Kurzmitteilung Recht (Ausgabe 07/2012)

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Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzvertrag

In seinem Urteil vom 9. November 2011, Az.: I ZR 123/10, sah der Bundesgerichtshof (BGH) in der Überschrift mit dem Wortlaut „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ über der eigentlichen Widerrufsbelehrung keinen Verstoß gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot. Eine solche Überschrift, die außerhalb des eigentlichen Textes zur Widerrufsbelehrung steht, sei zum einen nicht Bestandteil der eigentlichen Belehrung. Deren Klarheit und Deutlichkeit bleibe ferner erhalten, da es auch nicht die Pflicht des Unternehmers ist, zu prüfen, ob es sich bei seinem Vertragspartner um einen Verbraucher handelt.
 
 

Ist die Anmeldung des Ausscheidens eines GmbHGeschäftsführers durch den Prokuristen möglich?

von Mathias Becker
 
Das OLG Düsseldorf stellte in seinem Beschluss vom 16. März 2012, Az.: I-3 Wx 296/11, klar, dass es für die Anmeldung des Ausscheidens eines GmbH-Geschäftsführers aus der Gesellschaft durch den Prokuristen einer besonderen Vollmacht bedarf. Das Ausscheiden eines GmbH-Geschäftsführers ist grundsätzlich durch den Geschäftsführer selbst beim Handelsregister anzumelden. Ein Prokurist kann diese Anmeldung nur dann durchführen, wenn sich aus dem Inhalt seiner Vollmacht die Vornahme eines solchen Geschäftes ergibt und die Vollmacht in öffentlich beglaubigter Form elektronisch vorliegt.
 
Eine solche besondere Vollmacht ist erforderlich, da es sich bei dem Ausscheiden des GmbH-Geschäftsführers aus der Gesellschaft um ein Geschäft handelt, das die Grundlagen des kaufmännischen Unternehmens betrifft.
 

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