Neue Verrechnungspreisregeln vom lettischen Parlament verabschiedet

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Von Elīna Putniņa und Hans Lauschke

Es sind neue Anforderungen an Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Personen geplant, die bereits in naher Zukunft in Kraft treten sollen.

Am 25. Oktober 2018 wurde im lettischen Parlament Saeima ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet. Es wird erwartet, dass dieser am 1. Januar 2019 in Kraft tritt und für den Steuerzeitraum 2018 wirksam wird. Darüber hinaus wird das lettische Ministerkabinett in diesem Zusammenhang bis zum 1. Dezember 2018 weitere Verordnungen erlassen.


Aktuelle Verrechnungspreisregelungen

Nach den geltenden Vorschriften ist ein Steuerpflichtiger verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
 
  • der Umsatz des Steuerpflichtigen übersteigt 1.430.000 Euro während eines Steuerjahres und
  • der Wert der Transaktionen mit verbundenen Unternehmen übersteigt 14.300 Euro.
 
Eine Verrechnungspreisdokumentation ist innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung der Behörde einzureichen. 

Nach den allgemeinen Vorschriften des lettischen Steuergesetzes ist jede einzelne Transaktion zwischen verbundenen Unternehmen zu marktüblichen Bedingungen durchzuführen. Die Steuerbehörde hat das Recht, die angewandten Preise auch ohne Anforderung einer Verrechnungspreisdokumentation anzufechten. Daher dient eine solche Dokumentation in vielen Fällen eher als Nachweisdokumentation für das Unternehmen selbst und nicht als zu erstellendes Pflichtdokument.


Neue Verrechnungspreisregelungen

Es sind Änderungen der aktuellen Verrechnungspreisvorschriften geplant.

Steuerzahler müssen der lettischen Steuerbehörde demnach innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres eine Verrechnungspreisdokumentation vorlegen:
 
  • Ein Master File, wenn
  1. der Wert der kontrollierten Transaktionen 15.000.000.000 Euro übersteigt;
  2. der Umsatz 50.000.000 Euro und der Wert der kontrollierten Transaktionen 5.000.000 Euro übersteigt.
  •  Ein Local File, wenn der Wert der kontrollierten Transaktionen 5.000.000 Euro übersteigt.
 
Steuerzahler müssen die Dokumentation innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Steuerjahres vorbereiten und auf Anfrage der lettischen Steuerbehörde innerhalb von 30 Tagen einreichen:
 
  • Eine globale Dokumentation, wenn der Umsatz nicht mehr als 50.000.000 Euro beträgt und der Wert der kontrollierten Transaktionen weniger als 15.000.000 Euro, aber mehr als 5.000.000 Euro beträgt.
  • Eine lokale Dokumentation, wenn der Wert der kontrollierten Transaktionen 250.000 Euro, aber nicht 5.000.000 Euro übersteigt.
 
Übersteigt der Wert der kontrollierten Transaktionen 250.000 Euro und gibt es Transaktionen mit einem verbundenen lettischen Unternehmen, während beide lettischen Unternehmen innerhalb einer Lieferkette mit einem verbundenen ausländischen Unternehmen oder mit einem Unternehmen aus einem Nicht- oder Niedrigsteuerland agieren, muss der Steuerzahler der lettischen Steuerbehörde auf Anfrage innerhalb von 90 Tagen eine lokale Dokumentation oder einen Teil einer lokalen Dokumentation vorlegen.


Fazit

Auch in Fällen, in denen die Vorbereitung einer Verrechnungspreisdokumentation gesetzlich nicht vorgeschrieben sein sollte, empfehlen wir Steuerzahlern, die Geschäfte mit verbundenen Unternehmen tätigen, diese für den Fall einer Steuerprüfung vorzubereiten.

Rödl & Partner kann bei der Erstellung oder Aktualisierung einer Verrechnungspreisdokumentation oder der Überprüfung der vorbereiteten Verrechnungspreisrichtlinien und -prozesse helfen.

Für weitere Fragen zu den Verrechnungspreisregeln steht Ihnen Rödl & Partner selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

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Attorney at Law (Lettland)

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