Herausforderungen der ESRS für Telekommunikationsunternehmen

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​​​​​​​​​veröffentlicht am 18. Juli 2024

Seit dem 01. Januar 2024 hat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) abgelöst. Hierdurch haben sich die Anforderungen an die Berichterstattung sowie der Anwenderkreis entsprechend geändert. Dies hat zur Folge, dass die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung einen deutlichen Bedeutungszuwachs erfährt.

 
Am 22. März 2024 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Referentenentwurf (RefE) des Gesetzes zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) veröffentlicht. Bis zum 6. Juli 2024 waren alle 18 Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet diese in nationales Recht umzusetzen.

 
Wesentliche Anpassungen waren insbesondere die Prüfung des Berichtes durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie die Verknüpfung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

 
Doch welche Herausforderungen verbergen sich eigentlich hinter der CSRD und wer ist betroffen?
Mit der CSRD als wichtige Säule des European Green Deals werden die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung ersetzt und deutlich erweitert. Sie zielt darauf ab, Transparenz über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen des unternehmerischen Handelns, aber auch über die Auswirkungen eines Unternehmens auf Menschen und Umwelt herzustellen. Mit der Ausweitung der Berichtspflicht steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen schätzungsweise EU-weit von 11.600 auf 49.000, davon ca. 15.000 in Deutschland. Dabei greift die Berichtspflicht stufenweise, wie Abbildung 1 entnommen werden kann.

 

 
Abbildung 1: Stufenweise Erweiterung der Berichtspflicht

 
Eine besondere Herausforderung für Unternehmen ist vor allem die Datenerhebung. Insgesamt über 1.000 Datenpunkte gibt die CSRD vor. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse gilt es die für das Unternehmen wesentlichen Themen und anschließend dazugehörigen Datenpunkte zur ermitteln. Sie ist somit die Vorbereitungsphase für die Datenerhebung und ermöglicht eine Konkretisierung der zu erhebenden Datenpunkte. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Vorgehensweise, Methodik sowie Einbeziehung der Stakeholder und weitere Entscheidungen, damit diese von einem Wirtschaftsprüfer begutachtet werden können.

 
Nachdem im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse die zu beschreibenden Themen sowie ihre wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken identifiziert wurden, können die entsprechenden Datenpunkte festgelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass das zu verwendende Datenformat vorgegeben ist und die zu entwickelnden/verwendeten Messzahlen diese erfüllen müssen.
Vor allem die Datenverfügbarkeit und Vollständigkeit der Daten stellt Unternehmen vor große Hürden. Insbesondere die Abbildung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sorgt oft für ein großes Fragezeichen bei der Umsetzung. Zusätzlich besteht die kontinuierliche Anforderung der Prüffähigkeit der erhobenen Daten, um im Rahmen einer Prüfung dem Prüfer auf Nachfrage entsprechende Kennzahlen und Nachweise vorzulegen.

 
Insgesamt ist es wichtig, den zeitlichen Aufwand realistisch einzuschätzen und Ressourcen entsprechend zuzuweisen. Die kontinuierliche Verbesserung von Datenerfassungsprozessen und -systemen kann dazu beitragen, den Aufwand im Laufe der Zeit zu optimieren.

 

Unsere ​​Unterstützung

Gerne prüfen wir mit Ihnen in einem ersten Schritt, ob Sie von der CSRD betroffen und berichtspflichtig sind. Anschließend würden wir mit Ihnen im Rahmen eines Workshops die Anforderungen der CSRD, welche Sie erfüllen müssen, besprechen. Gemeinsam führen wir eine Stakeholder- sowie Wesentlichkeitsanalyse durch und erarbeiten Ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele. Wir entwickeln unternehmensspezifische Kennzahlen, identifizieren, erheben, validieren und bereiten die benötigten Daten für Sie auf. Abschließend erarbeiten wir mit Ihnen ein Berichtsgerüst gemäß European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für Ihren finalen Nachhaltigkeitsbericht. Unser Leistungsspektrum im Themenfeld ESRS setzt sich aus folgenden Modulen zusammen, die auch unabhängig voneinander beauftragt werden können:

 

 
Abbildung 2: Unsere Leistungen

 
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