Editorial (Ausgabe 02/2013)

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Seit Jahren steigt in Deutschland die Beliebtheit der Genossenschaft als Rechtsform kontinuierlich an. Zum Ausklang des von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Genossenschaften erklärten Jahres 2012 haben Bundesregierung und Opposition Verhandlungen zur Vereinfachung des Genossenschaftsrechts eingeleitet. Existenzgründern soll mit einer „Kooperativgesellschaft haftungsbeschränkt“ erleichtert werden, eine Genossenschaft zu gründen.
 
Vordergründig wird die Genossenschaft als Verbund dargestellt, dessen Ziele im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft nicht an der Maximierung der Rendite, sondern an den Mitgliederinteressen orientiert sind. Das Gemeinwohl, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Ausbildung von Berufsanfängern seien dabei eng mit der genossenschaftlichen Idee verbunden.
 
Mit etwas Abstand betrachtet ähneln Genossenschaften allerdings sehr Familienunternehmen, die unabhängig von ihrer Rechtsform neben dem wirtschaftlichen Erfolg ihren Beitrag zu Beschäftigung und Wohlstand des Gemeinwesens leisten. Dass Insolvenzen von Genossenschaften eher selten sind, zeigt eigentlich nur, dass sie als gemeinsamen Zweck auch ihre Renditeziele stets im Auge behalten. 
 
Entsprechend bietet die Genossenschaft den idealen Rahmen für einen Zusammenschluss von Familienunternehmen, wie er beispielsweise mit der Vereinigung Deutscher Spielwarenhändler (Vedes) als Einkaufsgenossenschaft seit über 100 Jahren besteht. Auch Winzergenossenschaften sind in der Regel Interessengemeinschaften von Familienbetrieben, deren gemeinsames Ziel es ist, ihre Produkte erfolgreich zu vermarkten.
 
Dass nun nach der Mini-GmbH auch die Mini-Genossenschaft kommen soll, ist grundsätzlich zu begrüßen. Dies wird dazu beitragen, die Attraktivität dieser Rechtsform auch bei Existenzgründern und kleineren Unternehmen weiter zu steigern. 
 
Ihr Prof. Dr. Christian Rödl
Geschäftsführender Partner

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Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M. (Columbia University, New York)

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