Kooperationen im Glasfaserausbau – Chance für die Verbesserung der Breitbandversorgung unter Aufbau eines Infrastrukturassets

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​​​​​​​​veröffentlicht am 26. Septmeber 2024


Kooperationen sind im Glasfaserausbau essenziell. Sie können (kommunalen) Unternehmen dabei helfen, die für sie passende Strategie im Glasfaserausbau zu wählen. So erlauben Kooperationen insb. auch neuen oder kleineren (kommunalen) Unternehmen in der Glasfaserwelt Fuß zu fassen bzw. Fußabdruck zu vertiefen – auch wenn nicht alle mit der Versorgung von Kunden über Glasfasern verbundenen Aufgaben von dem Unternehmen selbst bewältigt werden können. Gerade für kommunale Unternehmen können Kooperationen eine Chance darstellen, jedenfalls die Herrschaft (und die damit einhergehende Wertschöpfung) der passiven Glasfaser-Netzinfrastruktur zu erlangen und so eine optimale Versorgung „ihrer“ Bevölkerung sicherzustellen, ohne gleichzeitig selbst Produkte anzubieten. Auch wenn ein (kommunales) Unternehmen selbst bereits in allen Wertschöpfungsstufen tätig ist, kann eine Kooperation eine echte Wachstumschance eröffnen.


Kooperationen im Glasfaserausbau als Chance für (kommunale) Unternehmen​

Im Rahmen ihrer Gigabitstrategie hat sich die Bundesregierung das ehrgeizige Ziel des flächendeckenden Glasfaserausbaus des Bundesgebietes bis zum Jahr 2030 gesetzt. Soll dieses Ziel auch nur ansatzweise erreicht werden, ist ein zügiger Glasfaserausbau unerlässlich. In Fördergebieten gibt es eine Reihe an Unterstützungsmöglichkeiten, die insb. Kommunen nutzen können, um auch in wirtschaftlich nicht lukrativen Gebieten eine Versorgung über Glasfaserinfrastruktur zu etablieren, sei es im Wirtschaftlichkeitslücken- oder im Betreibermodell. In Gebieten, in denen keine Förderung möglich ist, muss ein Ausbau dagegen eigenwirtschaftlich erfolgen. Möchte eine Kommune in ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet ihren Gemeindeangehörigen flächendeckend schnelles und gigabitfähiges Internet anbieten bzw. eine Versorgung generell ermöglichen, so ist sie oftmals mit beiden Szenarien (Fördergebiete, eigenwirtschaftliche Ausbaugebiete) konfrontiert.

Für einen Start in eine gigabitfähige Zukunft im eigenen Gemeinde- bzw. Stadtgebiet muss eine Kommune zuvorderst entscheiden, in welchen Wertschöpfungsstufen sie (bzw. ihre Unternehmen) tätig werden möchte. Hierbei kommen in Betracht:

  • ​Wertschöpfung an der passiven Glasfaserinfrastruktur: Bau und Bereitstellung der passiven Glasfaserinfrastruktur. Die Wertschöpfung kann insb. durch Vermietung/Verpachtung von Glasfasern an Telekommunikationsunternehmen erfolgen.
  • Wertschöpfung an der aktiven Technik: Installation und Betrieb der aktiven Glasfaserinfrastruktur (inklusive der Bereitstellung von Routern etc.).
  • Wertschöpfung auf Ebene von Telekommunikationsdiensten: Entwicklung und Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten (Internet, Telefonie, etc.).
  • Wertschöpfung am Vertrieb: Vermarktung und Verkauf von Telekommunikationsdiensten an Kunden.

Während die Kommune im Förderkontext auf die vorgegebenen Modelle (Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Betreibermodell) beschränkt ist, kann sie im eigenwirtschaftlichen Ausbau relativ frei entscheiden, wie weit sie selbst tätig werden möchte. Während einige Kommunen zwar gerne die Glasfaserinfrastruktur im Eigentum haben, aber selbst keine Kunden versorgen möchten, geht es anderen Kommunen darum, ihre Wertschöpfung auf allen Bereichen optimiert auszugestalten.

Beliebte Modellgestaltungen für Kooperationen

​Besonders beliebt sind unserer langjährigen Erfahrung nach in der Beratung von Kooperationen folgende beiden Modelle:

  1. Exklusives Modell mit einem aktiven Netzbetreiber:
    Die Kommune errichtet (oftmals über ein kommunales Unternehmen) die passive Glasfaserinfrastruktur (inklusive der Glasfasern) in ihrem Gemeindegebiet. Einzelne Glasfasern werden dann an ein (großes) Telekommunikationsunternehmen vermietet. Dieses Telekommunikationsunternehmen errichtet die aktive Technik und versorgt Kunden mit Telekommunikationsdiensten über die angemieteten Glasfasern. Die Kommune erhält hierfür ein Mietentgelt (Wertschöpfung „passive Glasfaserinfrastruktur“).
  2. Nicht exklusives Modell mit mehreren aktiven Netzbetreibern:
    Die Kommune errichtet (oftmals über ein kommunales Unternehmen) die passive Glasfaserinfrastruktur (inklusive der Glasfasern) in ihrem Gemeindegebiet bzw. baut diese weiter aus. Das kommunale Unternehmen errichtet (zuvor selbst erworbene) aktive Technik, um ihre Kunden mit Telekommunikationsdiensten zu versorgen (Wertschöpfung „Vertrieb“). Die Telekommunikationsdienste werden oftmals von Telekommunikationsdienst-Anbietern eingekauft. Zusätzlich werden einzelne Glasfasern an (zumeist nur) ein anderes Telekommunikationsunternehmen vermietet. Dieses Telekommunikationsunternehmen errichtet ebenfalls aktive Technik und versorgt ihre Kunden mit Telekommunikationsdiensten über die angemieteten Glasfasern. Die Kommune erhält hierfür ein Mietentgelt (Wertschöpfung „passive Glasfaserinfrastruktur“).

Selbstverständlich gibt es eine Vielzahl darüberhinausgehender Varianten und Möglichkeiten der Gestaltung von Kooperationen im Glasfaserbereich. Welches Modell letztendlich für eine Kommune sinnvoll umsetzbar und vor allem wirtschaftlich ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Vielmehr setzt die Beantwortung dieser Frage eine genaue Prüfung der vorhandenen bzw. aktivierbaren Ressourcen, des bestehenden bzw. abrufbaren Know-hows und der gewünschten Zukunftsgestaltung voraus.

Kooper​ationsverhandlungen

​Konnten die grundlegenden Entscheidungen bzgl. des gewünschten Modells getroffen werden, ist die Suche nach einen strategisch möglichst optimalen Kooperationspartner unerlässlich. Während kleinere Unternehmen als Kooperationspartner in der Regel größere Spielräume in der konkreten Ausgestaltung der Kooperation bieten, punkten große, marktetablierte Unternehmen als Kooperationspartner mit dem Versprechen auf Marktdurchdringung (bzw. einer hohen Kundenzahl durch eigene Wholesale-Partner) und Erfahrung.

Ist ein potenzieller Kooperationspartner in Aussicht, müssen die Eckdaten der Kooperation besprochen und anschließend die konkreten Inhalte des Kooperationsvertrages verhandelt werden. Hierbei ist es unerlässlich, sich im Vorfeld Klarheit über die Ziele der Verhandlung zu verschaffen und abzuwägen, welche Themen der Kommune bzw. dem kommunalen Unternehmen besonders wichtig sind und bei welchen Themen Zugeständnisse möglich sind. Die Vertragsverhandlungen stellen das Herzstück in der Umsetzung der Kooperation dar, denn die verhandelten Verträge sind die Basis, auf der sich die gesamte spätere Zusammenarbeit aufbaut – die erfahrungsgemäß meist auf viele Jahre angelegt ist.

Im Rahmen der Vertragsverhandlungen sind insb. nachfolgende Themen regelmäßig präsent:
  • ​Verschriftlichung der Eckparameter der Kooperation (Ausbauzeiträume, Ausbauvolumen, Ausbaucluster etc.)
  • Absicherung der Preisentwicklung
  • Absicherung der Einhaltung der Ausbauverpflichtungen
  • Umgang mit Zahlungen durch Kunden (Baukostenzuschuss etc.)
  • Absicherung bei Übertragung des Mietgegenstandes (Vorkaufsrecht, Andienungspflicht etc.)
  • Technische Parameter / Mindestvorgaben der Glasfasertechnik (Bauweise, Verlegetechnik, Einsatz von Splittern etc.)
  • Umgang mit dem Ausbau von Hausanschluss und gebäudeinterner Netzinfrastruktur (NE4)

In die Vertragsverhandlungen fließen neben den im Schwerpunkt juristischen Themen selbstredend auch eine ganze Reihe wirtschaftlicher Themen ein. Kernstück der wirtschaftlichen Überlegungen innerhalb der Vertragsverhandlungen ist hierbei natürlich in aller Regel die Verhandlungen über das zu zahlende Entgelt. Das zu zahlende Entgelt beeinflusst nicht nur massiv die Wirtschaftlichkeit des gesamten Vorhabens, vielmehr stellt es auch einen wichtigen Pfeiler in der beihilferechtlichen Beurteilung etwaig notwendiger Finanzierungen dar – jedenfalls, sofern einem kommunalen Unternehmen Bürgschaften oder sonstige finanzielle Zuwendungen von Seiten einer Kommune gewährt werden sollen. Besonderes Augenmerk ist auf eine möglichst vorteilhafte, aber zugleich auch beihilferechtskonforme Finanzierungsstrategie zu legen. Als Hilfsmittel für die Überprüfung der Beihilferechtskonformität des wirtschaftlichen Handelns der Kommune bietet sich hierbei in vielen Fällen der sog. Private-Investor-Test an.

Vergaberechtlicher Rahmen und Ausbauphase​

Sind die Verträge geschlossen worden, kann die Umsetzung des gewählten Modells starten. Hierbei ist die Beachtung des vergaberechtlichen Rahmens maßgeblich. Hier ist besonders die mögliche Ausschreibungspflicht von Planungs- und Bauleistungen (ggf. greifen Ausnahmen, z.B. die Bereichsausnahme; allerdings nicht im Förderkontext) – und damit das Vergaberecht – zu beachten. Während des Ausbaus ist neben den Themen der Bauüberwachung und der Dokumentation vor allem das Thema Wegerechte von höchster Relevanz. Durch Wegerechte kann ein (kommunales) Unternehmen das Eigentum an der verlegten Infrastruktur nachhaltig sichern.

Fa​​zit

Kooperationen können für (kommunale) Unternehmen echte Chancen bieten, sich eine eigene und gewinnbringende Stellung im Glasfasermarkt aufzubauen oder zu vertiefen. Gerade für (kommunale) Unternehmen, die selbst nicht alle Wertschöpfungsstufen in der Glasfaserwelt selbst bedienen möchten oder für (kommunale) Unternehmen, die einen Ausbau möglichst wirtschaftlich durchführen möchten, bieten Kooperationen oftmals viele Möglichkeiten.

Gerne unterstützen wir Sie in allen Themen rund um das Telekommunikationsrecht, besonders auch im Hinblick auf geplante Kooperationen, sprechen Sie uns an!​​


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