Große Chancen für kleine und mittlere Unternehmen im öffentlichen Auftragswesen Italiens

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von Giuseppe Farina und Pietro Pizzolato, Rödl & Partner Padua
 
Das Gewicht der KMU in der europäischen und vor allem in der italienischen Wirtschaft hat den italienischen Gesetzgeber dazu veranlasst, die Teilnahme der KMU am öffentlichen Auftragswesen stark zu fördern (diese Branche stellt einen gewaltigen Teil des europäischen Marktes dar, der 16 Prozent des BIP entspricht). Man ist unter anderem davon überzeugt, dass dies auch ein Impuls für die Wiederbelebung der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit und des italienischen Binnenmarktes sein kann. Im Laufe des vergangenen Jahres sind zu diesem Zweck diverse Änderungen und Ergänzungen des Vergaberechts beschlossen worden, die alle das Ziel haben, den Wettbewerb und das Prinzip des freien Zugangs für die Marktbeteiligten zu fördern. Diese Maßnahmen sollen zu einer stärkeren Beteiligung der KMU an den öffentlichen Aufträgen führen. Weiter sollen auch die Vergabestellen selbst von den neuen Regelungen profitieren.
 

Das „Dekret zur Rettung Italiens”

Die Neuerungen werden vom „Dekret zur Rettung Italiens” (D.L. 201/2011) und seinen folgenden Durchführungsnormen, der sogenannten „Spending review” (D.L. 95/2012), eingeführt. Der italienische Gesetzgeber hat hierbei die Klagen der an öffentlichen Aufträgen interessierten KMU erhört, die oft deshalb keine Zugangsmöglichkeiten zu den wichtigsten öffentlichen Aufträgen hatten, weil sie nicht in der Lage waren, ein Angebot für den gesamten Auftrag vorzulegen. Gerade diese letzten Neuerungen werden den Teufelskreis durchbrechen, der bis heute zu einer Kluft zwischen großen und kleinen Unternehmen geführt hat und den größeren Unternehmen ermöglicht hat, auf Kosten der KMU weiter zu expandieren.
 

Die Möglichkeiten für KMU: die Unterteilung von Aufträgen in Abschnitte

Das wirksamste Instrument, das die neuen Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe italienischen und europäischen KMU zur Verfügung gestellt haben, ist ohne Zweifel die Unterteilung von Aufträgen in Abschnitte. Diese Gesetzesänderung, die vorsieht, dass die Vergabestellen – wenn möglich und wirtschaftlich sinnvoll – die Aufträge in Abschnitte unterteilen, stellt sicher, dass die KMU nicht benachteiligt werden und sie auch an der Realisierung von großen Infrastrukturen und den damit verbundenen Dienstleistungen teilnehmen können. Die Chancen für kleinere Unternehmen entstehen aber nicht nur durch öffentliche Arbeiten; auch die Unterteilung von öffentlichen Beschaffungen in mehrere Teile begünstigt klar die Beteiligung von KMU, sowohl quantitativ (kleinere Teilmengen entsprechen der Produktionskapazität der KMU) als auch qualitativ (es ist wahrscheinlicher, dass der Inhalt der Leistung im Spezialgebiet der KMU liegt). Diese den Wettbewerb verstärkende Lösung ist auch für die Vergabestellen klar von Vorteil, vorausgesetzt, dass sie angemessen und machbar angesichts der erforderlichen Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen sind.
 
Die Vergabestellen können die Zahl der Teilmengen, für die ein Unternehmen ein Angebot unterbreiten kann, begrenzen,  um jeweils funktional eigenständige Abschnitte zu erhalten; sie dürfen von dieser Möglichkeit aber nur in einer Art und Weise, die den Wettbewerb nicht beeinträchtigt, Gebrauch machen. Die sich aus den neuen Rechtsvorschriften ergebenden Vorteile beschränken sich nicht nur auf das Obengenannte. Die Unterteilung von Aufträgen in Abschnitte, die als ein Auftrag vergeben werden, bedeutet nämlich daneben eine schnellere Ausführung des Vertrages, gewährleistet mehr Kontinuität in den Dienstleistungen und in der Ausführung des Werkes, ermöglicht die Marktpräsenz einer großen Anzahl von Beteiligten (vor allem in den Bereichen, in denen die öffentliche Verwaltung eine Monopolstellung hat) und vermeidet die Entstehung oder Erhaltung einer beherrschenden Marktstellung, indem sie den Marktzugang neuer italienischer und europäischer Marktteilnehmer fördert.
 

Die Definition von KMU in Italien

KMU werden in der Empfehlung Nr. 2003/361/CE der Europäischen Kommission definiert. Unternehmen werden in vier Kategorien unterteilt:
  • Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen
  • Kleine Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen. Euro aufweisen
  • Mittlere Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen
  • Großunternehmen: Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro aufweisen.

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