Bilanzierung von Operating-Leasing

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​Update: IFRS 16 – Alles Leasing oder was?  

Nach dem Abschluss der aufwendigen Umstellungsprojekte auf IFRS 9 und IFRS 15 wird den IFRS-Bilanzierern auch im kommenden Geschäftsjahr kaum Zeit zum Durchatmen gelassen. Die verpflichtende Anwendung von IFRS 16, dem neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen, steht vor der Tür. Off-Balance-Finanzierungen dürften damit weitestgehend der Vergangenheit angehören. Mehr »

 

Der neue IFRS 16 ersetzt den IAS 17 und seine Auslegungen. Für die Gesellschaften, die ihre Jahresabschlüsse nach IFRS erstellen, ist wichtig und auch „positiv“ dass der IFRS 16 zum ersten Mal für die Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 01. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, wenn auch der IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Anwendung findet. Da der IFRS 16 von der EU noch nicht verabschiedet wurde, bleibt die Bilanzierung nach IFRS von EU-Unternehmen noch unverändert.

 
Der IFRS 16 ändert vor allem die Bilanzierung von operativen Leasingverhältnissen bei Leasingnehmern. Nach dem neuen Standard sind beide Leasingverhältnisse (finance und operate lease) bilanzierungspflichtig. Die Bilanzierung von Finanzierungsleasingverträgen wurde nicht geändert. Die „Vermögenswerte aus Nutzungsrechten“, die den Operating-Leasingverträgen zu Grunde liegen, sind wie ähnliche Vermögenswerte zu aktivieren. Wie bei Finanzierungsleasingverträgen werden sie mit dem Barwert der operativen Leasingzahlungen angesetzt. Da auch aus Vermögenswerten, die den Operating-Leasing­ver­trägen zu Grunde liegen, Erträge erzielt werden können, sollten die Vermögenswerte (Nutzungsrechte) aktiviert und planmäßig abgeschrieben werden. Ihrer Bilanzierung liegt das wirtschaftliche Eigentum zu Grunde. Andererseits müssen auch die Leasingverbindlichkeiten passiviert werden. Da die Vermögenswerte, für die Operating-Leasingverträge abgeschlossen werden, bilanziert werden, müssen sie (in der Gewinn- und Verlustrechnung) abgeschrieben werden. Die Leasingnehmer werden zwischen den Finance- und Operating-Leasingverträgen nicht mehr unterscheiden. Die Neuregelungen können wie folgt dargestellt werden:​

 
Gewinn- und Verlustrechnung
IAS 17​Finance-Leasing​Operating-Leasing​
Erträge​​1.000​1.000
Aufwendungen - Mietnebenkosten (Leasingentgelt)​0​22
EBITDA​1.000​978
Aufwendungen - Abschreibungen​20​0
​EBIT​980​978
​Aufwendungen - Zinsen​2​0
​EBT​978​978
 

 

​IAS 16 (ab 2019)​Finance-Leasing​Operating-Leasing
​Erträge​1.000​1.000
​Aufwendungen - Mietnebenkosten (Leasingentgelt)​0​0
​EBITDA​1.000​1.000
​Aufwendungen - Abschreibungen​20​20
​EBIT​980​980
​Aufwendungen - Zinsen​2​2
​EBT​978​978
 
Wie aus unserer graphischen Darstellung ersichtlich, werden durch die Aktivierung von Operating-Leasing zahlreiche Kennzahlen der Bilanz- und Erfolgsanalyse geändert. Viele Unternehmen können im Endeffekt negativ überrascht werden, da einige Kennzahlen der Bilanz- und Erfolgsanalyse von den Aktionären, Banken oder Muttergesellschaften geprüft werden oder für die KPI-Zahlen der Geschäftsleitung wichtig sind. Bei unterschiedlichen zwischenjährlichen Analysen sollte nicht vergessen werden, dass die Ergebnisse der Bilanz- und Erfolgsanalyse durch die geänderte Bilanzierung von Operating-Leasing beeinflusst werden können. Der neue IFRS 16 wird sich auf die Bilanz- und Erfolgsanalyse wie folgt auswirken:
​Kennzahl​Berechnung​Erwartete Effekte aus der geänderten Bilanzierung (ceteris paribus)
EBIT​GuV​Anstieg, da die Mietnebenkosten als Zinsaufwand ausgewiesen werden
​EBITDA​EBIT + Afa​Anstieg, da das bisherige Leasingentgeld als „Abschreibungen“ und „Zinsaufwand“ ausgewiesen wird
​Verschuldung​Verbindlichkeiten/EK​Anstieg, da die Finanzverpflichtungen ansteigen
​Liquidität (des 1. Grades)​(kurzfristige Vermögens-
werte) / (kurzfristige Schulden)
​Rückgang, da sich kurzfristige Schulden erhöhen und kurzfristige Vermögensgegenstände vermindern
​AnlageintensitätUmsatzerlöse / Vermögensgegenstände​Rückgang, da sich die Vermögensgegenstände bei konstanten Umsatzerlösen erhöhen
​ROCE​EBIT/(VK+Finanzverpflichtungen)​Nicht eindeutig, wichtig ist der Leasingvertrag
​Mittelflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit​Mehrere Methoden​Anstieg, da die Leasingzahlungen neu als Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden
​Mittelflüsse​Mehrere Methoden​Keine Änderungen, kein Einfluss auf die Mittelflüsse

 

Wie aus der graphischen Darstellung ersichtlich, gehen wir davon aus, dass das operative Leasingentgelt nicht geändert, sondern nur auf die Abschreibungen und den Zinsaufwand aufgeteilt wird. Obwohl dies auf den ersten Blick nicht offensichtlich ist, werden nicht nur die  Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sondern auch die Kapitalflussrechnung (obwohl die Mittelflüsse konstant bleiben) neu gegliedert. Wie aus der graphischen Darstellung ersichtlich, werden die ausgewählten Kennzahlen der Bilanzanalyse und die Mittelflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit beeinflusst. Die Leasingzahlungen –langfristigen Leasingverbindlichkeiten – werden teilweise als Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Obwohl die Leasingverträge oft das Leasingentgelt und die Nebenkosten (Versicherungsprämien, Wartungsaufwand) umfassen, ist nach IFRS 16 wie beim Finance-Leasing zwischen dem „Leasingentgelt“ und den „Nebenkosten“ zu unterscheiden. Nach IFRS 16 darf ausschließlich das Leasingentgelt aktiviert werden. Dies wird zu einer komplizierten Ermittlung des Vermögenswertes führen, wenn die Gegenleistung des Leasingnehmers durch den Leasingvertag nicht aufgeteilt ist. In diesem Zusammenhang möchten wir  betonen, dass das Operating-Leasing als Miet- bzw. Pachtvertrag gilt und durch operative Leasingverträge auch Büroräume, Betriebe oder Lagerräume  gemietet werden. Solche Mietverträge werden fast von allen Unternehmen abgeschlossen.
 
Auch IFRS 16 enthält die Bilanzierungswahlrechte. Der Leasingnehmer muss die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten, die durch operative Leasingverträge geregelt werden, nicht aktivieren, wenn die Laufzeit der operativen Leasingverträge zwölf Monate unterschreitet oder die Vermögenswerte von geringem Wert sind. Die Prüfung, ob Vermögenswerte von geringem Wert vorliegen, ist ungeachtet des Alters der Leasinggegenstände vorzunehmen (Beurteilungsmaßstab ist der Neuwert des Vermögenswertes). Die Beurteilung, ob die Vermögenswerte von geringem Wert sind oder nicht, soll allgemein durchgeführt werden (die Bilanzsumme oder der Buchwert der Vermögensgegenstände spielen keine Rolle). Bei der Prüfung, ob die Vermögenswerte von geringem Wert sind oder nicht, sollten mehrere Leasingnehmer zum demselben Ergebnis kommen. Durch IFRS 16 wird z.B. ausdrücklich geregelt, dass Fahrzeuge nie Vermögenswerte von geringem Wert sind. Einen geringen Wert haben dann Tablets, PCs, Telefongeräte oder die kleinteilige Büroeinrichtung.
  
Der Leasinggeber unterscheidet auch nach IFRS 16 (analog wie nach IAS 17) zwischen dem Finance- und Operating-Leasing. Die Bilanzierung beim Leasinggeber wird somit nicht geändert.
 
Wie wir könnten sich auch unsere Mandanten die Frage stellen, wieso das Operating-Leasing aktiviert werden muss. Nach dem Internationalen Rechnungslegungsstandardsgremium ist die Aktivierung im 21. Jahrhundert notwendig. Zahlreiche Gesellschaften, die operative Leasingverträge abschließen, haben hohe sonstige finanzielle Verpflichtungen. Die Leasingverpflichtungen von börsennotierten Gesellschaften, die ihre Jahresabschlüsse nach IFRS (oder US GAAP) erstellen, sollten bis 3 Billionen USD betragen. Der IFRS 16 bringt somit eine höhere Transparenz von Leasinggegenständen und -verpflichtungen, wodurch die Unternehmen, deren Erträge auch aus operativen Leasinggegenständen erzielt werden, mit Gesellschaften, welche die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nicht leasen, sondern kaufen, vergleichbar sein sollten.
 
IFRS befassen sich mit dem Operating-Leasing und kommen zum Ergebnis, das das Operating-Leasing – ein übliches Mietverhältnis – aktivierungspflichtig ist. Tschechische Rechnungslegungsstandards sind weiterhin konservativ – weder das Finance- noch das Operating-Leasing sind bilanzierungsfähig. Das tschechische Bilanzierungsrecht ist gegenüber dem slowakischen oder deutschen Bilanzierungsrecht, nach dem das Finance-Leasing seit mehreren Jahren aktiviert wird, sehr unmodern.
 
Da das Finance-Leasing als sonstige finanzielle Verpflichtungen ausgewiesen wird, wird die Erstellung von Packages oder Konzernabschlüssen erschwert. Durch die Aktivierung von Operating-Leasing wird der Zeitaufwand noch erhöht. Für die Darstellung der objektiven wirtschaftlichen Verhältnisse – für die Bilanzierung, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt – sollten die Leasinggegenstände aktiviert werden, da aus ihrer Nutzung Erträge erzielt werden.
  

Zusammenfassung

Das Internationale Rechnungslegungsstandardsgremium hat den neuen IFRS 16 für Leasingverträge veröffentlicht, der ab dem Jahre 2019 angewandt werden sollte. Nach IFRS 16 sind die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten, die den Operating-Leasingverträgen zu Grunde liegen, beim Leasingnehmer zu aktivieren. Es handelt sich um eine Kompromisslösung, nach der die Bilanzierung von Mietverhältnissen nach IFRS und nach US GAAP vereinheitlicht wird (obwohl noch nicht in allen Aspekten). Die Jahresabschlüsse nach IFRS und tschechischem Recht werden sich leider um eine weitere Differenz unterscheiden, wodurch die Übertragung der HBI zur HB II nach IFRS erschwert wird. Da die EU den IFRS 16 noch nicht verabschiedet hat, werden sich die Bilanzierungsgrundsätze von tschechischen Unternehmen noch nicht ändern. Die Bilanzierung der Leasingverträge beim Leasinggeber bleibt de facto unverändert.​

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Ing. Radim Botek

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