Vergleich beendet Streit um Wasserpreise in Calw – zumindest teilweise

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veröffentlicht am 25. Oktober 2016
von Alexander Faulhaber

 

​Nahezu sechs Jahre beschäftigte das Kartellverfahren der baden-württembergischen Energie- und Wasserkartellbehörde (EKartB) bezüglich der Wasserpreise der Energie Calw GmbH (ENCW) Gerichte, Branche und Öffentlichkeit. „Nebenergebnis” des Verfahrens waren dabei gleich mehrere grundlegende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese betrafen unter anderem die Gleichrangigkeit von Vergleichsmarktkonzept und Kostenprüfung im Falle der behördlichen Überprüfung von Wasserpreisen (Beschluss vom 15. Mai 2012-KVR 51/11, Wasser Kompass 03/2012) sowie Mitwirkungspflichten der Wasserversorgungsunternehmen zur Aufklärung des Sachverhalts (Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, Wasser Kompass 01/2015). Vergangenen Freitag, den 21. Oktober 2016, endete das Verfahren nun mit einem Vergleich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Zumindest für die Jahre 2008 und 2009 ist der Streit damit beigelegt.

 

Die Parteien einigten sich nun vor dem OLG Stuttgart auf eine nachträgliche Senkung der Wasserentgelte der Jahre 2008 und 2009 um 0,41 €/m³ auf 2,38 €/m³. Dies entspricht einer Preissenkung um rund 14 Prozent. Inklusive Zinsen beläuft sich die Gesamtsumme dabei auf rund 1 Million Euro. Viel Geld für einen mittelgroßen Versorger. Verglichen mit der ursprünglichen Forderung der EKartB nach einer Reduzierung um 35 Prozent auf 1,81 €/m³ jedoch eine vermutlich eher verschmerzbare Summe, welche die ENCW ihren Kunden rückerstatten muss.

 

Man darf dennoch gespannt sein, wie sich die Dinge weiter entwickeln. So ist zum einen der Vergleich noch nicht endgültig, da er eine Widerspruchsfrist bis zum 31. Oktober 2016 beinhaltet und auch der Aufsichtsrat der ENCW noch darüber befinden muss. Zudem ist das Verfahren über die Wasserpreise der Jahre 2010 und 2011 weiter anhängig. Dieses ruhte bisher aufgrund des nun beendeten Verfahrens. Offen ist indes, ob die weiteren Verhandlungen auch mit einem Vergleich beendet werden.

 

Und die Folgen für Ihr Unternehmen?

Der geschlossene Vergleich setzt die mittlerweile lange Reihe anderer Kartellverfahren fort, die auch mit einem Vergleich zwischen ermittelnder Behörde und Versorger endeten. Erklärtes Ziel sollte jedoch sein, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Alle Wasserversorgungsunternehmen tun gut daran, jederzeit auf Fragen externer Dritter zur Höhe der Wasserentgelte vorbereitet zu sein. Dazu zählen im Übrigen nicht einmal in erster Linie die Behörden, sondern vielmehr der Endkunde, der zusehends eine immer größer werdende Sensibilität hinsichtlich der Leistung der Wasserversorgung und der damit in Verbindung stehenden Kosten entwickelt.  Die passenden Antworten auf diese Fragen können sich dabei von der Einordnung struktureller Besonderheiten der örtlichen Wasserversorgung über historische Sondereffekte, die Ermittlung kalkulatorischer Kosten bis hin zur Praktikabilität des aktuellen Tarifmodells in der Wasserversorgung erstrecken.

 

Wohl dem, der die passenden Antworten schnell parat hat! Fragen Sie uns oder kommen Sie zu einem unserer Werkstattgespräche zum Thema „Rationelle Betriebsführung in der Wasserversorgung und Anpassung der Wasserentgelte” und steigen Sie in die gemeinsame Diskussion mit uns ein.

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