Kurzmitteilung Steuern

PrintMailRate-it

Kurzmitteilung Konzernsteuerrecht

Neues zur ertragsteuerlichen Organschaft

Der BFH hat entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass eine Personengesellschaft als Organträger nicht bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft gewerblich tätig sein muss. Es reicht aus, wenn die gewerbliche Tätigkeit des Organträgers im Zeitpunkt der Gewinnabführung vorliegt. Darüber hinaus urteilte der BFH, dass ein Besitzunternehmen tauglicher Organträger sein kann und die Amnestieregelung des § 34 Abs. 10 b KStG auch für Altfälle uneingeschränkte Anwendung findet.
 

Aus dem Newsletter

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu