Das Juni-Hochwasser – staatliche Hilfen für Unternehmen

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Nicht nur Wohnhäuser sind vom Hochwasser betroffen, sondern auch viele Unternehmen mussten zum Teil den Betrieb oder die Produktion einstellen bzw. Schäden im Anlage- und Umlaufvermögen verzeichnen. Die Bundesländer haben schnell reagiert und einen Katalog von Hilfsleistungen und -maßnahmen veröffentlicht.

Die Folgen des Hochwassers im Juni 2013 sind in ihrem Ausmaß erst im Nachhinein richtig erkennbar. Nach Schadensbegrenzung und Aufräumarbeiten gilt es jetzt, das Augenmerk auf die finanziellen Auswirkungen zu lenken. Die staatlichen Hilfen für Hochwasseropfer erstrecken sich nicht nur auf Soforthilfen, sondern umfassen vielfältige weitere Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem:
  • Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommenund Körperschaftsteuer
  • Stundung fälliger Steuern
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge
  • Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung
  • Sonderabschreibungen für den Wiederaufbau
  • Erleichterung für steuerliche Nachweispflichten, insbesondere in Bezug auf Spenden
  • Steuererlasse im Rahmen der Grund- und Gewerbesteuer
  • Steuerfreie Zuschüsse durch den Arbeitgeber bis zu einer bestimmten Höhe 
     
  • Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat Hilfen in Bezug auf das Hochwasser angekündigt. Hier werden beispielsweise Kred tprogramme für hochwassergeschädigte Unternehmen geöffnet, in laufenden Programmen Zinsen verbilligt oder eine Stundung für Zins und Tilgung gewährt. Das Bundeswirtschaftsministerium teilt mit, dass Instrumente der Kurzarbeit nach dem Dritten Sozialgesetzbuch zur Verfügung stehen und die Fristen für die Beantragung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bis Frühjahr 2014 unterbrochen werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung hochwasserbedingt ist. 
     
    Alle Betroffenen sollten versuchen, die Schäden so gut wie möglich für Nachweiszwecke zu dokumentieren. Suchen Sie den Kontakt zu den zuständigen Behörden (z. B. für die Hilfsgelder die Landkreise und kreisfreien Städte oder für steuerliche Angelegenheiten die Finanzämter und Gemeinden). Bitte beachten Sie, dass Versicherungsleistungen auf die staatlichen Hilfen angerechnet werden. Auf den Internetseiten der betroffenen Länder sowie des Bundesfinanz- und -wirtschaftsministeriums finden Sie weitere zahlreiche Informationen, welche Hilfsmaßnahmen für welche Regionen gelten, und notwendige Antragsformulare für Sofortgelder. Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.​

 

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Andrea Dinter

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