Update zur Gelangensbestätigung

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Die zum Jahresbeginn eingeführte Gelangensbestätigung als Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen ist weiterhin auf Eis gelegt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlängert die sogenannte Nicht-Beanstandungsfrist bis zu dem Inkrafttreten einer Neuregelung der entsprechenden Durchführungs-Verordnung, die in der ersten Jahreshälfte 2013 geplant ist. Bis dahin dürfen die innergemeinschaftlichen Lieferungen mit Belegnachweisen nachgewiesen werden, die der Rechtslage bis 31. Dezember 2011 entsprechen. Zu beachten ist jedoch, dass die geplante Neuregelung nicht bedeutet, dass das BMF nicht mehr an der Einführung einer Gelangensbestätigung festhält. Projekte zur Implementierung einer Gelangensbestätigung in die unternehmensinternen Abläufe und in die Kundenbeziehungen sind damit nur aufgeschoben, wohl aber nicht aufgehoben. Sobald sich konkrete Informationen zu Entwürfen ergeben, werden wir wieder informieren.

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