Ländernachrichten Estland – Mai 2018

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von Verner Silm

Pflicht zur Bestimmung einer Kontaktperson

Estland hat eine Verpflichtung für juristische Personen zur Bestimmung einer Kontaktperson eingeführt, falls alle Mitglieder der Geschäftsführung im Ausland ansässig sind.

Eine Kontaktperson ist eine Person, an welche die Dokumente der Gesellschaft sowie an das Unternehmen gerichtete Absichtserklärungen in Estland zugestellt werden können. In diesem Fall gilt die Anschrift der Kontaktperson als Anschrift der Gesellschaft.

Kontaktperson dürfen lediglich Notare, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuerberater eines Gebietsfremden und Unternehmensdienstleister im Sinne des estnischen Geldwäschepräventionsgesetzes sein.

Die Kontaktperson muss ins Handelsregister eingetragen werden, hierfür muss der Vorstand mit Zustimmung der Kontaktperson einen Antrag stellen.

Rödl & Partner Estland ist befugt, als Kontaktperson für andere Unternehmen tätig zu werden. Sollte Ihr Unternehmen eine solche Kontaktperson benötigen, stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Seite.

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Alice Salumets

Rechtsanwältin

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