Gesetzgebung - Gesetzliche Änderungen im Jahre 2017

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​Verbraucherwettbewerb neu 

Ab dem Jahr 2017 wird der Verbraucherwettbewerb (der primär als Verkaufsförderungsmaßnahme gilt) durch die Aufhebung des Lotteriegesetzes nicht so strikt geregelt. Das neue Gesetz über Glückspiele regelt ausführlich die Glückspiele – Lotterien, Rennwetten, Online-Glücksspiele, Bingo, in Spiel­banken angebotene Glückspiele, Casinospiele, Tombolen und kleine Wettbewerbe. Ab dem Jahr 2017 wird der Verbraucherwettbewerb ausschließlich durch das Verbraucherschutzgesetz geregelt, das diese weder verbietet noch unmittelbar beschränkt. Es darf jedoch nicht gegen die guten Sitten verstoßen werden. 
 
Bei einem unentgeltlichen Verbraucherwettbewerb ist der Gewinn nicht beschränkt und muss dem Finanzamt nicht angezeigt werden. Da der Verbraucherwettbewerb zahlreiche Formen haben kann, empfehlen wir Ihnen, vor der Entscheidung über einen Verbraucherwettbewerb gesetzliche Vorschriften zu prüfen. Die Neuregelung gilt für den Verbraucherwettbewerb, der nach 01. Januar 2017 erfolgt.
 
Die Besteuerung des Verbraucherwettbewerbs wird nicht geändert. Die Gewinne bis TCZK 10 sind steuerfrei, höhere Gewinne unterliegen der Abzugsteuer von 15 %.
 

Steuerrecht-Reform im 2017

Im Januar hat das Abgeordnetenhaus die Steuerrecht-Reformgesetze verabschiedet, die ab dem Jahr 2017 anzuwenden sind. Die Neuregelungen haben wir Ihnen schon in der Oktober- und Novemberausgabe dargestellt.

Der Regierungsentwurf des Reformgesetzes wurde inzwischen im harten Vorwahlkampf verwendet, die Abgeordneten haben zahlreiche  Änderungsvorschläge vorgelegt. Bei der Verabschiedung des Gesetzes haben die Abgeordneten den ersten Gesetzesentwurf unterstützt und die meisten Änderungsvorschläge abgelehnt. Ab April 2017 können wir folgende Maßnahmen erwarten: 
 
  • Erhöhung des Kindergeldes für das zweite und jedes weitere Kind 
  • Abschreibungen auf die Modernisierung der Mietgegenstände nicht nur durch die Mieter (nur neue Modernisierungen), sondern auch durch andere Nutzer 
  • den Anschaffungskosten neuer Bauten ist neu der Steuerwert (bislang der Buchwert) des abgerissenen Baus zuzurechnen  
  • die Abschreibungsdauer der immateriellen Wirtschaftsgüter (der neu erworbenen oder hergestellten Wirtschaftsgüter) kann verlängert werden
  • neue Vorschriften für die Gewinnausschüttung 
  • keine Erklärungspflicht von natürlichen Personen mit „niedrigen“ monatlichen Einkünften bis CZK 2 500  und
  • neue umsatzsteuerliche Regelungen wie

   a) Erweiterung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft 

   b) erweiterte Haftung für die nicht entrichtete Umsatzsteuer 
   c) neuer Begriff - unverlässliche Unternehmer 
   d) präzise Regelungen für die Umsatzsteuer aus Vorauszahlungen 
   e) neu definierte Liefer- und Leistungstage 
 
Wird die Steuererklärung für das Kalenderjahr abgegeben, sind einige Änderungen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden. Im Einzelnen handelt es sich u.s. für: 

  • striktere Beschränkungen für Freibeträge
  • präzisere Voraussetzungen für den Abzug der Kinderbetreuungskosten  
  • erweiterte Anwendung der Pauschalsteuer schon im Jahre 2017, wenn die Pauschalbesteuerung bis zum 31. Mai 2017 beantragt wird
  • Herabsetzung des Werbungskosten-Pauschbetrags von Mio. 2 CZK auf Mio. 1 CZK
  • Wiedereinführung des Kinder- und Ehegattenfreibetrags für Steuerpflichtige, die Werungkostenpauschale geltend machen (im Jahre 2017 können nach Ermessen des Steuerpflichtigen die Freibeträge abgezogen werden, wobei ein niedrigerer Werbungskosten-Pauschbetrag gewährt wird oder es kann der volle Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen werden, wobei die Freibeträge nicht gewährt werden).
 
Die Abschaffung der steuerlichen Vorteile bei der Auszahlung des Rückkaufwertes für eine freiwillige Pensionsversicherung an Steuerpflichtige über 18 Jahre wurde letztendlich abgelehnt.

Auch die Vorschläge der Rechtsopposition, die vorgeschlagen hat, die Umsatzsteuer herabzusetzen und die Reichensteuer abzuschaffen, wurden abgelehnt. Die vorgeschlagene Abschaffung oder Änderung der elektronischen Bargeldgeschäftsmeldungen (Ausnahmen für Online-Shops und kleine Gewerbetreibende) war nicht erfolgreich.

  • striktere Beschränkungen für Freibeträge
  • präzisere Voraussetzungen für den Abzug der Kinderbetreuungskosten  
  • erweiterte Anwendung der Pauschalsteuer schon im Jahre 2017, wenn die Pauschalbesteuerung bis zum 31. Mai 2017 beantragt wird
  • Herabsetzung des Werbungskosten-Pauschbetrags von Mio. 2 CZK auf Mio. 1 CZK
  • Wiedereinführung des Kinder- und Ehegattenfreibetrags für Steuerpflichtige, die Werungkostenpauschale geltend machen (im Jahre 2017 können nach Ermessen des Steuerpflichtigen die Freibeträge abgezogen werden, wobei ein niedrigerer Werbungskosten-Pauschbetrag gewährt wird oder es kann der volle Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen werden, wobei die Freibeträge nicht gewährt werden).
 
Die Abschaffung der steuerlichen Vorteile bei der Auszahlung des Rückkaufwertes für eine freiwillige Pensionsversicherung an Steuerpflichtige über 18 Jahre wurde letztendlich abgelehnt.
 
Auch die Vorschläge der Rechtsopposition, die vorgeschlagen hat, die Umsatzsteuer herabzusetzen und die Reichensteuer abzuschaffen, wurden abgelehnt. Die vorgeschlagene Abschaffung oder Änderung der elektronischen Bargeldgeschäftsmeldungen (Ausnahmen für Online-Shops und kleine Gewerbetreibende) war nicht erfolgreich.

Inländische Reisekosten für 2017

Durch die jährliche Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales wurden die Wegstreckenentschädigung, das Tagegeld (die Verpflegungspauschale) und die durchschnittlichen Kraftstoffpreise, die bei inländischen Dienstreisen gewährt werden, für das Jahr 2017 geregelt.


Die Wegstreckenentschädigung für die dienstliche Nutzung eines Privatfahrzeuges (PKWs) erhöht sich auf CZK 3,90. Das Tagegeld erhöht sich im Jahre 2017 wie folgt:


  • 72 CZK bei einer Dienstreise zwischen 5 und 12 Stunden (steuerfrei sind höchstens 86 CZK)
  • 109 CZK bei einer Dienstreise zwischen 12 und 18 Stunden (steuerfrei sind höchstens 132 CZK)
  • 171 CZK bei einer Dienstreise von mehr als 18 Stunden (steuerfrei sind höchstens 205 CZK)


Durchschnittliche Kraftstoffpreise werden dem gegenüber vermindert: 


  • 29,50 CZK – Literpreis für Super 95  
  • 32,50 CZK – Literpreis für Super 98
  • 28,60 CZK – Literpreis für Diesel  

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Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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