Kurzmitteilungen Steuern

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Kurzmitteilung Konzernsteuerrecht

Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags für ausländische Steuern verstößt gegen EU-Recht

In seiner Entscheidung vom 28. Februar 2013 befasste sich der EuGH mit der Frage, ob die deutsche Berechnungsmethode zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. Die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags nach § 34c EStG sieht vor, dass die deutsche tarifliche Einkommensteuer auf das gesamte Welteinkommen im Verhältnis der ausländischen Einkünfte zur Summe der gesamten Einkünfte aufgeteilt wird. Anders als bei der Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer kann der Steuerpflichtige bei der Ermittlung der gesamten Einkünfte insbesondere  Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nicht berücksichtigen. Das mindert den Anrechnungshöchstbetrag. Laut EuGH führt die Regelung dazu, dass ein Steuerpflichtiger nur dann von diesen Abzügen voll profitieren kann, wenn er seine gesamten Einkünfte aus Deutschland bezieht. Diese Ungleichbehandlung könne Steuerpflichtige davon abhalten, in Gesellschaften in anderen Mitgliedstaaten oder in einem Drittstaat zu investieren, so dass eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs vorliege. Die Entscheidung betraf ausländische Kapitalerträge für das Jahr 2007, ist jedoch auch nach Einführung der Abgeltungsteuer interessant, z. B. wenn nach § 32d EStG eine sogenannte „Günstigerprüfung” beantragt wird oder andere Einkunftsarten vorliegen. Dabei ist zu beachten, dass die Einkünfte aus Drittstaaten dem Schutzbereich der Kapitalverkehrsfreiheit unterfallen müssen; bei Dividenden ist dies nur bei Streubesitz der Fall.
 
 

Kurzmitteilung Lohnsteuer

Übergangsfrist für die ELStAM

In bestimmten Fällen kann die Eingabe der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) vom Programm abgewiesen werden. Für diese Fälle hat das BMF mit Schreiben vom 25. April 2013 bekannt  gegeben, dass der Arbeitgeber vorübergehend die ihm in Papierform vorliegenden Lohnsteuerabzugsmerkmale verwenden darf.
 
 

Kurzmitteilung Gesetzgebung

Verschärfung der Verjährung bei Steuerhinterziehung?

Aufgrund aktueller Ereignisse in den Medien wird an verschiedenen politischen Stellen über eine Verschärfung der Vorschriften zur Steuerhinterziehung nachgedacht. Hier geht es beispielsweise um eine  Verlängerung der Verjährungsfrist für alle Fälle der Steuerhinterziehung oder Verschärfungen bei der Selbstanzeige bis hin zur Neuverhandlung von Steuerabkommen. Die weitere Entwicklung bleibt jedoch abzuwarten.
 

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