US-Steuerbehörde hat neues Programm zur freiwilligen Selbstanzeige eingeführt

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von Sabrina Tams und Oliver Hecking, Rödl & Partner Atlanta und Charlotte
 
Die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service („IRS”) bietet seit dem 9. Januar 2012 erneut ein Programm für die freiwillige Selbstanzeige nicht offengelegter ausländischer Finanzkonten sowie Beteiligungen an (Offshore Voluntary Disclosure Program – „OVDP”). Die an dem Programm teilnehmenden Steuerzahler können hierdurch ihren steuerlichen Pflichten nachkommen, zivilrechtlichen Strafen entgehen und eine strafrechtliche Verfolgung vermeiden. Eine Entscheidung gegen das Programm birgt das Risiko einer späteren eigenständigen Entdeckung des steuerlichen Fehlverhaltens durch das IRS mit der Folge der Festsetzung von erheblich höheren Geldstrafen und gegebenenfalls einer strafrechtlichen Verfolgung. Die Identifizierung von Personen und/oder Gesellschaften mit nicht offengelegten ausländischen Konten hat für den IRS eine besonders hohe Priorität. Darüber hinaus werden dem IRS derartige Informationen immer häufiger durch anonyme Hinweise sowie durch die vom IRS auferlegten Auskunftsverpflichtungen und Meldebestimmungen ausländischer Finanzinstitute (Foreign Account Tax Compliance Act – „FATCA” sowie Form 8938 – Statement of Specified Foreign Financial Assets) zur Verfügung gestellt.
 
Das aktuelle Programm ist derzeit auf unbestimmte Zeit angesetzt. Gleichwohl können die Bedingungen und die Laufzeit des Programms jederzeit geändert bzw. beendet werden.
 

Wer kann teilnehmen

Grundsätzlich können Privatpersonen und Gesellschaften jeder Rechtsform mit nicht erklärten Einnahmen im Zusammenhang mit ihren ausländischen Finanzkonten an dem Programm teilnehmen. Sofern der IRS bereits eine zivil- oder strafrechtliche Verfolgung eingeleitet oder der Steuerpflichtige bereits an dem Selbstanzeigeprogramm des Jahres 2009 teilgenommen hat, ist eine Teilnahme nicht möglich. Das Programm ist ebenfalls nicht für Steuerpflichtige vorgesehen, die bereits sämtliche Einkünfte erklärt und vollständig versteuert haben. In diesen Fällen bietet der IRS an, dass der Steuerpflichtige das entsprechende Informationsformular (Report of Foreign Bank and Financial Accounts – „FBAR”) sowie anderweitige Informationserklärungen wie Formular 5471 (Information Return of U.S. Persons With Respect To Certain Foreign Corporations) und Formular 3520 (Annual Return To Report Transactions With Foreign Trusts and Receipt of Certain Foreign Gifts) mit einer hinreichenden Begründung für die verspätete Abgabe der Erklärungen auf dem üblichen Wege einreicht. Der IRS hat zu erkennen gegeben, dass bei einer freiwilligen Selbstanzeige und dem damit verbundenen Nachkommen aller steuerlichen Pflichten von zivil- und strafrechtlichen Sanktionen abgesehen wird, sofern alle Steuern abgeführt wurden.
 

Verfahren

Entscheidet sich der Steuerpflichtige für eine Teilnahme an dem Programm, ist im Vorfeld eine zivil- sowie strafrechtliche Prüfung und Freigabe durch die entsprechende Kriminalbehörde zu beantragen. Die Freigabe selbst ist keine Garantie, erfolgreich in das Programm aufgenommen zu werden. Die Vorgaben des Programms müssen wahrheitsgemäß, zeitnah und vollständig vom Steuerpflichtigen erfüllt werden. Bei Aufnahme in das Programm muss der Steuerpflichtige alle ursprünglich eingereichten und in diesem Zuge korrigierten Steuererklärungen für einen Zeitraum von bis zu acht Jahren einreichen sowie alle Steuerrückstände und Zinsen begleichen. Der Steuerpflichtige hat zusätzlich ein Bußgeld von 27,5 Prozent, bezogen auf den höchsten aggregierten Betrag aller ausländischen Bankkonten des zu berücksichtigenden Zeitraums, zu zahlen. Gewisse Steuerpflichtige können unter Umständen für ein reduziertes Bußgeld von 12,5 Prozent bzw. 5 Prozent qualifiziert sein.
 
Für im Ausland lebende U.S.-Staatsbürger und andere Personen, die keine Steuererklärungen abgegeben haben und nur geringe oder keine Steuerzahlungen schulden, hat der IRS Regelungen zur Erleichterung angekündigt. Der IRS wird hierzu noch ausführlichere Details veröffentlichen. Gemäß den neuen Regelungen müssen Steuerpflichtige fällige Steuererklärungen der letzten drei Jahre und fällige Informationserklärungen (wie z. B. „FBAR”) der letzten sechs Jahre einreichen sowie alle Steuerrückstände und Zinsen begleichen. Der IRS wird nach Überprüfung der Steuererklärungen und Feststellung eines nur geringen Vergehens seitens des Steuerpflichtigen von einer Festsetzung zivil- und strafrechtlicher Sanktionen absehen und das Verfahren einstellen. Diese Regelungen werden am 12. September 2012 in Kraft treten.
 
Sollten Sie sich für die Teilnahme an den genannten Programmen qualifizieren, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren Steuerberater und/oder Anwalt zu konsultieren, um Ihre Alternativen zu besprechen.
 
 

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Oliver Hecking

Diplom-Kaufmann, CPA, Steuerberater

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