PV-Freiflächenanlagen – Wie Kommunen und Stadtwerke umfangreich profitieren können

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veröffentlicht am 1. Oktober 2021

 

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Spätestens seit dem neuen Klimasachstandsbericht des IPCC und den Gerichtsurteilen für mehr Klimaschutz oder der kürzlichen Flutwasserkatastrophe, deren Ursache zum Großteil ebenfalls der menschgemachte Klimawandel ist, wird klar, dass wir global und in Deutschland mehr Erneuerbare Energien (EE) brauchen. Als inzwischen auch volkswirtschaftlich günstigste Option wird der massive Ausbau Erneuerbarer Energien sowohl von Industrie als auch von Verbänden gefordert. Als zentrales Standbein neben der Windkraft steht dabei die (Freiflächen-)Photovoltaik als eine der günstigsten Formen der nachhaltigen Stromerzeugung im Fokus. Die Nachfrage von allen Seiten ist groß und daher überrascht es nicht, dass es quasi keine PV-Projekte am Markt gibt und Projektentwickler hochaktiv auf der Suche nach Flächen sind. Um an diesem attraktiven Markt teilzunehmen bzw. profitable Projekte umzusetzen, haben Kommunen und Unternehmen in kommunaler Hand entscheidende Vorteile: Regionalität, entgegengebrachtes Vertrauen, lokale Netzwerke und Ortskenntnisse. Dadurch können insbesondere auch Flächenkommunen große Freiflächen-Projekte initiieren bzw. realisieren, die ein externer Entwickler nie umgesetzt hätte.

  

Regionale Wertschöpfung durch nachhaltige Energieerzeugung

Durch die gute Vernetzung, das Vertrauen und die Tatsache, dass bei Umsetzung des Projektes durch die Kommune oder den örtlichen Energieversorger auch die Wertschöpfung großteils in der Region verbleibt, lassen sich viele notwendige Akteure überzeugen. Insbesondere die Flächensicherung und Flächennutzungs- und Bebauungsplanung lässt sich vereinfachen bzw. beschleunigen. Sind diese grundlegendsten Projektrechte gesichert und zudem der Netzanschluss geklärt, gibt es verschiedene Konzepte der Umsetzung und Beteiligung. Je nach Umsetzungskonzept bestehen verschiedene Erlösmöglichkeiten bei der Kommune: In jedem Fall liegen die Gewerbesteuer und die Pachteinnahmen aus den gemeindeeigenen Grundstücken bei der Kommune. Dazu kommt die Option auf den kürzlich beschlossenen Anreiz für die Standortkommunen in Höhe von 0,2 ct/kWh. Die Rendite aus der Anlage, die Partizipation an der Betriebsführung und weitere Effekte ergeben insgesamt eine Fülle an positiven Effekten für Unternehmen, Kommune und Bürger. Grundsätzlich ist daher zu empfehlen, entsprechende Projektoptionen frühzeitig zu prüfen und zu bewerten. Krisen wie die aktuelle haben auch wieder gezeigt, wie wichtig eine langfristige finanzielle Basis für eine Gemeinde sein kann.

 

Jede Frei(e)-Fläche ist wertvoll

Ausgangspunkt eines jeden EE-Projektes ist die Sicherung von geeigneten Flächen. Idealerweise fällt die Fläche in die Förderkulisse des EEGs. Sollte das nicht der Fall sein, zeigt die aktuelle Entwicklung der PV-Branche und der Strombörsen, dass auch immer mehr Anlagen über Stromlieferverträge (engl. PPA: Power-Purchase-Agreements) finanziert und umgesetzt werden können. Ebenso gilt, je größer die Fläche desto besser, da der Strom so günstiger produziert werden kann und damit die Wettbewerbschancen verbessert werden. Ob die Fläche im Eigentum der Kommune ist oder in Privathand, spielt in dem Fall eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist eher, frühzeitig die Möglichkeiten des Netzanschlusses zu sondieren, da die Anschlusskosten eine wesentliche Größe der Wirtschaftlichkeit darstellen. Die grundlegende Betrachtung der Wirtschaftlichkeit sollte nach der ersten Konzeptfestlegung analysiert werden und dann bei wesentlichen Änderungen angepasst bzw. aktualisiert werden.

 

Projektentwicklung - DIY

Parallel zu der Klärung der oben genannten essenziellen Projektrechte (Flächensicherung, Netzanschluss) sind basierend auf dem spezifischen Projekt die Optionen des weiteren Vorgehens zu klären. Grundlage ist dabei die Prüfung der Flächen auf Vergütungsfähigkeit nach dem EEG, da dieses auch heute noch die sichere 20-jährige Basis für eine gesicherte Projektrefinanzierung darstellt. Zudem ist über das Konstrukt der Direktvermarktung mit Marktprämie eine wirtschaftliche Partizipation an Strompreishochs ähnlich der letzten Monate möglich. Je nach Fläche und Strommarktentwicklung werden PPAs ein immer gängigeres Mittel der Erlössicherung darstellen und sind daher in jedem Fall als Optimierungsszenario mit zu betrachten.

 

Auf Ebene der Genehmigungsplanung kann zeitgleich mit der Anpassung der Flächennutzungspläne bzw. der B-Planung begonnen werden. Ebenso sind kommunalrechtliche Aspekte mit der Rechtsaufsicht zu klären.

 

Auf dieser Basis und bei positiver Wirtschaftlichkeit können die verschiedenen Arten der Weiterführung des
Projektes analysiert und bewertet werden. Diese gehen von der kompletten Eigenentwicklung und dem Eigenbetrieb bis zum frühestmöglichen Verkauf der Projektrechte. Dabei ist die Finanzierung bzw. die Finanzierbarkeit mit den jeweiligen Implikationen auf die weitere Projektdurchführung frühzeitig mit einzubeziehen.


Klar ist, dass mit jeder Auslagerung von Risiko auch Mitbestimmungsrechte und Chancen aus der Hand gegeben werden. Aus strategischer Sicht sind solche Maßnahmen nur empfehlenswert, wenn es keine andere Option gibt. Die Erkenntnisse bzgl. strategischer Ausrichtung als Richtungsvorgabe nehmend ist ein machbares gesellschaftsrechtliches Konzept zu entwickeln und auch steuerlich zu optimieren.

 

Beschaffung und Errichtung über einen Generalübernehmer

In den meisten Fällen wird unabhängig von dem Umsetzungskonzept die Anlage von einem Generalübernehmer (Engineering, Procurement, Construction: EPC) geplant, beschafft und errichtet. Die Ausschreibung desselben ist normalerweise je nach Größe der Anlage deutschlandoder europaweit durchzuführen. Beide Formen der Ausschreibung sind – entgegen etwaiger Vorbehalte – oft angewandte Prozeduren und stellen keine Beeinträchtigung in der Durchführung dar.


Ist der Generalübernehmer ermittelt, erstellt dieser die Baugenehmigung inklusive der zugehörigen Gutachten und reicht diese ein. Erst nach Genehmigung wird ggf. die Teilnahme an der EEG-Ausschreibung ausgelöst und anschließend die Beschaffung bzw. der Bau freigegeben.

 

Währenddessen bleibt ausreichend Zeit, sich um die weiteren gegebenenfalls notwendigen Beschaffungen zu kümmern: z. B. Fremdfinanzierung ggf. unter Einbezug von Kommunalbürgschaften, technische und kaufmännische Betriebsführung, Versicherung und Direktvermarktung.

 

Betrieb - ab in die Gewinnzone

Nach der Inbetriebnahme sind PV-Anlagen in der Regel einfach zu handhaben. Die Abwesenheit von beweglichen Teilen macht auch die Betriebsführung so einfach, dass eigenes Personal nach kurzer Schulungszeit grundlegende Aufgaben übernehmen kann. Da inzwischen davon ausgegangen wird, dass Module mindestens bis zu 30 Jahre Lebenszeit haben, ist das einzige ggf. auszuwechselnde Anlagenteil der Wechselrichter. Durch 24/7-Anlagenüberwachung ist man immer über den aktuellen Status informiert und kann schnell auf Fehler reagieren. Das technische Risiko ist in den meisten Fällen also sehr überschaubar.


Wie schon erwähnt, sind daher die vielfachen Erlösquellen der primäre Fokus während des Betriebs. Neben Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen kann bei künftigen Projekten mit der neuen Beteiligung in Höhe von 0,2 ct/kWh für Kommunen gerechnet werden. Alleine diese kommunale Beteiligung kann 2.000 €/MWp pro Jahr ausmachen. Bei einer großen EEG-Ausschreibungsanlage mit 20 MWp sind das ca. 40.000 Euro pro Jahr und rund 800.000 Euro über 20 Jahre, die ohne Gegenleistung der Gemeinde „erwirtschaftet” werden können.


Die höchste Wertschöpfung wird erreicht, wenn die Kommune bzw. der lokale Energieversorger im Besitz der Anlage bleibt und sich so neben dem wohl größten Posten der Rendite auch ggf. die Partizipation an der Betriebsführung sichern kann. Die Finanzierung über Kommunalbürgschaften stellt eine weitere Optimierung dar.


Neben all diesen wirtschaftlichen Potenzialen ist der strategische Vorteil des Zugriffs auf eine große Menge an Grünstrom beachtenswert. Wie schon erwähnt, befindet sich die Energiewirtschaft und auch der Strommarkt im Umbruch. Da davon auszugehen ist, dass Grünstrom in den nächsten Jahren immer mehr nachgefragt wird, ist eine PV-Anlage als Erzeuger von günstigem nachhaltigen Strom ein wertvolles Asset. Da das EEG auch den Wechsel zwischen Vermarktungsarten erlaubt, kann auch unter den Regularien des EEGs eine flexible Vermarktung angedacht werden.


Sofern Sie also entsprechende Projekte planen oder Zugriff auf potenzielle Flächen haben, kommen Sie gerne auf uns zu! Wir unterstützen Sie bei der Bewertung oder der Projektstrukturierung und der weiteren Projektentwicklung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Kontakt

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Kai Imolauer

Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)

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M.Sc. Engineering

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