China – Ausdehnung des Pilotprojekts „Umsatzsteuer” auf Peking, Shenzhen und Tianjin

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Von Mathias Müller, Rödl & Partner Nürnberg

Nach erfolgreichem Start des Pilotprojektes „Umsatzsteuer“ in Schanghai, über das bereits im Auslandsbrief vom Juni 2012 berichtet wurde, wird das Projekt nun auf weitere Gemeinden und Provinzen Chinas ausgedehnt. Zur Umsetzung dieser Entscheidung wurde am 31. Juli 2012 von dem chinesischen Ministry of Finance und der chinesischen State Administration of Taxation ein gemeinsames Rundschreiben (Cai Shui [2012] No.71) veröffentlicht. Gemäß diesem Schreiben wird das Programm von August bis Dezember 2012 mit unterschiedlichen Startzeitpunkten in den zehn folgenden Gebieten eingeführt: 

Ferner ist geplant, das Programm auch im Jahr 2013 auf weitere Regionen auszudehnen. Diese Entscheidung wird in Fachkreisen als deutliches Zeichen für den Erfolg des Pilotprojektes in Schanghai betrachtet und ebenso als Signal gewertet für Chinas Bereitschaft, sein Umsatzsteuersystem zu reformieren. 
 

​Gemeinde / Provinz

​Beginn

​Peking ​1. September 2012
​Jiangsu und Anhui ​1. Oktober 2012
​Fujian (inkl. Xiamen) und Guangdong (inkl. Shenzhen) ​1. November 2012
​Tianjin, Zhejiang (inkl. Ningbo) und Hubei ​1. Dezember 2012
 
Trotz dieser positiven Entwicklung sollte man sich jedoch auch möglicher Probleme bei der Umsetzung der Entscheidung bewusst sein. Wir gehen davon aus, dass dieselben Regelungen wie in Schanghai zur Anwendung kommen werden. Allerdings müssen regionale Unterschiede berücksichtigt werden. So sind zum Beispiel die abweichenden Zuständigkeiten örtlicher Steuerbehörden oder auch verschiedene Strukturen in den betroffenen Industriebranchen zu berücksichtigen.

Wir empfehlen Unternehmen in den betroffenen Regionen, zunächst die Geschäftsbereiche zu identifizieren, die von der neuen Regelung erfasst werden. Außerdem ist zu prüfen, welche Auswirkungen diese Regelungen auf den Preis der angebotenen Waren oder Dienstleistungen haben und damit auch auf das Geschäftsmodell des Unternehmens. Ferner ist es notwendig zu klären, ob das IT-System und die Buchführung die neuen Anforderungen erfüllen können.

Bei Fragen zu den chinesischen Regelungen stehen Ihnen unsere Büros in der Volksrepublik China und unser Kompetenzcenter China in Stuttgart gern zur Verfügung.

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Mathias Müller

Steuerberater, MBA (Chicago), Certified Public Accountant (III, USA)

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