Bundesnetzagentur legt Entgelt für Mitnutzung nach DigiNetzG fest

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Die Bundesnetzagentur hat erstmals den Kostenmaßstab, der im DigiNetz-Gesetz verankert ist, für die Mitnutzung eines städtischen Leerrohrs angewendet und den Preis für die Mitnutzung auf 0,25 Euro pro Meter und Jahr festgelegt.

 

Innerhalb eines Streitbeilegungsverfahrens zwischen dem regionalen Internet-Serviceprovider hochrheinNet GmbH und der Stadt Laufenburg wurde laut Bekanntmachung der BNetzA von dem im DigiNetz-Gesetz angesetzten Kostenmaßstab Gebrauch gemacht und die Mitnutzungskosten des städtischen Leerrohres auf 0,25 Euro pro Meter und Jahr festgelegt. Außerdem wurde ein Mindestaufschlag von 25 Euro pro Jahr für Strecken bis zu 100 Metern angesetzt.


Konkret ging es in diesem Verfahren um ein 33 Meter langes Leerrohr, das sich im Eigentum der Stadt befindet und von dem regionalen Provider für das Glasfaserkabel genutzt wird.

 

 

 

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