Der Wassercent in Bayern – Stand der Dinge

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veröffentlicht am 28. Januar 2022

 

Ein Wasserentnahmeentgelt („Wassercent“) ist in 13 von 16 Bundesländern längst etabliert. Die Diskussion in den Bundesländern ohne Wasserentnahmeentgelt wird seit über zehn Jahren immer wieder und in unterschiedlicher Intensität geführt. In Bayern nimmt die Diskussion um den sogenannten Wassercent gerade Fahrt auf.

 

Die 13 landesspezifischen gesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Wasserentnahmeentgelten sind sehr heterogen ausgestaltet. Das gilt im Hinblick auf die Art der Wasserressource (Grund- und Oberflächenwasser), die Nutzergruppen (Wasserversorgung, Industrie, Landwirtschaft, Bergbau und Wasserkraft) und auch die Höhe der Abgabensätze, also des jeweiligen Wassercents. Für die Nutzung zur öffentlichen Trinkwasserversorgung reicht die Spanne der Wasserentnahmeentgelte von 1,5 Cent pro Kubikmeter in Sachsen bis hin zu 31 Cent pro Kubikmeter, die in Berlin erhoben werden. In Hessen, Thüringen und Bayern werden dagegen bislang keine Wasserentnahmeentgelte erhoben. Angesichts der Heterogenität der Regelungen überrascht die „bundesweite Einführung und Weiterentwicklung von Wasserentnahmeentgelten”, wie diese als Maßnahme im Entwurf der nationalen Wasserstrategie des BMU zur nachhaltigen Wassermengennutzung beschrieben wird, nicht.

 

Spätestens seit der Ankündigung der Bildung einer Expertenkommission Wasser im Rahmen der Regierungserklärung Wasserzukunft Bayern 2050: Wasser neu denken! durch Umweltminister Thorsten Glauber am 28. Oktober 2020 kam die Diskussion um ein Wasserentnahmeentgelt auch in Bayern wieder in Gang. Die Gesetzesinitiative der Landtagsfraktion der Grünen zur Einführung eines Wasserentnahmeentgelts vom 5. Februar 2021 (LT Drs. 18/13990) wurde im Landtag allerdings ebenso abgelehnt wie der bereits nahezu identische Gesetzesentwurf vom 29. Januar 2020 (LT-Drs. 18/6678).

 

In seiner Regierungserklärung Klimaland Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder dann am 21. Juni 2021 die Einführung des Bayerischen Wassercents an – der als „ein kleiner Beitrag, der einen Anreiz setzt, mit Wasser schonend und sparsam umzugehen.”, verstanden werden und zur Finanzierung von Wasserschutzmaßnahmen dienen soll. Zur möglichen finanziellen Belastung wurde in benannter Erklärung indes lediglich ein eher grober Rahmen genannt, wonach die Mehrkosten pro Person und Jahr bei einem „normalen, durchschnittlichen Wasserverbrauch” bei rund fünf Euro liegen würden. Diese Forderung nach einem Wassercent deckt sich dabei mit den Ergebnissen der Expertenkommission Wasserversorgung in Bayern, deren Bericht vom 17. Juni 2021 die Einführung eines Wassercents als Steuerungsinstrument empfiehlt, um Abhilfe für die Sicherstellung einer dauerhaften Ressourcenausstattung zur Anpassung des Wassersektors an steigende Herausforderungen zu schaffen. Der Bericht selbst wurde jedoch erst im Oktober 2021 veröffentlicht.

 

Im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. November 2021 ist ebenfalls von der Einführung eines Wassercents die Rede. Erwartungsgemäß greift der im Dezember 2021 vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 des Freistaats Bayern die Einführung des Wassercents noch nicht auf. Die Diskussion dürfte also vorerst weitergehen und von den Wasserversorgern mit Spannung verfolgt werden. Wir werden Sie ebenfalls auf dem Laufenden halten!

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Florian Moritz

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