Betriebliche Altersversorgung in Großbritannien

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Von Derya Bandak, Rödl & Partner Nürnberg
 
Arbeitgeber in Großbritannien hatten in der Vergangenheit lediglich die Verpflichtung, Arbeitnehmern den Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge, dem sogenannten pension scheme, ab mindestens fünf Arbeitnehmern im Betrieb zu ermöglichen. Im Oktober 2012 wurden allerdings neue gesetzliche Regelungen für die betriebliche Rentenversicherung geschaffen. Im Rahmen derer wurde erstmals festgelegt, dass jedes Unternehmen eine Altersversorgung anzubieten hat und somit die Versicherung obligatorisch wird. Arbeitgeber müssen demnach eligible jobholders – hierunter versteht man Arbeitnehmer in Großbritannien ab dem 22. Lebensjahr bis zum Erreichen des Rentenalters – automatisch zu einem qualifying scheme anmelden und dementsprechend Arbeitgeberbeiträge abführen.
 
Dies bedeutet letztlich, dass für jeden Arbeitnehmer mindestens drei Prozent des Bruttolohns in einen Pensionsfond eingezahlt werden müssen, wovon der Arbeitgeber einen Anteil von 1,5% trägt. Hinzu kommt etwa 1% indirekter Leistungen durch den Staat in Form von Steuererleichterungen.

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