Betreiberverantwortung im Lichte der Betriebskostenabrechnung

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​Eine Betriebskostenabrechnung verfolgt den Zweck, das Bedürfnis des Vermieters, alle bei ihm  anfallenden Kosten an den Mieter weitergeben zu können, zu befriedigen. Dabei sollen Verwaltungs-aufwand und das gleichzeitige Bedürfnis danach, die Vermietung durch übermäßige Kostenlast nicht unmöglich zu machen, ebenfalls Berücksichtigung finden. Die Verkehrssicherungspflicht spielt hierbei zunehmend eine wesentliche Rolle, denn dadurch steigt das Bedürfnis nach der Umlage der dafür aufgewendeten Kosten.

 

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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