Das Regionalwerk als Plattform – Mitgestaltung der Energie- und Wärmewende vor Ort

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veröffentlicht am 1. April 2025


Die kommunalen Stärken zu bündeln und Einfluss auf die Energie- und Wärmewende vor Ort zu nehmen, ist der Wunsch vieler Kommunen. Stattdessen aber müssen sie zunächst immer neue Pflichten (wie z. B. die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung) erfüllen - wirtschaftliche und personelle Ressourcen sind gebunden. 

​Um sich und den Bürgerinnen und Bürgern die aktive Mitgestaltung des Umbaus der Energieversorgung zu ermöglichen und die Chance wahrzunehmen, langfristig an der Wertschöpfung zu partizipieren, müssen Lösungen gefunden werden. 

Insbesondere die Beteiligung an der Umsetzung von EE- oder Wärme-Projekten oder Kooperationen in den Bereichen Straßenbeleuchtung oder Glasfaser sind wirtschaftlich lukrativ oder geeignet, Projekte wirtschaftlicher umzusetzen. Ein eigenes Engagement scheitert jedoch – insbesondere in kleinen Kommunen – häufig an fehlenden Mitteln, fehlendem Know-how oder schlicht am Mangel von geeigneten Flächen.

Eine Möglichkeit, diese Hausausforderungen zu stemmen und sowohl die kommunalen Pflichten zu erfüllen als auch die eigenen Chancen zu nutzen, ist eine Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit – beispielsweise durch die Gründung eines Regionalwerks.



Funktion und Struktur von Regionalwerken: Mehr als lokale Energieversorger

Regionalwerke sind selbstständige juristische Personen (in der Regel Gesellschaften des Privatrechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts), deren Gesellschafter Kommunen und/oder bestehende Versorgungsunternehmen in einem Landkreis oder einer geographisch abgegrenzten Region sind. Nutzen und Zweck können die Gesellschafter bestimmen, beides geht in der Regel aber über die reine Energieversorgung hinaus. 

So kümmern sich Regionalwerke oftmals um die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen und Wärmeversorgungsprojekte. Hierbei wird das erforderliche Know-how für eine Vielzahl an Projekten genutzt und weiterentwickelt. Auch Konzepte für Bürgerbeteiligungen können – einmal ausgearbeitet – für verschiedene Projekte wiederverwendet und optimiert werden. Je nach Wunsch der Gesellschafter kann das Regionalwerk dabei als Eigentümer der Anlagen dienen oder Dienstleistungen für die Gesellschafter erbringen.

Daneben besteht aber die Möglichkeit, mit dem Regionalwerk einen Dienstleister für die Gesellschafterkommunen zu errichten, der beispielsweise mit Aufgaben der kommunalen Wärmeplanung oder der Abfallentsorgung beauftragt wird und so Personalengpässe abdeckt, die Verwaltung entlastet und neue Handlungsspielräume eröffnet.



Erste Überlegungen und rechtliche Ausgestaltung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Regionalwerke sind komplex und erfordern spezifisches Fachwissen. Neben den gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen z. B. nach Einlagen, Nachschüssen, Beteiligungshöhen, Mitspracherechten, Gremienbesetzungen und Übertragungsoptionen, sind insbesondere die jeweils geltenden kommunalrechtlichen Vorgaben zu beachten. Auch steuerliche Fragen sind von vornherein mitzudenken, um alle vorhandenen Potenziale auszuschöpfen.

Entscheidend für den Erfolg eines Regionalwerks sind ein gemeinsames Ziel und übereinstimmende Vorstellungen der Gesellschafter. Dieser politische Konsens ist im Vorfeld abzustimmen – idealerweise über eine Arbeitsgruppe, die die künftigen Gesellschafter angemessen repräsentiert.

Ausgangspunkt für die Überlegungen ist regelmäßig nachstehendes Modell, wobei in einem ersten Schritt zu klären ist:

  • Wer sind die Gesellschafter des Regionalwerks? Soll das Regionalwerk rein kommunal gehalten werden oder werden private (z. B. regionale) Energieversorgungsunternehmer beteiligt?
  • Was ist Aufgabe des Regionalwerks und wo werden Dritte in die Aufgabenerfüllung eingebunden?
  • Wann sollen Projekte in gesonderte Projektgesellschaften (SPVs) ausgegliedert werden und wer soll die Möglichkeit erhalten, sich an diesen zu beteiligen?

Wesentliche Bausteine bei der Gründung von Regionalwerken




​Der Weg zum Regionalwerk lässt sich nach unserer Erfahrung in fünf Phasen einteilen. Zu Beginn der Überlegungen sollten im Rahmen eines Grobkonzeptes die möglichen Aufgaben und Ziele des Regionalwerks skizziert sowie die Voraussetzungen in der Region beleuchtet werden. In diesem Schritt sollte der Fokus auf dem Mehrwert der kommunalen Zusammenarbeit liegen, beispielsweise der Bündelung von EE-Potenzialflächen oder des Wärmebedarfs. Zudem sollte der Status quo der Beteiligten in den für die Zusammenarbeit relevanten Geschäftsfeldern erfasst und abgeglichen werden.

Auf dieser Grundlage können erste Projektideen angedacht oder (sofern gewünscht) potenzielle Kooperationspartner angesprochen und frühzeitig über das geplante Vorhaben informiert und ggf. bereits eingebunden werden. Zudem hat sich bewährt, in dieser frühen Phase ein Projektteam zu benennen, das die Weiterentwicklung der ersten Ideen vorantreibt. Hierfür bietet sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bürgermeister, Vertretern der (Landkreis-)Verwaltung, Vertretern der potenziellen Partner und Beratern an. In der nächsten Phase können mit dem Know-how der Arbeitsgruppe die Chancen und Herausforderungen intensiver diskutiert und die Geschäftsfelder und Ziele des Regionalwerks konkretisiert werden.

Als letzter großer Schritt vor der Gründung steht eine Untersuchung und Bewertung der geplanten Tätigkeiten an: Hier gilt es, die Zeitschiene, die Wirtschaftlichkeit bzw. den Kapitalbedarf und die Rolle der potenziellen Partner - aus dem kommunalen Bereich und/oder aus der Versorgungswirtschaft bzw. Telekommunikation - zu prognostizieren und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu dokumentieren.

In der Umsetzungsphase werden die erforderlichen Vertragswerke finalisiert und das Regionalwerk wird nach Zustimmung der erforderlichen Gremien gegründet.

Von den ersten Überlegungen bezüglich einer Regionalwerksgründung bis zur Gründung selbst sollte man ca. 18 bis 24 Monate einplanen.

Startphase und Aufnahme des Geschäftsbetriebs

In der Startphase ist die Suche nach einem passenden Geschäftsführer die zentrale Aufgabe der Arbeitsgruppe bzw. der Gremien. Im Rahmen der Geschäftsführersuche sollten potenzielle Kandidaten ein konkretes Aufbaukonzept für die Startphase des Regionalwerks vorstellen. Das Aufgabenprofil eines Regionalwerks erfordert nach unserer Erfahrung Ingenieur- und Branchen-Know-how sowie Projektmanagement- und Gremienerfahrung.

Von der Erstellung und Abstimmung der Stellenanzeige bis zur Auswahlentscheidung müssen ca. 4 bis 6 Monate eingeplant werden. Darüber hinaus gilt es, für die Planung der Personalverfügbarkeit etwaige Kündigungsfristen der Bewerber zu berücksichtigen.

Neben der Personalausstattung sind für einen reibungslosen Start auch vermeintlich triviale Entscheidungen zu treffen, die gerne in Vergessenheit geraten: Anmietung von Räumlichkeiten, Start der Homepage, Logo-Design etc. Auch hierfür ist idealerweise die Arbeitsgruppe zuständig, da diese Aufgaben teilweise vor Gründung des Regionalwerks angestoßen werden sollten.

Ab dem operativen Start des Regionalwerks steht die geplante Geschäftsentwicklung bzw. die Wirtschaftsplanung der Gesellschaft im Fokus. Wie entwickeln sich die Kosten und ab welchem Zeitpunkt stehen den Kosten auch erste Erlöse gegenüber?

Die Wirtschaftsplanung eines neugegründeten Regionalwerks ähnelt einer Start-up-Planung. In Abhängigkeit der angestrebten Projekte/Geschäftsmodelle fallen die Kapitalbereitstellung durch die Gesellschafter sowie die Erträge aus der Projektumsetzung zeitlich auseinander. Es gilt, einen Mix an Aktivitäten zu entwickeln, der auch in der Startphase zu Erlösen führt, um den anlaufenden Geschäftsbetrieb teilweise aus eigener Kraft zu finanzieren.


Für die Vorbereitung von Investitionsentscheidungen ist eine realistische Einschätzung der Umsetzungsdauer bzw. des Kapitalbedarfs von entscheidender Bedeutung. Die Qualität und Aussagekraft der Planung entscheiden über das Vertrauen der Gesellschafter in die Planansätze. 

Wir empfehlen eine mehrjährige Planung und die Betrachtung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage in einem strukturierten Planungsmodell, das sowohl für die Liquiditätsplanung in der Startphase als auch für die strategische Planung eingesetzt werden kann.

Unsere Expertise

Gerne unterstützen wir Sie vollumfänglich bei der Gründung eines Regionalwerks oder bei ausgewählten Aufgabenstellungen im Kontext der Gründung sowie im laufenden Geschäftsbetrieb von Regionalwerken. Wir verfügen über fundiertes Know-how in der rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Regionalwerksprojekten. Sprechen Sie uns an.

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