Ländernachrichten Litauen

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​Gesetzesänderungen über Schiedsgerichtsverfahren treten am 1. Juli 2017 in Kraft

Unter anderem eröffnet das geänderte Gesetz den Parteien eines Schiedsgerichtsverfahrens in Litauen die Möglichkeit, Schiedssprüche vertraulich zu behandeln – dies auch bei gerichtlichen Eingriffen (z. B. bei Gewährung von einstweiligen Rechtsschutzmaßnahmen). Diese Neuerung macht Litauen als Standort für Schiedsgerichtsverfahren attraktiver und gewährt den Parteien eine höhere Vertraulichkeit in Bezug auf ihren Streit.

 

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die Haftung bei einer vorsätzlichen Insolvenz

Der Oberste Gerichtshof Litauens hat am 24. April 2017 (Nr. E3K-7-115-915 / 2017) eine Entscheidung erlassen, dass nach einer Insolvenzgerichtsentscheidung über eine vorsätzlich herbeigeführte Insolvenz automatisch vermutet wird, dass den Gläubigern Schäden entstanden sind. Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass die Parteien ihre gegenseitigen Ansprüche ohne die eingetretene Insolvenz befriedigen würden. Durch die Insolvenz werde den Gläubigern diese Möglichkeit jedoch geraubt. Dies versetze sie in eine schlechtere Position. Da sie zudem nur schwer beweisen können, dass ihnen ein Schaden entstanden ist, kann in diesem Fall automatisch ein Schaden angenommen werden. Es gilt nun im Grundsatz, dass sofern der Insolvenzschuldner nichts Gegenteiliges beweisen kann, angenommen wird, dass den Gläubigern im Falle einer vorsätzlich herbeigeführten Insolvenz ein Schaden entstanden ist.

 

Novelle des litauischen Arbeitsgesetzbuches tritt am 1. Juli 2017 in Kraft

Nach Angaben von Premierminister Saulius Skvernelis tritt das neue Arbeitsgesetzbuch am 1. Juli 2017 (Redaktionsschluss des Baltikumsbriefes: 15. Juni 2017) in Kraft (zum neuen Arbeitsgesetzbuch: „Baltikumsbrief“, November 2016). Unternehmen, die Arbeitnehmer in Litauen beschäftigen, sollten diesem Thema aufgrund der Fülle an Änderungen, welche die neue Fassung mit sich bringt, besondere Aufmerksamkeit widmen.

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Michael Manke

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