Der Glasfasermarkt im Jahr 2030 – Einordnung eines aktuellen Leitbilds

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​​​​​​veröffentlicht am 20. März 2025


 

Das „Leitbild des Festnetzmarktes “, welches in einem kürzlich veröffentlichten Gutachten dargestellt wird, hat einen stark wettbewerblichen Markt zum Ziel. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem durch umfangreiche Open-Access-Angebote sowie – sofern erforderlich – regulatorische Eingriffe. Eine größere Rolle spielt insbesondere auch der Doppelausbau, welcher laut des Gutachtens zwar positive Auswirkungen auf die Wettbewerbsbedingungen hat, aus unserer Sicht jedoch auch den Markteintritt risikoreicher gestaltet. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung Ihrer individuellen Ausgangslage!

 


 

In einem am 10.03.2025 veröffentlichten Gutachten1 hat der Gutachter ZEW​2 im Auftrag des VATM​3 ein Leitbild des wettbewerbsgeprägten Festnetzmarkts im Jahr 2030 erarbeitet. Ziel dieses Leitbildes ist es, einen Festnetzmarkt zu schaffen, in dem durch faire Zugangsbedingungen und aktiven Wettbewerb auf allen Wertschöpfungsebenen Innovationen gefördert und ein attraktives sowie breites Diensteangebot für Endverbraucher geschaffen wird. Die zentralen Eckpunkte des Leitbildes werden im Folgenden kritisch eingeordnet.

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Open-Access – zentraler Baustein für Provider-Wettbewerb

Um Endkunden den Zugang zu einem breiten Angebot an Glasfaserdienstleistungen zu wettbewerblichen Preisen zu ermöglichen, erachtet das Gutachten eine möglichst vielfältige Auswahl an Providern in allen Netzen als entscheidend. Die Grundlage hierfür sind Open-Access-Angebote, durch die die Netzbetreiber diskriminierungsfreien Zugang zu Vorleistungsprodukten ermöglichen.


Die Vorleistungsprodukte sind dabei zu marktüblichen Konditionen anzubieten – andernfalls ist es den Providern nicht möglich, ein homogenes Diensteangebot über mehrere Netzgebiete hinweg aufrecht zu erhalten. Die Einhaltung eines marktüblichen Rahmens soll – wie die folgenden Abschnitte erläutern –entweder durch Regulierung oder durch Wettbewerb erzielt werden.


Regulierung im Leitbild 2030

Ein Markt, der sich in einem natürlichen Wettbewerbszustand befindet, bedarf keines umfangreichen regulatorischen Rahmens. Dementsprechend sieht das Leitbild nur wenige regulatorische Eingriffe vor. Diese betreffen insbesondere Netzgebiete, in denen der Doppelausbau wirtschaftlich nicht abbildbar ist – in diesen Gebieten sieht das Gutachten die Chance auf wettbewerbsähnliche Bedingungen in der Umsetzung einer Regulierungssystematik, die in groben Zügen dem Prinzip folgt, welches auch in Strom- und Gasnetzen zu beobachten ist („Yardstick-Regulierung“). Ziel wäre dabei, Wettbewerb unter Providern durch Open-Access sicherzustellen – in welchem Ausmaß reguliert werden soll, hängt dem Modell nach davon ab, wie viele Open-Access-Angebote zu angemessenen, marktüblichen Preisen vorliegen.


Regulatorische Eingriffe sind jedoch insbesondere bei einer Aufgabe eingeplant, welche die Glasfaserbranche bereits im vergangenen Jahr intensiv beschäftigt hat: Der Migration der Endkunden vom Kupfer- auf das Glasfasernetz. Die Bedeutung diskriminierungsfreier und kundenorientierter Migration wird im Gutachten erneut betont, zusätzliche Maßnahmen wie beispielsweise ein geregeltes Abschaltdatum werden gefordert.


Bedeutung des Doppelausbaus

Die Angebotsvielfalt und die daraus resultierenden Konditionen der Vorleistungen, die Provider von den Netzbetreibern beziehen, ist dem Leitbild nach ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Wettbewerbs im Endkundensegment. Somit ist der Wettbewerb im Vorleistungsbereich für das Leitbild von großer Bedeutung. Nun ergäbe sich echter Wettbewerb im Vorleistungsbereich jedoch nur durch Doppelausbau des Glasfasernetzes, welcher vielerorts wirtschaftlich nicht abbildbar ist und dem aus verschiedenen Gründen kritisch gegenüber gestanden wird.


Dabei wird deutlich zwischen „missbräuchlichem Doppelausbau“ und wettbewerblichem, eigenwirtschaftlich sinnvollem Doppelausbau unterschieden: Missbräuchlich ist der Doppelausbau dann einzustufen, wenn er von einem marktmächtigen Unternehmen nicht aufgrund der wirtschaftlichen Attraktivität durchgeführt wird, sondern mit dem Ziel, den Markteintritt für den Mitbewerber zu erschweren. Dabei würden seitens des marktmächtigen Unternehmens Verluste in Kauf genommen, um im Gesamtmarkt langfristig eine Reputation aufzubauen, die andere potenzielle Mitbewerber vom Eintritt in den Markt abschreckt. Diese Art des Überbaus wird im Leitbild abgelehnt und sollte dem Gutachter nach angemessen sanktioniert werden. Wettbewerblicher Doppelausbau – also Doppelausbau aus Gründen wirtschaftlicher Attraktivität – hingegen habe echten Wettbewerb im Vorleistungsbereich zur Folge und trage damit zum funktionierenden Wettbewerb in der gesamten Glasfaserbranche bei.


Die Bedeutung des Doppelausbaus, die dem Leitbild nach zu erwarten ist, betont die Rolle, die das „Damoklesschwert“ Doppelausbau für Unternehmen spielt, die kurz vor dem Markteintritt stehen: Bei einer umfangreichen Investitionsentscheidung wie dem Ausbau eines Glasfasernetzes ist ein Businesscase ohnehin ein zentraler Baustein der Entscheidungsgrundlage. Dieser sollte jedoch nicht nur den wahrscheinlichsten Verlauf des Projekts oder gar nur einen „Best Case“ darstellen, sondern auch Risiken des Projekts berücksichtigen. Aufgrund der umfangreichen Auswirkungen eines unerwarteten Mitbewerbers im Betrieb des Glasfasernetzes spielt die Simulation dieses Falles sowie die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit eine große Rolle bei der Beurteilung des Risikos.


Ein Leitbild, welches möglichst hohe Doppelausbauquoten als Ziel hat, dürfte den Unternehmen, die den Einstieg in die Glasfaserbranche planen, besagten Einstieg zusätzlich erschweren. Der Doppelausbau wird jedoch – sowohl dem Leitbild nach als auch in der Realität – primär dort erfolgen, wo auch mehrere Netze wirtschaftlich zielführend betrieben werden können. Unserer Erfahrung nach ist dies häufig keine Option, sodass das Risiko des Doppelausbaus häufig geringer sein dürfte, als es die Ausführungen zum Leitbild 2030 vermuten lassen.


Unsere Erfahrung bei der Risikoanalyse im Glasfaserbereich ist Ihre Chance – gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Überlegungen zum Eintritt in den Glasfasermarkt!​

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Wettbewerb im Festnetzmarkt - Leitbild 2030

2 Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH

3 Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.

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