Anpassung des Anwendungserlasses für elektronische Kassensysteme (§ 146 AO) – Keine Hinweise für die Zertifizierung ab 2020

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veröffentlicht am 31. Juli 2018

Autoren: Jan-Claas Hille und Yves Lo

 

Nach der Neufassung des § 146 Abs. 1 AO im Dezember 2016 und dem BMF-Schreiben vom 29. Mai 2018 hat das BMF nun auch die entsprechenden Passagen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert. Den Regelungen zu § 146 AO kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie der Finanzbehörde die Möglichkeit der Schätzung (§ 162 AO) eröffnet. Nicht erläutert werden jedoch die Anforderungen an die Zertifizierung der elektronischen Kassensysteme.

 

Ziel der Abgabenordnung (AO) ist es, Steuerverkürzungen zu erschweren. Entsprechend ist die Bedeutung sowohl für die Finanzbehörden als auch für die Gerichte sowie die Steuerpflichtigen einzuordnen.


§ 146 AO regelt die Aufzeichnungspflicht im Detail. So ist neben der zeitlichen Regelung („unmittelbar“) auch der Umfang (z.B. eindeutige Artikelbezeichnung, endgültiger Einzelverkaufspreis, Umsatzsteuersatz und –betrag, vereinbarte Preisminderungen, Zahlungsart, Datum und Zeitpunkt sowie Menge bzw. Anzahl) einzuhalten. Diese Anforderungen gelten grundsätzlich sowohl für elektronische Aufzeichnungssysteme als auch für die offene Ladenkasse. Dieser Pflicht kann der Steuerpflichtige nur entgehen, wenn es technisch oder betriebswirtschaftlich unmöglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1966, IV 472/60). Die Nachweispflicht für die praktische Unmöglichkeit liegt beim Steuerpflichtigen.


Als besonders kritisch und bislang nicht erläutert wird von uns die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung der elektronischen Kassensysteme nach § 146a AO, Kassengesetz und die KassenSichV angesehen. Mit der technischen Sicherheitseinrichtung sind das Speichermodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle gemeint. Diese Zertifizierung ist ab dem 1. Januar 2020 fortlaufend aufrechtzuerhalten. Dies scheint insbesondere bei Updates etc. im sicherheitsrelevanten Bereich sehr kritisch. Wie genau die Anforderungen aussehen werden, wird wohl erst im Laufe des Jahres durch das BSI in Zusammenarbeit mit dem BMF veröffentlicht werden.


Sobald eine Veröffentlichung durch das BSI vorliegt, werden wir hierzu erneut Stellung nehmen.

 

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Jan-Claas Hille

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR)

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