Editorial (Ausgabe 09/2012)

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Während deutsche Zeitungsleser beim Stichwort Mexiko vor allem an den Drogenkrieg denken, der an der Grenze zum Hauptabnehmerland USA seine Opfer fordert, investieren deutsche Unternehmen weiter in einen der spannendsten Wachstumsmärkte der westlichen Welt. Unternehmen der Automobilindustrie, aber auch der Medizin- oder Umwelttechnik, Dienstleister und Einzelhändler nutzen das Potenzial, das das nordamerikanische Land mit seinen enormen Ausmaßen und einer wachsenden Schicht qualitätsbewusster Konsumenten bietet, sehen aber auch den Zugang zu Nord- und Südamerika insgesamt und jenseits des Pazifik, wo Mexiko über ein einzigartig dichtes Netz von Handelsabkommen besondere Vorteile bietet.
 
Wichtige Entwicklungen ergeben sich auch in anderen Weltteilen, vor allem außerhalb von Europa, das ganz mit sich selbst beschäftigt zu sein scheint. Die US-Behörden haben 2012 ein neues Verfahren zur steuerlichen Selbstanzeige geschaffen, das auch deutsche Unternehmen und Privatpersonen zu interessieren hat. Wer glaubt, Deutschland habe die Komplexität des Steuerrechts für sich gepachtet, lernt in den USA schnell, dass auch dort in dem kaum zu überschauenden System leicht Fehler gemacht sind. Wir werfen einen Blick auf die aktuelle Verfahrensweise bei der „Freiwilligen Offenlegung”.
 
Chinas Finanzverwaltung sorgt für Unruhe mit Nachfragen zum wirtschaftlich Berechtigten bei Gewinnausschüttungen in andere Staaten als Deutschland, etwa nach Singapur. Das Reich der Mitte verhandelt sein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland neu und ist sehr daran interessiert zu erfahren, ob Regelungen zur Begünstigung bei Quellensteuer auf Dividenden anders als von China beabsichtigt genutzt werden. Die Verfahrensweise und weiteren Verhandlungen müssen aufmerksam verfolgt werden. Auch in Indonesien droht deutschen Unternehmen bürokratischer Ungemach: Weil Einfuhrlizenzen für Handelsunternehmen nur noch für je eine einzige Warengruppe pro Unternehmen erteilt werden, müssen für jedes Einfuhrgut gesonderte Gesellschaften bestehen. Ob die Regierung sich der einhelligen Kritik beugen und diese Regelung zurücknehmen wird, muss beobachtet werden.
 
Eine anregende Lektüre wünscht Ihnen 
  

Ihr Dr. Marcus Felsner
Geschäftsführender Partner

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