Home
Intern
veröffentlicht am 11. Februar 2015
Ein wesentlicher Schritt hierfür waren 2004 die Veröffentlichung von GEFMA 190 „Betreiberverantwortung im FM” und in den darauf folgenden Jahren die Gründung des Arbeitskreises FM-Recht bei GEFMA (2007), die Bildung des Nummernkreises 300ff im GEFMA-Richtlinienwesen und die Rubrik „Recht” in der Zeitschrift DFM. Dieser Integrationsprozess schreitet nun weiter voran, wobei Web-Technologie eine zunehmende Rolle übernimmt.
Die Erschließung des Rechts für Nichtjuristen bleibt zunächst eine schwierige Aufgabe: Es gilt weiterhin die Standardantwort des Juristen auf die Frage über einen Sachverhalt: „Es kommt darauf an.” Diese Antwort spiegelt die Tatsache wider, dass rechtliche Beurteilungen keinen Naturgesetzmäßigkeiten folgen, sie sind nicht 1:1 auf andere Anwendungsfälle übertragbar und es gibt oft keine einfachen Kausalitäten. Das Rechtsempfinden des einfachen Mannes auf der Straße und Entscheidungen von Gerichten liegen bisweilen weit auseinander, Recht und Gerechtigkeit erweisen sich immer wieder als zweierlei, und so existiert bei vielen Nichtjuristen ein tief verwurzeltes Fremdeln gegenüber dem Recht.
Ausgabe Februar 2015 als PDF lesen
Ulrich Glauche
Dipl.-Ingenieur (FH)
Senior Associate
Anfrage senden
Wolfgang Schäffer
Diplom-Betriebswirt (FH)
Associate Partner
Henning Wündisch
Rechtsanwalt
Partner
Profil
Facility Management