Share Deal: Möglichkeiten der steuerlichen Strukturierung

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Für einen erfolgreichen Share Deal ist die steuerliche Optimierung der Transaktion essentiell. Dabei strebt der Verkäufer nach einer möglichst niedrigen steuerliche Belastung des Veräußerungsgewinns. Aber auch für den Käufer bildet die Strukturierung der Transaktion eine oft unterschätzte steuerliche Weichenstellung für die Zukunft: Neben dem Erwerbsvorgang selbst (z.B. Vermeidung von Grunderwerbsteuer) hat die Transaktionsstruktur Auswirkungen auf die künftige laufende Besteuerung der Zielgesellschaft (z.B. Abzug von Finanzierungskosten, Verlustverwertung), auf die Besteuerung von Gewinnausschüttungen sowie auf einen steuerlich optimalen Exit - insbesondere auch für Private-Equity-Unternehmen. Nachfolgend werden mit der Holdingstruktur und dem einfachen Anwachsungsmodell zwei käuferseitige Strukturüberlegungen dargestellt.


Holdingstrukturen als Gestaltungsmodell

In einer reinen Kapitalgesellschaftsstruktur kann die Implementierung einer Holdingstruktur für den Käufer erhebliche Vorteile bei der Besteuerung von Ausschüttungen, aber auch im Exit-Fall mit sich bringen: Dividenden unterliegen bei natürlichen Personen grundsätzlich der Abgeltungsteuer i.H.v. ca. 25 Prozent (zzgl. ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Im Fall einer doppelstöckigen Kapitalgesellschaftsstruktur beträgt die effektive Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung zzgl. ggf. Solidaritätszuschlag ca. 1,5 Prozent. Während Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch natürliche Personen im Regelfall unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens zu 60 Prozent dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen (Steuerbelastung von ca. 28 Prozent bei Höchststeuersatz zzgl. ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), werden diese Veräußerungsgewinne bei Kapitalgesellschaften als Anteilseigner nur i.H.v. 5 Prozent besteuert (effektive Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung zzgl. Solidaritätszuschlag von ca. 1,5 Prozent). Mit der Implementierung einer Holdingstruktur lässt sich folglich die künftige Ausschüttungsbesteuerung und Exit-Besteuerung bei Kapitalgesellschaften als Gesellschafter im Vergleich zur Direktbeteiligung einer natürlichen Person als Gesellschafter reduzieren. 

Problematisch bei solchen Holdingsstrukturen kann jedoch die steuerliche Behandlung etwaiger Finanzierungskosten (z.B. von Zinsen) sein. Die mit dem Anteilskauf zusammenhängenden Finanzierungskosten fallen auf Ebene des Käufers und damit auf Ebene der Hol­ding­­­ka­pi­tal­­gesellschaft an. Dagegen fallen die operativen Gewinne auf Ebene der Zielkapitalgesellschaft an. Entsprechend besteht für die Holdingkapitalgesellschaft nur ein eingeschränktes Verrechnungspotential hinsichtlich der Fi­nan­zie­rungs­kosten. Hierdurch kann es zu strukturellen Verlust- und Zinsvorträgen kommen. Dies kann der sog. Debt-Push-Down verhindern. Ziel ist die Verlagerung der Finanzierungskosten seitens des erwerbenden Anteilseigners auf die Zielkapitalgesellschaft. Hierdurch wird deren Verrechnung mit den operativen Gewinnen der erworbenen Gesellschaft ermöglicht. Eine Variante des Debt-Push-Down ist die Verschmelzung der Holding­kapital­gesellschaft und der Zielkapitalgesellschaft im Anschluss an die Transaktion. Grundsätzlich ist eine solche Verschmelzung ertragsteuerneutral möglich. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass bei grundstückshaltenden Unternehmen solche postakquisitorischen Maßnahmen nochmals Grunderwerbsteuer auslösen können. Weitere Variante eines Debt-Push-Downs ist die Begründung einer Organschaft zwischen der Holdingkapitalgesellschaft und der Zielkapitalgesellschaft. Hierfür müssen jedoch die Voraussetzungen für die ertragsteuerliche Organschaft (finanzielle Eingliederung von Beginn des Wirtschaftsjahres an sowie die Ausgestaltung und Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags) erfüllt sein. 

Einfaches Anwachsungsmodell

Handelt es sich bei der Zielgesellschaft um eine GmbH & Co. KG, bietet dieser Umstand eine weitere Möglichkeit der Erwerbsstrukturierung. Das sog. einfache Anwachsungsmodell ermöglicht die unkomplizierte Fortführung der erworbenen Personengesellschaft in Form einer GmbH. Zunächst werden die Kommandit­anteile an der KG durch eine neu gegründete GmbH erworben. Im zweiten Schritt tritt die Komplementär-GmbH aus der GmbH & Co. KG aus. In dessen Folge wächst das gesamte Vermögen der Personengesellschaft auf die neue GmbH an. Die neue GmbH wird Gesamtrechtsnachfolgerin des Vermögens und der Schulden der GmbH & Co. KG. Steuerlich bedeutet der Share Deal aufgrund der steuerlichen Transparenz von Personengesellschaften die Transformation des Kaufpreises in Abschreibungspotential (Step-Up). Zugleich kann der Erwerber die Zielgesellschaft in seine bereits bestehende kapitalistische Struktur ohne großen Aufwand einbetten und bspw. die steuerlichen Vorteile einer Holdingsstruktur nutzen.

Fazit

Durch frühzeitige steuerliche Strukturierungsüberlegungen kann der Erwerber seine künftige Steuerbelastung minimieren. Über die genannten Strukturierungsmodelle hinaus gibt es eine Vielzahl an vor- und nachgelagerten Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung. Um eine für alle Beteiligten optimale Transaktionsstruktur zu finden, sollten dabei die individuellen Faktoren der Zielgesellschaft, des Verkäufers und des Käufers berücksichtigt werden. Die Tax Due-Diligence kann weitere Einflussfaktoren (z.B. vorhandene Verlust- oder Zinsvorträge) und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Wir empfehlen daher, Strukturierungsüberlegungen frühzeitig im Transaktionsprozess anzugehen. Umstrukturierungen im Nachgang einer Transaktion (z.B. nachträgliches Zwischenschalten einer Holding-Kapitalgesellschaft) sind zeitaufwendig und oft auch kostspielig.

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