Der Vorsorge-Experte „November” und Rödl Treuhand im Interview

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veröffentlicht am 15. Dezember 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Rödl Treuhand ist ein starker Partner bei der Verwaltung von Treuhandvermögen für kleine, mittelständische und große Unternehmen. Seit 2017 arbeitet Rödl & Partner mit dem Vorsorge-Experten November zusammen. Das Unternehmen bietet seinen Kunden bundesweit die Möglichkeit, eine ganzheitliche Bestattungsvorsorge abzuschließen.

  

  

 

Wie kam es zur Partnerschaft von Rödl & Partner und November?

November: Unsere Kunden wollen ihre eigene Bestattung häufig schon im Voraus regeln und haben ihre Wünsche bereits vertraglich bei uns festgehalten. Zusätzlich haben wir nach einer Lösung gesucht, wie sie dafür risikofrei und bequem  Geld zur Seite legen können. Um absolute Sicherheit zu garantieren, sollte das Guthaben für uns nicht zugänglich sein, sondern bis zum Todesfall von einem unabhängigen Dritten verwaltet werden.

 
Mit Rödl Treuhand haben wir den idealen Partner  gefunden. Durch 40 Jahre Erfahrung bietet Rödl & Partner ideale Voraussetzungen, um unsere Kundenguthaben zu verwalten. Gemeinsam haben wir eine sichere und flexible Vorsorge-Lösung entwickelt, die sogar Ratenzahlung ermöglicht – das bieten viele andere Bestatter nicht.
 

Was macht die Partnerschaft für beide Seiten so attraktiv?

November: Als unabhängiger Treuhänder arbeitet Rödl & Partner mit Privatbanken, Großkunden aus der Immobilien- und Gesundheitsbranche sowie mit privaten Investoren zusammen. Ein breit aufgestelltes Portfolio und das große Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern, das dahintersteht sind ausschlaggebende Kriterien. 

 
Rödl & Partner: Ein Bestatter ist ein ungewöhnlicher Partner. Aber der moderne Ansatz und das schnelle Wachstum des Unternehmens haben uns stark beeindruckt. Wir haben sofort das Potenzial der Idee erkannt. Die Chance, ein innovatives Produkt bei diesem sehr wichtigen Thema mitzugestalten, haben wir daher gerne angenommen. Der Erfolg, den November mit seiner Vorsorge verzeichnet, hat unsere Erwartungen sogar übertroffen.

 
November: Mehrere Tausend Kunden haben inzwischen ihre Vorsorge bei uns abgeschlossen und das Geld bei Rödl & Partner hinterlegt. Wir werden häufig an Familienmitglieder und Freunde weiterempfohlen. Das ist für uns das größte Kompliment.
 

Was ist der Unterschied zu anderen Vorsorge-Lösungen auf dem Markt?

November: Unser Angebot ist bequemer und flexibler als viele Lösungen anderer Bestatter. Nach der telefonischen Beratung läuft der Vertragsabschluss komplett digital ab. Um ihre Vorsorge zu regeln, müssen unsere Kunden also nicht einmal mehr das Haus verlassen. 

 
Anschließend stehen ihnen mehrere Möglichkeiten offen, um das Geld sicher zu hinterlegen: Bspw. als Einmalzahlung per Überweisung oder eine flexible Ratenzahlung über einen Zeitraum von bis zu 96 Monaten. Unsere Kunden wählen einfach, was für sie am bequemsten ist. 

 
Nicht zuletzt sichern wir unseren Kunden lebenslang gegen Preissteigerungen ab – wer eine Vorsorge mit Treuhandkonto abschließt, zahlt im Todesfall garantiert nicht mehr für unsere Leistungen als im Vorsorgevertrag vereinbart. Auch, wenn dieser Zeitpunkt noch viele Jahre in der Zukunft liegt.
 

Wie funktioniert das für den Kunden?

Rödl & Partner: In Zusammenarbeit mit November haben wir einen sehr sicheren Prozess entwickelt, das Geld zu hinterlegen. Nach Vertragsabschluss überweist der Kunde die Vorsorgesumme selbständig auf das Treuhandkonto. Oder er nimmt die flexible Ratenzahlung in Anspruch – in diesem Fall wird der Gesamtbetrag in kleinen Raten per SEPA-Lastschrift eingezogen.

 
Das Geld nimmt dabei keinen Umweg über November, sondern wird direkt auf das Konto der Rödl Treuhand eingezahlt. Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage einer amtlich ausgestellten Sterbeurkunde. Sie gilt uns als Nachweis, dass der Todesfall eingetreten ist und das Geld dafür verwendet wird, die Kosten der Bestattung zu bezahlen.  
 

Wer steht für die Sicherheit des Geldes ein?

Rödl & Partner: Auf dem Treuhandkonto ist die Vorsorgesumme vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. Das Guthaben gilt als zweckgebundenes Schonvermögen und darf nur für die Bestattung des Vorsorgenden verwendet werden. Auch der Staat darf zur Sicherung von Pflege- oder Unterhaltskosten nicht auf dieses Guthaben zugreifen. 

 
Im unwahrscheinlichen Fall einer Firmeninsolvenz wird das Geld von der Vermögensmasse des Treuhänders getrennt gehalten. Der Vorsorgende erhält vollen Zugriff auf sein Guthaben. Bei einer Insolvenz von November verfällt der Auftrag und der Kunde kann einen beliebigen anderen Bestatter beauftragen. Das Guthaben auf dem Treuhandkonto bleibt unverändert bestehen.

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