Umsetzung Bundeskinderschutzgesetz

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Der Einsatz von Familienhebammen als Maßnahme Früher Hilfen
 
Von Susanne Eymold
 
Der Einsatz von Familienhebammen ist eine weitere Maßnahme der Initiative ‚Frühe Hilfen‘. Wie in beinahe jeder Gesetzesinitiative stehen die Kommunen noch vor einigen offenen Fragen: Welche Rolle nimmt die Familienhebamme im Kinderschutz ein? Wie unterscheidet sich die Familienhebamme von der originären Hebamme? Was bedeutet dies für das Jugendhilfesystem? Welche Herausforderungen bringt die Umsetzung des Konzepts mit sich? Wir suchen Antworten – gemeinsam mit Ihnen.
 

Frühe Hilfen gehen in die Umsetzung

Im Newsletter November 2012 haben wir bereits den Aufgabenzuwachs der Frühen Hilfen mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes für die kommunale Kinder- und Jugendhilfe beleuchtet. Mit der Verwaltungsvereinbarung “Bundesinitiative Netzwerke Früher Hilfen und Familienhebammen” vom 05. November 2012 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nun gemeinsam mit den 16 Bundesländern einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung des Gesetzes aufgestellt. In den Fördergrundsätzen ist festgelegt, welche Voraussetzungen die Kommunen für die Vergabe der Mittel zu erfüllen haben, um somit das bereits vorhandene Angebt vor Ort zu erweitern. Unterstützt werden die Kommunen bei Aus- und Aufbau der Netzwerke Früher Hilfe von der Bundesinitiative. Dazu gehört neben dem Einsatz von Netzwerkkoordinatoren, die Angebote der Schwangerenberatung, des Gesundheitsbereichs und der Jugendhilfe koordinieren, auch der Einsatz sowie die Förderung von Familienhebammen.
 

Familienhebammen als Schlüssel zu jungen Familien

Frühe Hilfen sind nach Sann und Landua ein Instrument zur „Stärkung der Erziehungskompetenz oder Intervention zum Wohl des Kindes”. Im Sinne dieser Aussage unterstützen Familienhebammen frühzeitig alle (werdenden) Eltern ab der Schwangerschaft und besonders diejenigen in unterschiedlichen sozialen und gesundheitlich belastenden Situationen mit den Angeboten der Frühen Hilfen. In der Fachliteratur geht man davon aus, dass sieben bis zehn Prozent aller Schwangeren und jungen Mütter psychosoziale Risikofaktoren aufweisen. Kinder, die in eine solch belastete Situation hineingeboren werden, sind einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt Opfer von Vernachlässigung oder Misshandlung zu werden.
 

Was unterscheidet die Familienhebamme von der originären Hebamme?

Für den Begriff der „Familienhebamme” gibt es keinen rechtlichen Schutz, womit auch das Fähigkeitsspektrum und die Qualifikationen nicht verpflichtend vorgeschrieben sind. Allerdings darf die Berufsbezeichnung Familienhebamme nur geführt werden, wenn zuvor eine Ausbildung zur Hebamme abgeschlossen wurde. Die Meisten Familienhebammen weisen eine qualifizierte Weiterbildung der Hebammenlandesverbände nach meist zweijähriger Berufserfahrung auf. Die Hebamme mit einem primär präventiven Ansatz arbeitet vor allem unter gesundheitsbezogenen Aspekten während und nach der Schwangerschaft und fördert die bindungsstärkende Interaktion nach der Geburt.
 
Der Schwerpunkt der Familienhebammenarbeit hingegen liegt auf der psychischen und psychosozialen Beratung und Betreuung von (werdenden) Müttern und Vätern und deren Säuglingen. Dabei handelt es sich um eine aufsuchende Tätigkeit bei erhöhtem Unterstützungsbedarf. Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit einer Familienhebamme ist die fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Berufsgruppen.  Die Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung sowie die professionellen Grenzen bei einem Einsatz der Familienhebamme müssen nun in jeder Kommune festgelegt werden.
 
Wie sinnvoll der Einsatz von Hebammen im Arbeitsbereich Frühe Hilfen ist, muss dabei nicht diskutiert werden. Die hohe Akzeptanz und das große Vertrauen, das der Hebamme in den letzten Phasen der Schwangerschaft, während und nach der Geburt entgegengebracht wird, erleichtert ihr den Zugang auch zur Zielgruppe der sogenannten Risikofamilien im Bereich der Frühen Hilfen.
 

Ein neuer Akteur im Jugendhilfesystem

Mit der Implementierung von Familienhebammen bekommt das Jugendhilfesystem weiteren Nachwuchs. An der Schnittstelle zur Jugendhilfe treffen nun zwei unterschiedliche Professionen aufeinander und sollen und wollen nun zum Wohl des Kindes und der Familie gemeinsam agieren. Aber was heißt es, wenn die angestellte Sozialpädagogin auf die freiberufliche Familienhebamme trifft? Wenn zwei Systeme – Gesundheitshilfen und Jugendhilfe – aufeinander treffen? Wie muss die Familienhebamme in das Jugendhilfesystem eingebettet sein? Welche Anforderungen an das Profil der Familienhebamme sind notwendig? Es gibt einige Möglichkeiten der Zusatzqualifizierung  für Hebammen – welche erfüllt den angestrebten Qualitätsstandard?
 
Das Bundesfamilienministerium stellt den Ländern und Kommunen für die Umsetzung der Frühen Hilfen in den nächsten drei Jahren 177 Millionen Euro zur Verfügung. 
 
Wir, das Kompetenz-Center Jugend- und Soziales von Rödl & Partner, arbeiten eng mit einem Netzwerk an hochqualifizierten Fachberatern aus der kommunalen Praxis der Jugend- und Sozialhilfe zusammen. Gemeinsam mit unseren Netzwerkberatern bieten wir Ihnen an, Sie bei der inhaltlichen und wirtschaftlichen Umsetzung der Bundesinitiative zu begleiten. 
 
Wir unterstützen Sie bei:
  • der Erarbeitung von Qualitätsstandards und Kriterien für den Einsatz von Familienhebammen,
  • der Definition von wichtigen Schnittstellen,
  • der Erarbeitung von Kooperationsvereinbarungen mit relevanten Akteuren,
  • der Durchführung einer Kostenanalyse sowie
  • der Darstellung und Aufbereitung eines Präventivkostenmodells. 
     
Ich freue mich auf Ihre Rückfragen und Ihr Interesse und stehe Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung.

Kontakt

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Thomas Seitz

Diplom-Betriebswirt (FH)

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