4 Anmerkungen zu Schenkungen, die Sie (eventuell) nicht kannten

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Schnell gelesen:

  • Undank zahlt sich nicht aus: Falls der Beschenkte dem Schenker vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit einen Schaden zufügt oder ihn in einem Maße verletzt, dass er hierbei offenkundig die guten Sitten verletzt hat, kann eine Schenkung wegen Undankbarkeit widerrufen werden. Der Schenker kann dann die Schenkung zurückfordern oder die Bezahlung deren Marktwertes verlangen. Als Undank (oder in der deutschen Terminologie „grober Undank”) gilt eine Verfehlung gegenüber dem Schenker durch eine nahestehende Person (z.B. einen Partner, Ehegatten, Familie etc.). Der Schenker hat das Recht eine Schenkung wegen Undanks bis zu einem Jahr ab der Schenkung zu widerrufen, und dieses Recht geht auch auf einen Erben über.
Achtung auf Versprechungen – Versprechungen sind verbindlich. Sie verpflichten einen potentiellen Schenker zwar nicht zu einer Schenkung, jedoch gilt, dass jener, der ein Versprechen erhalten hat, das Recht hat, dass ihm der das Versprechen Abgebende jene Kosten ersetzt, die er zweckgerichtet in der Erwartung der Schenkung aufgewendet hat (Beispiel: Ihr Nachbar hat Ihnen gestern versprochen, Ihnen ein Bild zu schenken; Sie haben hierfür heute einen Rahmen gekauft, und der Nachbar teilt Ihnen morgen mit, dass er das Bild nicht schenken könne).
 
Wiederholte Schenkungen: mit der Neufassung des tschechischen Zivilrechtes kann ein Beschenkter regelmäßig unterstützt werden (z.B. eine Unterstützung eines Studenten durch seine Eltern während des Studium). Aus einem abgeschlossenen Vertrag folgt für den Beschenkten das Recht, ein sich regelmäßig wiederholendes Geschenk zu erwarten. Sofern die Parteien dies jedoch nicht ausdrücklich vereinbaren, gehen Rechte und Pflichten nicht auf einen Erben des Schenkers und Beschenkten über.
 
Verschiedene Aushilfen oder Dienste unter Freunden gelten nicht als Schenkung, sofern aus dem Verhalten der Parteien erkennbar ist, dass sich die Parteien nicht vertraglich binden wollen – eine einmalige Gewährung einer Unterkunft, das Tragen eines Einkaufs für eine gebrechliche Person, das Beschneiden eines Obstbaums im Garten durch den Nachbarn, der Wechsel eines kaputten Reifens etc. sind also keine Schenkungen und den beteiligten Parteien erwachsen hieraus keine Rechte und Pflichten.

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JUDr. Petra Budíková, LL.M.

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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