Wie geht es bei der Novellierung des Straßenverkehrsrechts weiter?

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veröffentlicht am 13. Dezember 2023


Seit die Straßenverkehrsrechtsnovelle am 24.11. die notwendige Zustimmung im Bundesrat nicht erhalten hat (wir berichteten hier), ist auch zwei Wochen später noch unklar, wie es mit der Novelle weitergeht.


Geplante Änderungen

Bei der geplanten Novelle hatten sich Bund und Länder nach langen Beratungen auf Reformen des Straßenverkehrsrechts geeinigt, um vor allem den Kommunen mehr Handlungsspielräume bei der Gestaltung des Verkehrs vor Ort zu ermöglichen (wir berichteten hier). Kern des Vorhabens war es, neben den bestehenden Anordnungsgründen (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs) für straßenverkehrliche Maßnahmen neue Anordnungsgründe zu etablieren (Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und städtebauliche Entwicklung) und so den Handlungsspielraum bei der Anordnung entsprechender Maßnahmen zu erweitern.


Welche Optionen gibt es?

Da die erforderliche Zustimmung im Bundesrat nicht erreicht werden konnte, bestehen nun folgende Möglichkeiten, wie es mit dem Novellierungsvorhaben weitergehen könnte:

      1. Der Vermittlungsausschuss wird von Bundestag oder Bundesregierung angerufen, um eine Einigung zu erzielen (wonach es erneut der Abstimmung im Bundestag und Zustimmung des Bundesrats bedürfte)
      2. Das Vorhaben scheitert

1. Vermittlungsausschuss

Das Anrufen des Vermittlungsausschusses ist der einzige Weg, das Vorhaben doch noch umzusetzen. Bislang ließ sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) von diversen Medien mit der Aussage zitieren, dass ein Vermittlungsausschuss nur dann sinnvoll sei, wenn auf beiden Seiten Verhandlungsbereitschaft bestehe. Jedoch sei laut BMDV unklar, welche Punkte die Länder ändern wollten, zumal der Novelle ein langwieriger Prozess vorangegangen sei und die zur Abstimmung gestellten Änderungen zuvor von allen Beteiligten abgesegnet worden wären.


Diese Stellungnahme des BMDV deutet nicht darauf hin, dass es von Seiten der Bundesregierung zu einem Anrufen des Vermittlungsausschusses kommen wird. Ebenfalls berechtigt zur Anrufung des Vermittlungsausschusses ist der Bundestag – allerdings sind hier bisher keine Äußerungen bekannt, ob sich die Fraktionen hier zu einem entsprechenden Schritt entschließen.


Für das Anrufen des Vermittlungsausschusses durch Bundestag und Bundesregierung existiert in diesem Fall jedoch keine Frist, sodass die Novelle bei einem entsprechendem Willen eventuell noch umgesetzt werden könnte.


2. Scheitern

Ein Scheitern der Novelle wäre ein schwerer Rückschlag für die Kommunen, sowie für Bestrebungen, durch verkehrsregulierende Maßnahmen den Klimaschutz voranzubringen. Auch ist nicht damit zu rechnen, dass es in dieser Legislaturperiode zu einem erneuten Anlauf für eine solche Novelle kommen wird.


Bewertung für die Praxis

Ein endgültiges Scheitern des Novellierungsvorhabens in dieser Legislaturperiode würde ein Festhalten am Status Quo bis zur nächsten Legislaturperiode bedeuten, wobei zu bedenken ist, dass auch dort erneut Kompromisse gefunden werden müssen, sodass sich das Vorhaben zumindest um mehrere Jahre verzögern würde.

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Till Stegemann

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