Editorial (Ausgabe 09/2012)

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Die Freiheit, Produkte nach Möglichkeit ohne Einschränkungen auf allen Märkten der Welt vertreiben zu können, ist die wichtigste Errungenschaft des freien Welthandels. Während viele Länder nach wie vor versuchen, ihre heimischen Unternehmen gegen die Einfuhr von Waren zu schützen, werden im Europäischen Binnenmarkt höchste Anforderungen an etwaige Einschränkungen des freien Warenverkehrs gestellt.

Ein zentrales Element sind dabei Zertifizierungen. Ohne ein amtlich anerkanntes Gütesiegel ist es in vielen Ländern der Welt nahezu unmöglich, Waren zu verkaufen. Daher kommt den Einrichtungen, die ein Produkt prüfen und zertifizieren, eine Schlüsselrolle zu. Bisher galten diese häufig als private Institute und Verbände organisierten Zertifizierungsstellen als schwer angreifbar. Doch der Europäische Gerichtshof hat nun in einem Urteil entschieden, dass diese Einrichtungen an die Grundsätze der Warenverkehrsfreiheit in der Europäischen Union gebunden sein können. Sie dürfen dann durch ihre Zertifizierungen und deren jeweils zugrundeliegende Produktanforderungen den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt nicht behindern. Dies kann bis zu einer Verpflichtung zur Zertifikatserteilung führen, wenn das Produkt in einem EU-Staat bereits rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde.

Entschieden hat der EuGH im Fall eines italienischen Herstellers von Zubehörteilen für Gas- und Wasserleitungen, dem die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) ihr Gütesiegel verweigerte, obwohl er in Italien längst entsprechende Zulassungen hatte. Rödl & Partner konnte sich nun für das Unternehmen vor dem EuGH durchsetzen. Der Fall muss nunmehr in Deutschland unter Beachtung der neuen Rechtsprechung des EuGH neu aufgerollt werden. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies, dass sie vermutlich mit mehr Konkurrenz im heimischen Markt rechnen müssen. Gleichzeitig eröffnen sich aber neue Chancen für den Vertrieb im europäischen Ausland, wo bisher aufgrund fehlender oder nicht anerkannter Zertifizierung der Markteintritt nicht möglich war. Daher ist das Urteil ein wichtiger Sieg für international tätige Unternehmen.

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Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M. (Columbia University, New York)

Rechtsanwalt, Steuerberater

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