Das neue Qualitäts- und Prüfsystem für Heime ist gestartet – Was bringt der neue Pflege-TÜV

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 10. Dezember 2019

 

 

Anfang 2019 wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) auch die Einführung einer neuen Pflegeheim-Bewertung (der neue Pflege-TÜV) beschlossen. Der neue Pflege-TÜV löst die bisherigen Pflegenoten ab und soll es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern, Qualitätsunterschiede bei Heimen besser zu erkennen.

 

Seit Oktober erheben Pflegeheime bereits selbst interne Qualitätsdaten bei ihren Bewohnern und melden diese an eine unabhängige Stelle weiter, wo sie mit anderen Heimen bundesweit verglichen werden. Seit 1.11. prüft nun auch der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) als externe Prüfstelle die Heime nach den neuen Regeln.


Bis Ende 2020 soll jedes Heim erstmals geprüft worden sein und die Ergebnisse der externen MDK-Prüfung und der internen Qualitätserhebung der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.


Im Vergleich zum bisherigen System mit Pflegenoten besteht der entscheidende Unterschied darin, dass nicht mehr einzelne Prüfkriterien geprüft werden, sondern anhand von Leitfragen die Qualität der Versorgung bewertet wird. Der MDK prüft die Versorgung einzelner Bewohner in Stichproben und führt Fachgespräche mit den verantwortlichen Pflegefachkräften. Die Beratungsleistung des MDK rückt somit künftig mehr in den Vordergrund.

 

DAS NEUE QUALITÄTSPRÜFUNGSVERFAHREN

Im Rahmen der internen Qualitätsprüfung beurteilen die Pflegeheime halbjährlich selbst die Versorgungsqualität für ihre Bewohner anhand der nachfolgenden zehn Qualitätsindikatoren:

 

  1. Erhalt der Mobilität
  2. Erhalt der Selbstständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
  3. Erhalt der Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags
  4. Entstehung von Dekubitus
  5. Schwerwiegende Sturzfolgen
  6. Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
  7. Durchführung eines Integrationsgesprächs nach Einzug in das Pflegeheim
  8. Anwendung von Gurten
  9. Anwendung von Bettseitenteilen
  10. Aktualität der Schmerzeinschätzung

 

Die Ergebnisse werden anschließend pseudonymisiert und elektronisch an eine Auswertungsstelle übermittelt, wo die Daten auf ihre Plausibilität geprüft und bewertet werden.


Es werden Punkte zwischen 1 und 5 vergeben. Diese werden sodann mit dem Bundesdurchschnitt verglichen. Eine Punktzahl von 1 heißt, dass die Einrichtung in diesem Prüfungsbereich weit unter dem Durchschnitt liegt, ein Wert von 3, dass das Pflegeheim dem Durchschnitt entspricht. Ein Punktwert von 5 zeigt überdurchschnittliche Leistungen an.


Damit die Punktwerte eindeutig zuzuordnen sind, wird ein Referenzwert festgelegt, der der Punktzahl 3 entspricht. Dieser wird wissenschaftlich hergeleitet und ergibt sich aus dem Bundesdurchschnitt aller Einrichtungen.


Um die Richtigkeit der Ergebnisse der Einrichtungen festzustellen, wird zusätzlich eine externe Qualitätsprüfung vorgenommen. Diese Vor-Ort-Prüfung der Einrichtung wird durch den MDK durchgeführt und einen Tag vorher angekündigt. Die Prüfung findet in Stichproben auf Basis der Pflegedokumentation, dem Gespräch mit Fachkräften sowie den jeweiligen Bewohnern und den Beobachtungen vor Ort statt. Dabei stehen neben der individuellen Versorgung und pflegerischen Qualität auch die Struktur und Organisation der Einrichtung im Fokus. Insgesamt 6 Qualitätsbereiche mit 24 Qualitätsaspekten werden im Rahmen der externen Qualitätsprüfung beurteilt.

 

Jeder Qualitätsaspekt wird einzeln bewertet und in eine der nachfolgenden 4 Kategorien (A bis D) eingestuft:

 

A Keine Auffälligkeiten oder Defizite
B Auffälligkeiten ohne Risiken oder negative Folgen für den Bewohner
C Defizit mit Risiko negativer Folgen für den Bewohner
D Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für den Bewohner

 

Die Einzelbewertungen werden sodann in einer Gesamteinschätzung zusammengeführt.


Die Ergebnisse sollen künftig auf den Internetseiten der Pflegekassen einsehbar sein. Verbraucher sollen Informationen, die sie vergleichen wollen, nach eigenen Prioritäten abrufen können.


Insgesamt fallen die Reaktionen auf den neuen Pflege-TÜV grundsätzlich positiv aus. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Ablösung des bisherigen Notensystems durch die neue Beurteilung tatsächlich zu einer schnelleren und verbesserten Einschätzung von Pflegeheimen für Pflegebedürftige und Angehörige führt.

Kontakt

Contact Person Picture

Roland Schneider

Diplom-Wirtschaftsjurist, Certified Healthcare Manager (DAM)

Associate Partner

+49 911 9193 3661

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

E-Learning Datenschutz Banner
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu