Thailand revidiert Investitionsförderung

PrintMailRate-it
von Markus Schlüter, Rödl & Partner Köln und Andreas Westphal, Rödl & Partner Ho-Chi-Minh-Stadt
Das thailändische Board of Investment (BOI) hat angekündigt, seinen Investitionsförderungskatalog zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang werden einige Förderungen zukünftig entfallen. Bisher verfolgte die thailändische Förderungspolitik unter anderem das Ziel, Anreize für Investitionen in strukturschwachen Gebieten zu schaffen. Sämtliche Provinzen Thailands waren hierzu drei Förderzonen zugeteilt, wobei Investitionen in weniger erschlossenen Regionen stärker gefördert wurden. Diese zonenbasierte Förderung entfällt nunmehr und es soll nur noch eine sektorbezogene Förderung mit besonderem Fokus auf die Ansiedelung „zukunftsorientierter Industriecluster“ geben. Zudem wird die Gesamtzahl förderbarer Projektarten um 80 auf nunmehr 100 reduziert. Auch der Projektumfang soll zukünftig kein relevantes Kriterium mehr darstellen. Der Hintergrund für diese Reduzierung des Förderungsprogramms liegt unter anderem darin, dass das Königreich innerhalb der letzten zwei Jahre den Körperschaftsteuersatz von 30 schrittweise auf aktuell 20 Prozent gesenkt hat (hierdurch soll eine günstigere Positionierung im Standortwettbewerb der südostasiatischen Staaten erzielt werden, der sich mit der Umsetzung der Asean Economic Community Ende 2015 verschärfen dürfte), wodurch Maßnahmen zur Gegenfinanzierung erforderlich wurden. Für einige Investitionsprojekte kann sich durch die Neuerungen eine Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten ergeben. Insbesondere die folgenden Projektgruppen, welche in weitere Unteraktivitäten unterteilt sind, bleiben weiterhin relevant und werden teils sogar stärker gefördert:
  1. Grundlegende Infrastruktur- und Logistikprojekte (z. B. moderne Logistikzentren, Wasserinfrastruktur)
  2. Grundlegende Industriezweige (z. B. Stahl, Petrochemie, Papier- und Zellstoffindustrie, Maschinenbau)
  3. Herstellung medizinischer und wissenschaftlicher Gerätschaften
  4. Alternative Energien und nachhaltige Industrien z. B. Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien, Biokraftstoffe, Recycling, Abwasseraufbereitung und Entsorgung industrieller Abfälle, weitere Energiedienstleistungen)
  5. Industriebezogene Dienstleistungen (z. B.anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Personalentwicklung, Softwareentwicklung)
  6. Entwicklung von Hochtechnologien (z. B. Biotechnologie, Nanotechnologie)
  7. Nahrungsindustrie und Verarbeitung landwirtschaftlicher Güter (z. B. industrielle Lebensmittelverarbeitung, Lebensmittelzusatzstoffe, Kräuterextrakte, Entwicklung und Ausbreitung landwirtschaftlicher Flächen, Produkte aus Naturkautschuk, Generierung von Biokraftstoffen wie Ethanol und Bio-Diesel)
  8. Tourismus und Wellness (z. B. Werbeaktionen für sportliche Aktivitäten und Tourismus, thailändische Filmproduktionen, spezialisierte Gesundheitszentren, Senioren- und Pflegeheime)
  9. Automobil- und sonstige Transportindustrien (z. B. Autos, Motorräder, Züge, Flugzeuge, Schiffsproduktion und -wartung)
  10. Elektronik und Elektrogeräte (z. B. Elektronikdesign, Haushaltsgeräte)

Weitere Kriterien, die bei der Ermittlung der Fördermöglichkeiten eine Rolle spielen, sind neben der entsprechenden Branche auch deren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung der thailändischen Wirtschaft. Der grundsätzliche Inhalt der Förderung ändert sich nicht. In fiskalischer Hinsicht werden besonders förderungswürdigen Investitionsprojekten, beispielsweise im Bereich Forschung und Entwicklung, weiterhin Körperschaftsteuerreduzierungen bzw. -befreiungen für einen Zeitraum von drei bis zu maximal acht Jahren gewährt. Daneben können Unternehmen hinsichtlich ca. 30 näher vom BOI spezifizierter Aktivitäten von Einfuhrzöllen fürRohstoffe oder Maschinen befreit werden, die für das Projekt erforderlich sind. Als nichtfiskalische Förderung kommt weiterhin unter anderem die Erlaubnis für Landerwerb sowie mehrheitliche oder vollständige Unternehmensbeteiligungen durch ausländische Investoren in solchen Geschäftsfeldern in Betracht, die normalerweise Einschränkungen durch den Foreign Business Act unterliegen. Die Abkehr von einem breit angelegten Förderprogramm hin zu einer gezielten Förderung bestimmter Sektoren und Industriecluster hat zur Folge, dass zahlreiche bislang geförderte Projektgruppen in Zukunft nicht mehr vom BOI berücksichtigt werden. Für bestehende Projekte ist aus derzeitiger Sicht jedoch von einem Bestandsschutz auszugehen, sodass betroffene Investoren nicht mit einer Verkürzung der Laufzeit bereits gewährter Vergünstigungen zu rechnen haben. Die Neuregelungen werden in der ersten Jahreshälfte 2013 weiter debattiert; das BOI holt hierbei insbesondere auf branchenspezifischen Tagungen Anmerkungen der Industrie ein. Insofern kann es im Detail noch zu Änderungen kommen. Mit einem Inkrafttreten ist nicht vor Jahresmitte zu rechnen.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Markus Schlüter

Rechtsanwalt

Partner

+49 221 9499 093 42

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu