„Neue” Leasingbilanzierung nach IFRS auf der Zielgerade?

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Schnell gelesen:

  • Eine außerbilanzielle Behandlung bestimmter Leasingverhältnisse ist künftig wohl nicht mehr möglich.
  • Auch in Zukunft bleiben erhebliche Ermessensspielräume bei der Abbildung von Leasingverhältnissen.

Im Mai 2013 haben das IASB und das US-amerikanische FASB einen weiteren gemeinsamen Entwurf zur künftigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen (ED/2013/6) veröffentlicht, der seinen Vorgänger vom August 2010 ersetzt. Dessen Verabschiedung würde die geltenden Regelungen zur Leasingbilanzierung nach IFRS grundlegend verändern. Da IASB und FASB weiterhin die bilanzielle Erfassung aller Miet- und Leasingverhältnisse anstreben, wäre aus Sicht eines Leasingnehmers die außerbilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen grundsätzlich nicht mehr möglich.
 
Für entgeltlich überlassene Nutzungsrechte an Sachanlagen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen wären künftig Vermögenswerte und Schulden zu bilanzieren. Die bisherige Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen würde dagegen vollständig entfallen. Zusätzlich wurde, als auffälligste Änderung im Vergleich zum Vorentwurf, eine Unterteilung in bewegliche Wirtschaftsgüter (Typ A) sowie Immobilien (Typ B) aufgenommen. Konkret hätte ein Leasingnehmer zu Beginn der Vertragslaufzeit den Barwert der Leasingraten als Verbindlichkeit anzusetzen sowie das Nutzungsrecht als Vermögenswert zu aktivieren. Für die Folgebilanzierung ist beim Typ B eine lineare Aufwandserfassung über die Laufzeit des Leasingvertrages vorgesehen, bei allen anderen Leasingverträgen (Typ A) eine degressive Aufwandserfassung, orientiert am Leistungsverbrauch des genutzten Vermögenswertes. Trotz des veränderten Konzepts lassen die geplanten Regelungen auch weiterhin erhebliche Ermessensspielräume erkennen, welche das Bilanzbild deutlich beeinflussen können, so beispielsweise bei der Identifizierung der Anwendungsfälle, der Leasingdauern und der Bewertung von Leasingvermögenswerten und

-schulden.
 
Der Termin für die erstmalige Anwendung ist derzeit noch offen. Insbesondere aufgrund der kritischen Stellungnahme der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) können sich Verzögerungen ergeben. Dennoch sollten die betroffenen Unternehmen die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten, um Handlungsoptionen frühzeitig prüfen zu können. Rödl & Partner unterstützt Sie hierbei gerne.​

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Thomas Rattler

Diplom-Betriebswirt (FH), CPA, Wirtschaftsprüfer

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