PPAs im Fokus – Beschaffung und Versorgung im Wandel der Energiewirtschaft

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veröffentlicht am 1. April 2025


Power Purchase Agreements (PPAs) spielen eine entscheidende Rolle in der modernen Energiewirtschaft, indem sie sowohl die Beschaffung als auch die Versorgung nachhaltig gestalten. Auch der kürzlich veröffentlichte „Affordable Energy Action Plan” der EU-Kommission unterstreicht die Bedeutung von PPAs für eine bezahlbare und zuverlässige Energieversorgung. Es folgt ein Einblick in die Mechanismen und Vorteile von PPAs, der zeigt, wie sie unter anderem im Kontext des neuen EU-Plans zur Energieversorgung beitragen können.

Was sind PPAs?

Die Auflösung des Akronyms „PPA” zeigt im Kern schon, um was es geht – Power Purchase Agreements, also vermeintlich simpel „Stromkaufverträge”. Anders als bei normalen Versorgungsverträgen spricht man von PPAs jedoch in der Regel bei direkten Verträgen zwischen Anlagenbetreibern (meistens Erneuerbare-Energien-Anlagen) und Stromletztverbrauchern – also klassischerweise ohne ein dazwischengeschaltetes, verschiedene Stromquellen sammelndes Stromversorgungsunternehmen. Dennoch können in Einzelfällen auch Zwischenhändler involviert sein.

Welche Arten von PPAs gibt es?

​PPAs werden, je nach Ausgestaltung und beteiligten Akteuren, in verschiedene Kategorien aufgeteilt. Die für viele wichtigste Unterscheidungsebene ist die des Standorts der Erzeugungsanlage und des Verbrauchs. Wird eine Lieferung direkt, ohne Nutzung des öffentlichen Netzes durchgeführt, spricht man von einem Onsite-PPA. Wird hingegen das öffentliche Netz genutzt, spricht man von einem Offsite-PPA.

Eine weitere wichtige Unterscheidungsebene ist die Art der Lieferung. So kann beispielsweise die gesamte in einer Anlage erzeugte Menge so, wie sie erzeugt wird, an den Abnehmer geliefert werden. Hier spricht man von einem Pay-as-produced-PPA. In diesem Fall muss der Abnehmer mit Überschussmengen umgehen und einen Bedarf, der über die erzeugte Menge hinausgeht, selbstständig nachbeschaffen. Daneben können jedoch auch nur bestimmte, vorhergesagte Mengen geschuldet werden, das nennt man Pay-as-nominated-PPA. In diesem Fall werden typischerweise Regelungen getroffen für den Fall, dass die gelieferte Menge nicht der prognostizierten Menge entspricht, wie beispielsweise Nachlieferungen aus alternativen Quellen oder finanzielle Ausgleiche. Schließlich können auch Bandlieferungen geschuldet sein, die eine bestimmte, strukturierte Liefermenge umfassen. In diesem Fall ist der Anlagenbetreiber voll für die Vermarktung von Überschussmengen und Beschaffung von Restmengen verantwortlich.

Daneben gibt es noch weitere Abgrenzungskriterien wie die Preisstruktur, die beteiligten Personen oder die Art der Stromlieferung (tatsächlich oder nur virtuell über einen Ausgleichsmechanismus – dazu unten mehr).

Warum sind PPAs relevant?

​PPAs beinhalten mehrere Chancen. So kann ein günstigerer Strompreis erzielt werden, wenn sich aufgrund der Liefergestaltungen Einsparungen bspw. bei den Netzentgelten oder der Stromsteuer ergeben. Hierfür ist in der Regel zumindest eine räumliche Nähe nötig.

Unabhängig von möglichen Kostenersparnissen spricht für PPAs aber insbesondere die Preisstabilität. 
Da PPAs üblicherweise über einen längerfristigen Zeitraum geschlossen werden, haben Anlagenbetreiber (und möglicherweise deren Kapitalgeber) einen übersichtlichen Refinanzierungshorizont für die Anlageninvestition. Auf Abnehmerseite steht ein über mehrere Jahre planbarer Strompreis.

Diesen gleich bleibenden Strompreis hat auch die EU als ein Mittel für die Energie-, Klima- und Wirtschaftspolitik der Zukunft erkannt. Der am 26.2.2025 veröffentlichte „Affordable Energy Action Plan” sieht PPAs als Mittel, Energiepreise kurz- und mittelfristig niedriger und stabiler zu halten und möchte diese explizit fördern. Hierzu wurde ein eigenes Fördermittelprogramm angekündigt. Auch die Erneuerbare-Energien-Richtline der EU hat PPAs als förderwürdiges Mittel der Energiepolitik anerkannt und fordert, Barrieren zur Umsetzung zu verringern.

Eine Rolle spielen PPAs auch in der zukünftigen Ausgestaltung der EEG-Förderung. Momentan bekommen Anlagen, die Strom einspeisen, eine garantierte Vergütung – „Übergewinne” können Anlagenbetreiber derzeit einbehalten. Ab 2026 ist dies nach EU-Vorgaben jedoch nicht mehr möglich. Es wird also ein Mechanismus eingeführt werden müssen, der solche über eine Förderung hinausgehende Übergewinne kompensiert.

Ein mögliches Mittel hierzu sind sogenannte Contracts for Difference (CfDs) in Kombination mit PPAs. Ein CfD ist ein virtueller Ausgleichsmechanismus, bei dem zunächst (bei einer staatlichen Förderung durch diesen) ein fester PPA-Preis festgelegt wird. Der Strom wird separat über ein PPA vermarktet – dies könnte am freien Markt, aber auch auf einer festgelegten Börse geschehen. Ist nun der durch das PPA erzielte Erlös höher als der festgelegte Preis, ist diese Differenz vom Anlagenbetreiber an den Staat zu zahlen. Ist der Erlös hingegen niedriger, bekommt der Anlagenbetreiber eine Ausgleichszahlung vom Staat. Hiermit ist durch einen virtuellen Mechanismus eine gleichbleibende Vergütung garantiert. Abgesehen von staatlichen Förderungen kann dieser Mechanismus auch im Rahmen eines sogenannten Virtual PPAs jedoch auch bereits jetzt zwischen Privaten durchgeführt werden.

Fazit

​PPAs können damit Teil des Energiekonzeptes sowohl von Versorger-, als auch Stromverbraucherseite sein. Insbesondere die Preisstabilität und eine enge Verknüpfung von Erzeugung und Verbrauch (Transparenz in der Grünstromlieferung) sind hier attraktive Vorteile von PPA-Lieferkonstrukten. Aufgrund der individuellen Natur sind viele Ausgestaltungen möglich. Hieraus folgen zwar konzeptionelle und rechtliche Besonderheiten und Risiken, diese sind jedoch mit Unterstützung gut handhabbar. Ein Blick in die eigene jetzige und zukünftige Versorgungs- und Lieferstruktur kann sich lohnen!​

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