens: 1 Bill. Euro pro Jahr gehen der EU hierdurch schätzungsweise verloren. Ursächlich sind aggressive Steuerplanungen einiger weniger Megakonzerne unter Missbrauch vorhandener Systemlücken, durch die beispielsweise der doppelte Abzug von Betriebsausgaben, die doppelte Nichtbesteuerung von Einkünften oder die Gewinnverlagerung in Steueroasen erreicht werden können. Der nunmehr im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschriebene Kampf gegen dieses Steuerdumping wird jedoch nur gelingen, wenn einheitliche international abgestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung ergriffen werden. Deshalb unterstützt die Bundesregierung aktiv den Aktionsplan für Maßnahmen gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS), auf dessen Grundlage bis Ende 2015 wirksame, international abgestimmte Regelungen erarbeitet werden sollen. In diesem Zusammenhang fand am 7. Mai 2014 in Berlin ein nicht öffentliches Fachgespräch zu dem Thema „Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen BEPS” statt, bei dem Prof. Dr. Christian Rödl als geladener Experte im Finanzausschuss die Möglichkeit bekam, seine Sichtweise vorzustellen und zu erörtern. 
 
Zur Konkretisierung der Maßnahmen wurden am 23. Mai 2014 durch den Bundesrat die folgenden Eckpunkte für die Bundesregierung verabschiedet:
  • Der Bundesrat unterstützt den Kampf der Bundesregierung, gegen grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen entschlossen vorzugehen, sich für umfassende Transparenz zwischen den Steuerverwaltungen einzusetzen und einen schädlichen Steuerwettbewerb zu verhindern. Ein gerechtes Steuerrecht muss sicherstellen, dass sich niemand auf Kosten der Allgemeinheit einer Steuerpflicht entziehen kann. 
  • Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene noch intensiver dafür einzusetzen, die Möglichkeit zur doppelten Nichtbesteuerung von Einkünften zu beenden und den doppelten Abzug von Betriebsausgaben unmöglich zu machen. Soweit dies erforderlich ist, sollten zeitnah nationale Regelungen geschaffen werden. 
  • Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene die Umsetzung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage energischer voranzutreiben und dies mit der Harmonisierung der Nominalsteuersätze zu verbinden.
  • Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich zu der Einführung einer europaweiten Anzeige- und Regierungspflicht internationaler Steuergestaltungen bekennt und sich für deren Einführung einsetzt. 

 
Zwar bleiben aus Praxissicht die konkreten Gesetzgebungsinitiativen abzuwarten, die Stoßrichtung allerdings wurde wiederholt klar vorgegeben. Bei der Ausgestaltung ist die Bundesregierung jedoch gut beraten, nicht „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen”, denn letztlich würden die Maßnahmen alle international tätigen und damit vor allem exportstarke deutsche Familienunternehmen treffen. Der Kampf gegen das Steuerdumping multinationaler Megakonzerne darf nicht auf dem Rücken des deutschen Mittelstandes ausgetragen werden, der sich bereits hoher Nachweis- und Dokumentationspflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ausgesetzt sieht. Gerade durch die nunmehr geforderte Anzeige- und Registrierungspflicht für internationale Steuergestaltungen würde sich der Bürokratieaufwand für Auslandsinvestitionen immens erhöhen und schnell in einem unangemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Betätigung stehen. Auch in Zukunft müssen für exportstarke deutsche Unternehmen internationale Steuermodelle zugänglich sein. Es liegt schließlich im Interesse eines jeden Unternehmens, seine Steuerlast durch legitime Strukturierungsmöglichkeiten wie eine optimale Rechtsformwahl so gering wie möglich zu halten. Nur so kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im Vergleich zu multinational tätigen Unternehmen erhalten werden.

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