Windkraft im EEG 2021 – Wie Kommunen profitieren können

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veröffentlicht am 1. April 2021

 

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In Sachen Windenergie erweitern sich mit dem EEG 21 (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021) die Möglichkeiten für Stadtwerke (Wir berichteten: „Wind im EEG 2021 – Die Möglichkeiten für Stadtwerke verbessern sich weiter”). Aber auch Kommunen direkt dürfen auf eine komfortablere Ausgangslage nach dem seit Anfang des Jahres gültigen Gesetzes hoffen. Neben dem Aspekt der Nachhaltigkeit erneuerbarer Energiequellen ergeben sich zudem auch neue, weitere finanzielle Perspektiven. Wie genau Gemeinden und Städte auch wirtschaftlich vom EEG 21 profitieren können, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.


Erlösmöglichkeiten durch Direktzahlungen

Mit dem EEG 21 ergibt sich für Kommunen die Möglichkeit, eine Zahlung von 0,2 ct/kWh durch eine direkt angrenzende Windkraftanlage (WKA) zu erhalten, wofür keine Gegenleistung getätigt werden muss. Auch der WKA-Betreiber muss für diesen Betrag nicht selbst aufkommen, sondern erhält ihn direkt als Aufschlag auf seinen Vergütungstarif gemäß dem EEG-Ausschreibungsverfahren.

 

Hochgerechnet auf ein Jahr bewegen sich diese Zahlungen in der Größenordnung von 20.000 Euro pro WKA. Als neutrales Geschäft für Anlagenbetreiber und zusätzliche Erlösmöglichkeit für Kommunen erscheint dieses Modell vor allem für Letztere durchaus reizvoll. Die Idee des Gesetzgebers ist es, durch diesen Anreiz mehr Kommunen dazu zu bewegen ggfs. kommunale Flächen für Windkraftprojekte zur Verfügung zu stellen oder auch als Multiplikator bei der Flächenakquise (für zusätzliche private Flächen) zu fungieren.

 

Ob der Plan aufgeht, wird man sehen. Experten sehen die Gründe für den aktuellen deutlich reduzierten Ausbau der Windkraft eher im aufgrund von Klagen gegen Windvorhaben verursachten „Genehmigungsstau”. Ggfs. können Kommunen auch hier eine Moderatorenfunktion einnehmen oder noch besser alleine oder gemeinsam mit Stadtwerken selbst die Entwicklung in die Hand nehmen.


Erlösmöglichkeiten durch Pachtzahlungen

Einen weiteren nennenswerten Beitrag zum finanziellen Profit von Kommunen durch nahegelegene Windenergieanlagen leisten Pachtzahlungen. Werden Windanlagen auf kommunalem Grund errichtet, entstehen nicht zu vernachlässigende Pachtbeträge, die dem Haushalt der Gemeinde auf direktem Wege gut planbar zur Verfügung stehen. Im Durchschnitt (stark bedingt durch die konkreten Projektbedingungen) ist hier mit einem möglichen Erlösstrom von einigen 10.000 Euro pro Jahr und WKA zu rechnen. Die konkrete Größenordnung ist schwer zu generalisieren, da meist ein gewisser Anteil der Stromerlöse als Pacht angesetzt ist und hier inzwischen große Spannweiten von 5 bis 10 Prozent möglich sind.


Dies ist jedoch immer vom Einzelprojekt und hier insbesondere (und trotz des im EEG vorgesehenen Korrekturfaktors) von der Windhöffigkeit abhängig. Beispielsweise wäre bei einem Windertrag von 13 Millionen kWh pro WEA und Jahr, einem anzulegenden Wert von 6 ct/kWh und einem Pachtanteil von 5 Prozent der Erlöse die Pachtzahlung 39.000 Euro pro WEA und Jahr.


Erlösmöglichkeiten durch Gewerbesteuereinnahmen

Auch hinsichtlich der Gewerbesteuereinnahmen sind Windkraftwerke nahe kommunaler Flächen eine Überlegung wert. Hier sei erwähnt, dass diese zwar aufgrund der Abschreibungen der ersten Jahre meist erst im letzten Fünftel der 20-jährigen Betriebsdauer abfallen, dann aber doch nicht zu vernachlässigen sind. Die Einnahmen bewegen sich hier in Dimensionen von ca. 100.000 Euro pro Jahr und WKA.

 

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Fazit

Aus nahegelegenen WKAs kann auch ohne direkte Beteiligung beträchtlicher Gewinn geschlagen werden –
Gewinn, von dem dann nicht nur die Gemeinde als solche sondern auch ihre Bürger profitieren. Darüber hinaus können – wie auch in dem bereits erwähnten Artikel beschrieben – die Projektierung bzw. final die Errichtung und der Betrieb von WKAs weitere Erlöse im Millionenbereich sichern. Neben der Durchführung des Projektes in kompletter Eigenregie kann das Risiko durch langfristig angelegte Kooperation mit dem Partner geteilt und von dessen Expertise profitiert werden. Besteht bereits ein Stadtwerk, ist es auf jeden Fall sinnvoll, dieses frühzeitig mit einzubinden.

 

Sollten keine Stadtwerke existieren, kann die Kommune auch direkt selbst tätig werden. Projekte, wie beispielsweise die beiden Windparks der Stadt Pegnitz in Oberfranken, zeigen, dass aufgrund der Vollserviceverträge der Verwaltungsaufwand auf das kaufmännische Management reduziert werden kann und Verwaltungen somit auch den Betrieb von WEAs integrieren können (in einigen Bundesländern gibt es allerdings kommunalrechtliche Restriktionen, die es zu beachten gilt).


Wichtig ist es in jedem Fall aktiv zu werden. Prüfen Sie die Flächen in Ihrem Gemeindegebiet auf ggf. vorliegende Vorranggebiete Wind bzw. auf das Windangebot. Strukturieren Sie das Projekt und legen Sie Ihre strategische Stoßrichtung fest. Aus unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Wind wissen wir, wie komplex solche Projekte sind, aber auch wie gut es mit professionellem Projektmanagement gelingt, erfolgreich Projekte umzusetzen.

 

Abschließend sei noch angemerkt, dass es Kommunen, in deren Nähe oder auf deren Flächen bereits Windparks stehen, in den nächsten Jahren mit „ausgeförderten” Anlagen zu tun haben werden. Es wird folglich die Diskussion beginnen, ob die Anlagen noch ggfs. 5 Jahre weiterbetrieben werden können bzw. ob ein Repowering (also eine Modernisierung) durchgeführt werden kann. Sollte die Kommune hier Zugriff haben, können sich gute Projekte ergeben, die am gleichen Standort mit deutlich weniger WEAs einen höheren Wind- und somit Stromertrag aufweisen.


Die weitere Energiewende wird die hier angerissene Thematik der Flächenkonkurrenz in Deutschland noch verschärfen. Windkraft ist, wie hier beschrieben, ein hervorragendes Feld für Kommunen, aber auch durch neue Technologien bestehen sehr gute Möglichkeiten, im direkten kommunalen Umfeld bspw. mit bifazialer Photovoltaik oder Fassaden-PV einen direkten Beitrag zu leisten.


Unser Team steht Ihnen bei jeglichen Plänen gerne mit spezifischem Know-how zur Seite. Zögern Sie nicht, auf uns zu zukommen. Wir unterstützen Sie gerne!

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Michael Rogoll

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