Kein Sommerloch im tschechischen IT-Recht

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​​​​​​​​​​​Am 17. Juli 2024 gab die tschechische Regierung grünes Licht für den Entwurf eines neuen Cybersicherheitsgesetzes und leitete diesen mit einigen Änderungen zur Diskussion an den Senat weiter. Eine vorsichtige Schätzung sieht die Verabschiedung und das Inkrafttreten des Gesetzes im ersten Quartal 2025 vor. Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie zu den entsprechenden aus dem Gesetz Verpflichteten gehören, können Sie sich hier​ über den Entwurf der Verordnung über regulierte Dienste informieren.


Erwähnenswert ist auch die Veröffentlichung der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) im Amtsblatt der Europäischen Union, die am 2. August 2024 in Kraft tritt und schrittweise anwendbar wird. Ab dem 2. Februar 2025 werden KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko verboten und Arbeitgeber sollten Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sicherzustellen.

Ab dem 2. August 2025 gelten unter anderem Regelungen für allgemeine KI-Modelle, Verpflichtungen zur Einrichtung von Regulierungsbehörden und teilweise Sanktionsvorschriften. Ab dem 2. August 2026 tritt die Verordnung vollständig in Kraft, mit Ausnahmen für bestimmte Hochrisikosysteme und einen Teil der Verpflichtungen für Betreiber großer KI-Systeme.

Wir beraten Sie gern!

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Mgr. Lenka Hanková​

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