Verbraucherzentrale erweitert Breitbandmessungstool

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​​​​​​​​veröffentlicht am 21. Juni 2022

 

Bereits im Februar und April berichteten wir über die neue Minderungsregelung der Bundesnetzagentur und ihre bisherige Anwendung durch Verbraucher. Inzwischen ist die Regelung seit fast einem halben Jahr in Kraft. Verbraucher sowie Verbraucherzentralen bemängelten jedoch die tatsächliche Umsetzung, da die Höhe des Minderungsanspruches unklar war. Eine Erweiterung des Breitbandmessungstools durch die Verbraucherzentrale soll nun Abhilfe schaffen.

 

Zum Hintergrund: seit dem 13.12.2021 ist die neue Minderungsregelung der Bundesnetzagentur in Kraft. Sie spricht Verbrauchern eine Minderung der Kosten zu, sollte eine minderungsrelevante Abweichung bei insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Messtagen vorliegen.

 

In der Praxis bemängelten jedoch viele Verbraucher die intransparente Berechnung des Minderungsanspruchs, welche durch die Telekommunikationsunternehmen erfolgte. So tweetete eine Kunde von 1&1, dass ihm ein monatlicher Rabatt von 6 € für seinen 34,95 € Vertrag angeboten wurde, obwohl nur 4,5 Mbit/s seiner tatsächlich gebuchten 16 Mbit/s verfügbar waren. Laut einem Bericht der Verbraucherzentrale ist das keine Seltenheit. Anbieterübergreifend konnten Verbraucher teilweise weniger als 50 % der tatsächlich gebuchten Downloadgeschwindigkeiten nutzen und zahlten somit zweistellige Beträge zu viel an ihre Anbieter. Dies wird durch die bisher rund 15.000 Breitbandmessungen bestätigt, welche fast ausschließlich einen Minderungsanspruch nach Minderungsrecht feststellten, wie die Bundesnetzagentur der DPA mitteilte.

 

Mithilfe einer Erweiterung des Breitbandmessungstools der Bundesnetzagentur durch die Verbraucherzentrale soll nun die Transparenz bei der Berechnung des Minderungsanspruchs für Verbraucher erhöht werden. Nachdem die Messungen der tatsächlichen Bandbreiten mittels Breitbandtool durchgeführt wurden, können die Ergebnisse in das Tool der Verbraucherzentrale eingetragen werden. Dieses ermittelt automatisch einen, aus Sicht der Verbraucherzentrale, angemessenen Minderungsanspruch und erstellt eine Vorlage, welche Verbraucher ihren Anbieter senden können.

 

Provider sollten sich auf eine erhöhte Nutzung des Breitbandmessungstools in Verbindung mit dem Tool der Verbraucherzentrale vorbereiten. Folglich müssen Abweichungen in den zugesicherten Bandbreiten behoben werden, um eine Abwanderung der Kunden und zukünftige Minderungsansprüche zu vermeiden.

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